am 25-09-2019 19:55 - zuletzt bearbeitet am 27-09-2019 17:13 von kh-marina
Verkäufer *** zeigt keinerlei Reaktion auf Gewährleistungsfall (iPhone nach weniger als einem Jahr nicht mehr funktionsfähig).
Kontaktaufnahmen wurden ignoriert. Ebay hat angagegemäß auch keinen Einfluss auf dieses schädliche Verkaufsverhalten.
Was ist zu tun? Privatrechtliche Anzeige gegen einen in China ansässigen Händler?
Das Ding kannst Du getrost in die Tonne treten, wenn es ein Billigteil war.
1. Ein China-Händler tangieren Deine deutschen Gewährleistungsrechte mitunter nen Furz.
2. Bei der gsetzlichen Gewährleistungspflicht tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Das bedeutet für Dich, Du müsstest Deinem China-VK beweisen, dass Dein IPhone schon beim Kauf defekt war. (fast unmöglich)
Evtl könntest Du noch die Herstellegarantie in Anspruch nehmen. Dazu müsstest Du Dich aber direkt mit Apple in verbindung setzen. Apple ist nach meinen Erfahrungen auch an einem guten Image interessiert und darauf bedacht, dass deren Kundschaft den Service - Bereich als positiv emnpfinden. Da könntest Du gute Karten haben.
Gladweg Pech hast Du natürlich dann, wenn es ein Imitat ist.
Schöne Grüße und viel Glück