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Angeblich beschädigter Artikel vom Käufer "zurechtgebogen" - muß ich ihn trotzem zurücknehmen?

Hallo,

ich habe ein paar Ohrstecker angeboten, in einer getrennten Auktion auch die dazu passende Kette.

Es wurde auch fleißig geboten und beide wurden zu einem guten Preis versteigert.

Allerdings an zwei unterschiedliche Personen.

Nun hat sich der Käufer der Ohrstecker mit folgendem Text gemeldet:

schönen guten Abend, auf Briefumschlag war egend was sehr schweres gestelt und Ohrsteker war total verbogen, ich habe es gerade gemacht, aber jetzt ist die Frage, wie lange hält es?

Hätte er mir ein Foto der verbogenen Stecker geschickt, hätte ich sie noch zurückgenommen, allerdings sehe ich das hier nicht ein. Was meint Ihr?

Ich denke, da der Käufer die Kette nicht bekomen hat, will er jetzt die Stecker auch nicht mehr und versucht irgendwie aus der Sache herauszukommen.

Ich habe übrigens: Keine Rücknahme

bei der Auktion stehen.

Übrigens.... der Käufer der Kette hat auch eine Rückgabe eingeleitet...

🙂

 

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