am 08-07-2017 14:35 - zuletzt bearbeitet am 08-07-2017 16:11 von kh-marina
Nach dem der Käufer vom Versand Beschädigte Ware erhalten hat hatte ich um Fotos gebeten die ich auch bekam,Ich habe ihn auch ferner ein Teilbetrag angeboten
Will er nicht
Nun Bedroht er mich mit Polizei da ich ja auf mehrende Portale gemeldet bin.
Ich glaube schon das ich mich koreckt verhalten habe oder muss ich das dulden.
habe ich zur Einsicht gepostet
Was kann ich noch weiteres tun da das ja Gebrauchte ware ist und auch so deklariert war
MFG
@laubenheimer schrieb:Nach dem der Käufer vom Versand Beschädigte Ware erhalten hat hatte ich um Fotos gebeten die ich auch bekam,Ich habe ihn auch ferner ein Teilbetrag angeboten
Will er nicht
Nun Bedroht er mich mit Polizei da ich ja auf mehrende Portale gemeldet bin.
Ich glaube schon das ich mich koreckt verhalten habe oder muss ich das dulden.
habe ich zur Einsicht gepostet
Was kann ich noch weiteres tun da das ja Gebrauchte ware ist und auch so deklariert war
MFG
Tja, wenn Du Dich von der Polizei bedroht fühlst......
Was soll man jetzt dazu sagen?
Wird schon Gründe haben. 😉
Was soll der Käufer mit einem Teilbetrag?
Er will natürlich unbeschädigte Ware haben oder den Gesamtbetrag zurück.
Wenn das Versandunternehmen die Schuld trägt, wird es ja für den Schaden
aufkommen müssen. Eine Beschädigung beim Versand hat doch nichts
damit zu tun, ob der Artikel gebraucht war.
Wenn der Transportschaden durch unzureichende Verpackung verursacht
wurde, haftet derjenige, der verpackt hat. Also Du.
Dein eMail-Verkehr mit dem Käufer "m" wird garantiert demnächst gelöscht, deshalb hier eine bereinigte Version ohne Daten.
Natürlich wäre hier für eine Hermes-Regressanfrage auch die Abbildung des eventuell beschädigten Kartons von immenser Wichtigkeit.
Zeigt nämlich der Karton keinerlei Beschädigungen, wäre dies ein Hinweis auf unsachgemäße Verpackung. Da wird Hermes sich aber rausnehmen aus einer haftung, und der Käufer muss diesen Schaden dann auch nicht tragen.
Für eine sachgemäße und weitgehend alle Risiken abdeckende, möglichst doppelte Verpackung ist einzig der Verkäufer bzw. Absender verantwortlich.
Selbstverständlich jedoch musst Du Dich nicht auf diese Weise "bedrohen" lassen. Das Problem bei einer Meldung an eBay aber wäre die Kommunikation außerhalb des eBay-Nachrichtensystems.
Das ist dann für die nicht nachvollziehbar, weshalb nun auch die Meldung nix bringen wird.
Wenn Du Dir sicher bist, dass die vom Käufer genannten Seiten (die Du wohl, warum auch immer vor Verkauf nicht gelöscht hast) nicht illegal sind, hast Du nix zu befürchten. Dann kannst Du es gerne ebenfalls zur Anzeige bringen.
Wird aber wegen des hier ersichtlichen Schriftwechsels aber auch gar nichts einbringen, denn streng genommen ist das keine "Bedrohung", sondern eine "Androhung" möglicher rechtlicher Schritte. Das ist ein himmelweiter Unterschied.