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Artikelbezeichnung unterscheidet sich von Artikelbeschreibung - wie Käuferschutz absichern

Ich habe mir auf der Internetseite von Super Sofa das Bett Lucian in schwarzem Volleder ausgesucht. Auf der Internetseite von Super Sofa steht, dass man den Kauf auch über eBay und PayPal abwickeln könne. Daher habe ich mit Super Sofa vereinbart, dass das Bett Lucian in schwarzem Volleder bei eBay eingestellt wird, damit ich dort in den Genuss des Käuferschutzes komme.

 

Nun hat Super Sofa das Bett bei eBay eingestellt jedoch mit der Artikelbezeichnung ...Kunstlederbett...

 

http://www.ebay.de/itm/Polsterbett-Futonbett-LUCIAN-KUNSTLEDERBETT-DESIGNERBETT-mit-Lattenrost-/2628...

 

Auch in der Artikelbeschreibung steht unter Material: Kunstleder. Lediglich weiter unten innerhalb der technischen Zeichnungen steht Material: Vollnaturleder.

 

In einer Email an Super Sofa habe ich bemängelt, dass das Bett bei ebay in Vollleder und nicht in Kunstleder eingestellt werden sollte. Daraufhin schrieb mir Super Sofa, dass doch weiter unten in den technischen Zeichnungen Vollnaturleder stehen würde.

 

Genügt es innerhalb eBays eine Frage an Super Sofa zu stellen, aus welchen Material das Bett gefertigt wird und wenn Super Sofa innerhalb des Nachrichtendienstes von eBay bestätigt, dass das Bett zu diesem Preis aus Vollleder gefertigt wird? Habe ich dann einen Käuferschutz dafür, dass ich auf eine Lieferung zu dem Preis in Vollleder bestehen kann?

 

Wie würdet Ihr euch absichern?

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