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Abzocke oder ernst?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo, ich habe letztens eine Nachricht von einem angeblichen Anwalt bekommen, in der folgendes steht:

Ich habe mal eine Frage:
Sie verkaufen im gewerblichen Umfang, treten aber als Privatverkäufer auf.
Handelt es sich nur um einen Einstellungsfehler?

darauf ich:

Hallo, nein das ist nicht gewerblich, ich habe eine Sammlung geerbt die ich grad eingestellt habe, sonst hab ich nix mehr da deshalb privat

dann wieder er:

Danke für die schnelle Antwort.
Da ich selbst beim Finanzamt arbeite, kann ich Ihnen versichern, dass der Umfang Ihrer Verkäufe als gewerblich eingestuft wird.

Hier mal ein Link, den sich sich dringend durchlesen sollten:
http://www.internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm

Bitte suchen Sie dringend einen Fachanwalt auf. Dieser wird Ihnen alles genau erklären und Sie über die Folgen Ihres Handelns aufklären.
Ich kann Ihnen nur raten Ihren Verkauf schnellstens zu stoppen.

Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht anmelden, stellt dies nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Verpackungsverordnung nach § 15 VerpackV n.F. ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Nach § 61 III Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kann pro Verstoß eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Hinzukommen noch teure Abmahnungen und Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.

 

soll ich das ernst nehmen, oder denkt ihr das ist spam?

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