06-03-2018 21:32
Hallo Ihr lieben,
ich schon wieder, weil ich nicht weiß, ob nach gelöster Frage noch jemand im anderen Thread mitliest.
Wie ich bereits geschrieben hatte, hat der Verkäufer direkt nach dem Versand der Ware den Verkauf ohne Begründung abgebrochen und mir kurz darauf die Sendungsnummer mitgeteilt. Ich verweise mal auf den ausführlichen Thread "gutes Teppich nix ferstehn".
Heute kam ein weiterer Verkaufsabbruch, diesmal mit der Begründung nicht vorrätig oder beschädigt.
Will sich der VK damit aus der Affaire ziehen?
Immerhin gibt es einen gültigen Kaufvertrag, den der Verkäufer nicht erfüllt hat,
Stichworte: falsche Beschreibung, beschädigter Artikel, Frist zur Nachbesserung gilt als versäumt, weil er sich komplett verweigert hat, nachzubessern.(nach Rücksprache mit Anwaltshotline)
Ändert der erneute Abbruch - diesmal mit Begründung - irgendetwas am Sachverhalt? Hat er überhaupt das Recht, den Verkauf abzubrechen, nur weil es ihm nicht passt, dass er seinen Vertrag erfüllen soll?
Viele Grüße
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