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21-01-2020 18:59
Hallo!
Ich habe aus Unüberlegtheit als ebay-Käufer bei drei aufeinanderfolgenden Käufen falsche Lieferadressen für Hermes Shop2Shop-Zustellungen angegeben, indem ich den Namen des Paket-Shop-Inhabers (also die eigentlich ausführlich richtige Adresse des Shops) statt meines eigenen Namens in der Adresse angab. Der Lieferort stimmt also. Seitens des Paket-Shops wird mir hinsichtlich einer Adressklärung für die drei Pakete nicht geholfen - Rücksendung nach 10 Tagen.
Der Kundendienst teilte mir mit, dass für Shop2Shop-Zustellungen Adresskorrekturen nicht möglich seien.
In den Hermes-AGB steht jedoch (ohne Bezug auf Sendungsarten!):
"Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, und Sendungen, deren Annahme verweigert wird, sowie Sendungen, die nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungszeit oder nach Aufforderung nicht am PaketShop oder einer Systempartner-Filiale durch den Empfänger abgeholt werden."
Die richtige Adresse habe ich also schon zweimal mitgeteilt - sie müsste nur noch belegt werden.
Nun ist die Frage: Wie könnte ich eine Adressklärung erwirken und ggf. diese belegen?
Viele Grüße!
Thomas
Akzeptiert Lösungen (1)
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Hallo @thopr67
"indem ich den Namen des Paket-Shop-Inhabers angab"
So bist du ja nicht mal der Empfänger.
Da hilft dir eine Adressäderung garnichts.
Du müsstest ja nicht die Adresse ändern sondern erstmal den Empfänger,
und das geht nicht.
Gruß