20-07-2012 09:38
Da dies theoretisch auch im Zahlungsverkehr der eBay-Nutzer vorkommen kann:
Werde das grad selber von einem Bekannten gefragt, der von einer (von uns allen nicht grade beliebten) Institution lt. Bescheid eine dreistellige Summe hätte zurückerhalten sollen, die Summe ist jedoch viertellig (kein Kommafehler, einmal ganz ungerade Summe, einmal glatte Summe).
Wie verhalten?
Wie sind die Rückholfristen?
Gibt es eine Verpflichtung von seiten des Empfängers, sich zu melden?
Oder: W o kann ich sowas nachgoogeln? Hab nix gefunden.