Vorab: Auweia, ist das lang geworden Ich möchte nicht unbedingt eine Lanze für PayPal brechen, aber dennoch meine durchweg guten Erfahrungen wiedergeben. Verbunden mit der unbedingten Bitte um Aufklärung, falls ich irgendwas grundlegend falsch verstanden habe! Aber nicht wegen den Gebühren, das möchte ich gerne nach eigenem Gusto entscheiden können. 1) Ich hatte in meinen Verkäufen immer PP angeboten und bin damit nicht ein einziges Mal auf die Nase geflogen. Habe aber auch immer feinst berücksichtigt, daß PP unbedingt den Versandnachweis per Einschreiben bzw. DHL-Paket erfordert, da andernfalls ein unredlicher Käufer Ware erhält und Geld zurück bekommt. 2) Gerade international, vor allem außerhalb Europas scheint mir dies nach wie vor als sehr gute Alternative, da Zahlungen sicher und schnell ankommen. 3) Insgesamt hat PP zwei Zahlungen zurückgehalten, konnten aber unter Beachtung der Fristen zur Beantwortung und zur Verfügung gestellter Versandnachweise zu meinen Gunsten entschieden werden unter voller Auszahlung des zurückgehaltenen Betrages. zu 1) Es muss sich zwingend von selbst verstehen, daß der Versand nach PP-Zahlung unbedingt per Einschreiben bzw. DHL-Paket erfolgt. Sollte hier nun irgendwas passieren, muß ich ja wohl als Verkäufer bei der DPAG/DHL einen Nachforschungsauftrag erteilen und im Falle von Sendungsbeschädigung eine Entschädigung bei dem Versender beantragen. Daß der Versand natürlich bestmöglich gegen Beschädigung geschützt wird, versteht sich wohl von selbst. Lieber dafür etwas höhere Versandkosten kalkulieren oder hinterher aus eigener Tasche drei bis zehn Euro draufpacken, aber dafür keine Reklamation wegen Beschädigung erhalten. Trotz sehr guter Verpackung wurde ein einziges Mal ein Artikel beschädigt ausgeliefert, die DHL erstattete nach üblicher ca. vierwöchiger Bearbeitungszeit den Schaden komplett. Vorher habe ich dem Käufer bereits seine Zahlung zurückerstattet. Er sandte mir aber auch alle nötigen Bilder der beschädigten Verpackung zu, sodaß ich diese für die Reklamation bei der DHL verwenden konnte. Er war auch sonst sehr kooperativ (die DHL befragt auch den Empfänger dazu!). zu 2) Hier einige Fragen von mir, ob ich die nachfolgenden Ansichten u.U. falsch interpretiere: Ich habe in letzter Zeit häufiger lesen können, daß PP in Verbindung mit Auslandsversand einem Roulette-Spiel gleichkommt. Angeblich akzeptiere PayPal keine Versandbelege der Deutschen Poist AG DPAG "Einschreiben" oder DHL "Paket". Dadurch dann doch ein wenig verunsichert habe ich mir heute mal die entsprechenden Artikel zum Verkäuferschutz auf PP .de und .com nochmals durchgelesen und ehrlich gesagt keine Einschränkungen gefunden. Bei PP.de steht aktuell: "Versandbeleg. 4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist (in der Regel 7-10 Tage) den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (Versandbelege), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. Wenn PayPal anhand der Online-Nachverfolgungsnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, so reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht als Versandbeleg aus. 4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind: 4.2.1. Name des Versandunternehmens 4.2.2. Versanddatum 4.2.3 Name und Adresse des Empfängers Diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen. 4.2.4 Name und Adresse des Versenders Diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen. Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch im Einzelfall versichern, dass die Versandbelege die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. •Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen der Ziffer 4.2 erfüllen. Beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Büchersendung und Maxibrief, die Anforderungen nicht.) GLS •DPD •Hermes •UPS •FedEx •TNT Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind: •Einlieferungsdatum •Name des Empfängers Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen." Bei .com steht aktuell u.a.: "Your primary residence, as listed in your Account, must be in the United States", sinngemäß übersetzt "Wohnsitz muss in den USA liegen". Da dies bei auf .de angemeldeten Nutzern i.d.R. nicht der Fall ist, greift hier dann nicht der deutsche Verkäuferschutz, weil ich auch aus Deutschland heraus den Artikel anbiete und versende? Ferner: ""Proof of Shipment" is online or physical documentation from a shipping company that includes all of the following: The date the item is shipped. The recipient’s address matches the shipping address provided on the Transaction Details Page. The recipient’s address, showing at least the city & state, or city & country, or zip/postal code (or international equivalent)." Sinngemäß übersetzt, muß ein online erstellter oder ein physikalisch vorhander Nachweis (also auch ein Ausdruck in Papierform) vorhanden sein, aus welchem der Empfänger incl. Postleitzahl und Bestimmungsort/Bestimmungsland hervorgeht. Diese Angaben sind m.E. auch handschriftlich möglich (hierum kann ich den Mitarbeiter der DPAG ja bitten; sollte nicht so oft vorkommen, daß er sich hierdurch überlastet fühlt), das Bestimmungsland sowie das Versanddatum geht bei Einschreiben aus dem Sendungsnachweis sowieso hervor. Dabei muß die Lieferadresse mit der bei PayPal hinterlegten Adresse identisch sein. Bei einem online-Ausdruck von DHL-Paketen erhalte ich ja sowieso einen kompletten Übersichtsbeleg mit allen Daten, welcher mit dem Einlieferungsbeleg zusammen aufbewahrt werden muss. zu 3) In beiden Fällen lag internationaler Versand per Einschreiben vor. Im ersten Fall gab ein Käufer aus Argentinien vor, den Artikel nicht erhalten zu haben. Nach einigen Nachforschungen bishin zu der Website der argentinischen Post und des argentinischen Zolls konnte ich herausfinden, daß der feine Herr keine Lust auf Entrichtung der recht hohen argentinischen Zollgebühren hatte und die Sendung dort einfach nicht auslöste. Dies lief alles über .de und wurde mit den entsprechenden Nachweisen zu meinen Gunsten entschieden. Die Sendung wurde übrigens nach insgesamt zwei Monaten vom arg. Zoll an mich zurückgesandt, der Käufer erhielt von mir eine Rückerstattung abzüglich der ebay-Provision (Da für eine einfache Rücküberweisung die Zeit abgelaufen war, musste er zudem noch die PP-Gebühren für eine nun extra durchgeführte PP-Zahlung bezahlen). Im zweiten Fall versuchte ein norwegischer Käufer ähnliches. Nur daß dort Artikel meiner angebotenen Artikel garnicht verzollt werden. Er meldete den Artikel ca. drei Wochen einfach als "Nicht geliefert". Allerdings konnte ich mithilfe der Sendungsnummer des Einschreibens dieses auf der Website der norwegischen Post weiterverfolgen (die DPAG bietet diesen Service ab Verlassen des deutschen Gebietes einfach nicht an) und somit zweifelsfrei belegen, daß die Sendung dort ordnungsgemäß sieben Tage nach Versand ausgeliefert wurde. Hier war nur noch die Hürde zu nehmen, daß der Antrag auf Käuferschutz über PP.com gestellt wurde (weil er dort angemeldet ist), was eine Konversation in Englisch unabdingbar machte. Auch hier wurde der Fall nach fristgerechtem Hochladen des Versandbeleges, einigen zusätzlichen Erklärungen und dem Hinweis auf die Seite der norwegischen Post mit bestem Dank durch PP .com für meine gute Zusammenarbeit zu meinen Gunsten entschieden. Allen Forianern hier gebe ich aber auch recht: Ein Anfänger sollte wahrlich niemals PP und internationalen Versand, womöglich noch ohne Sendungsnachweis anbieten, nur um eventuell die Verkaufschancen ein wenig zu erhöhen. Ohne zumindest ausreichende englische Sprachkenntnisse und mehr als nur ein wenig Findungsreichtum, was die Nutzung ausländischer Webseiten nicht nur in Bezug auf Versanddienstleister betrifft, rennt dieser nahezu unweigerlich gegen Wände und verliert u.U. (wie oft genug angemerkt) Geld und Reputation (Bewertungsprofil). Auch sollte mindestens ein Scanner vorhanden sein sowie ein einfaches PDF-Programm auf dem PC. Beide vereinfachen die Kommunikation im Falle des Verkäuferschutzes wesentlich. Abschließend nochmals meine Bitte an die erfahrenen Foris: Wenn ich hier irgendetwas falsch wiedergegeben oder interpretiert habe, verbessert mich bitte! Bin zwar schon einige Jahre auf eBay, aber Auslernen wird man wohl nie und eBay/PP ändern ja öfters ihre Bedingungen als viele Leute ihre Passwörter.
... Mehr anzeigen