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Betrug bei virtuellem Gegenstand (Hilfe!)

Hallo liebe Ebay-Community,

 

da ich noch ziemlich neu bei Ebay bin, weiß ich nicht ob diese Frage hierrein passt. 

Also, es geht um folgendes:

 

Vor einigen Tagen habe ich einen virtuellen Gegenstand (CS:GO Knife Skin) per Ebay angeboten.

 

(Link zum Angebot: https://www.ebay.de/itm/CS-GO-In-Game-Knife-Skin-M9-Bayonet-Rust-Coat-Battle-Scarred-via-Steam/28330...)

 

In dem Angebot habe ich ausführlich erklärt um was es sich handelt und wie dieses gehandelt wird. Drei Tage (gestern) nach dem Einstellen des Gegenstandes habe ich auch den Betrag per PayPal erhalten, sowie den Steam-Tradelink.

 

Prompt habe ich den Skin an an diesen Tradelink geschickt und alles schien ok. Ich bedankte mich und meinte er solle ruhig eine Bewertung da lassen und die Ware auf "erhalten" setzen. Letzeres hat er nicht gemacht und nach einiger Zeit schreibt er mir bei Ebay (in sehr schlechtem deutsch), dass seine kleine Tochter diesen Artikel gekauft hat und er ihn nicht braucht.

 

Ich schrieb ihm, dass er mir den Skin einfach wieder zurücktraden soll und ich schicke ihm das Geld zurück (das per PayPal sowieso noch vorgemerkt wird). Er meinte aber, er wüsse nicht was er machen soll und dass er keinen Steam-Account habe und beschuldigte mich dann des Diebstahls und des Hackens und dass er die Polizei rufen würde.

 

 

 

Jetzt ist meine Frage, was ich machen soll bzw. kann ich machen. Er wird bestimmt melden, dass er die Ware nicht erhalten hat und sein Geld zurück nehmen und den 90€ Skin sehe ich nie wieder.

Ich habe noch den Ebay Chatverlauf, sowie eine Handelsbestätigung (die mit dem gesendeten Tradelink übereinstimmt) auf Steam. Auch den Steam Chatverlauf habe ich.

 

 

Ich danke für eure Antworten

Grüße

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Und wieder mal der Beweis: PP ist liebste Zahlungsmethode unseriöser Käufer. 

Warum hast Du nicht ausschließlich Überweisung angeboten? Dann würde Dir Dein Geld gehören und Du hättest keinen Ärger.

Für diesen Super-Service von PP darfst Du auch noch zahlen.


@pawel-k  schrieb:

Hallo liebe Ebay-Community,

 

da ich noch ziemlich neu bei Ebay bin, weiß ich nicht ob diese Frage hierrein passt. 

Also, es geht um folgendes:

 

Vor einigen Tagen habe ich einen virtuellen Gegenstand (CS:GO Knife Skin) per Ebay angeboten.

 

(Link zum Angebot: https://www.ebay.de/itm/CS-GO-In-Game-Knife-Skin-M9-Bayonet-Rust-Coat-Battle-Scarred-via-Steam/28330...)

 

In dem Angebot habe ich ausführlich erklärt um was es sich handelt und wie dieses gehandelt wird. Drei Tage (gestern) nach dem Einstellen des Gegenstandes habe ich auch den Betrag per PayPal erhalten, sowie den Steam-Tradelink.

 

Prompt habe ich den Skin an an diesen Tradelink geschickt und alles schien ok. Ich bedankte mich und meinte er solle ruhig eine Bewertung da lassen und die Ware auf "erhalten" setzen. Letzeres hat er nicht gemacht und nach einiger Zeit schreibt er mir bei Ebay (in sehr schlechtem deutsch), dass seine kleine Tochter diesen Artikel gekauft hat und er ihn nicht braucht.

 

Ich schrieb ihm, dass er mir den Skin einfach wieder zurücktraden soll und ich schicke ihm das Geld zurück (das per PayPal sowieso noch vorgemerkt wird). Er meinte aber, er wüsse nicht was er machen soll und dass er keinen Steam-Account habe und beschuldigte mich dann des Diebstahls und des Hackens und dass er die Polizei rufen würde.

 

 

 

Jetzt ist meine Frage, was ich machen soll bzw. kann ich machen. Er wird bestimmt melden, dass er die Ware nicht erhalten hat und sein Geld zurück nehmen und den 90€ Skin sehe ich nie wieder.

Ich habe noch den Ebay Chatverlauf, sowie eine Handelsbestätigung (die mit dem gesendeten Tradelink übereinstimmt) auf Steam. Auch den Steam Chatverlauf habe ich.

 

 

Ich danke für eure Antworten

Grüße


Servus @pawel-k

 

Es ist von diversen Gerichten entschieden worden,

dass Eltern NICHT abnehmen müssen,

wenn ihre Kinder kaufen.
Auch dann nicht,

wenn sie den Rechner unbeaufsichtigt lassen und eingeloggt sind.

Das ist auch eigentlich ganz verständlich,

da zum Vertragsschluss eine Willenserklärung notwendig ist.

Die gibt es so aber nicht.

 

Schadensersatzansprüche können da zwar dennoch entstehen,

aber das ist ja jetzt nicht Dein Problem.

 

Natürlich ist es auch möglich,

dass sein Account gehackt wurde... bzw. sein PP-Account.

Es wird schwer für Dich werden,

schätze ich.

Aber noch ist nicht alles verloren.

Du musst halt sehen,

ob und wo (PP oder EBay) er den Fall öffnet.

 

Steam bietet doch eine eigene Plattform zum Verkauf.
Warum nutzt Du die nicht?

 

 

 

 

 

nach einiger Zeit schreibt er mir bei Ebay (in sehr schlechtem deutsch), dass seine kleine Tochter diesen Artikel gekauft hat und er ihn nicht braucht.

 

Hallo @pawel-k

 

 

weise ihn als erstes darauf hin, dass er als Account-inhaber haftet. Wenn er die Zugangsdaten seiner "kleinen Tochter" ermöglicht, kannst du ihn genau so bei ebay melden.

 

§ 2 ebay AGB Abschnitt 6

 

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...

 

Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.

 

Den Chatverlauf bewahr dir gut auf, wenn der bei PP einen Fall meldet, kannst du nachweisen, dass du verschickt hattest.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder