31-03-2013 22:28
Vorfall: ich habe per Sofortkauf einen Artikel erworben u. per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat geschrieben , dass er sich mit dem Preis vertan habe und den Artikel gelöscht und auf § 119 BGB (grosserQuark) hingewiesen. Ich habe ihn gbeten , mich erst zu kontaktieren, sich für das "Versehen" zu entschuldigen und dann könnten wir uns unterhalten. Darauf schrieb er, das hätte er getan, was aber nicht stimmig war. Wie gesagt der Vorgang wurde von ihm gelöscht und ich hatte ihm eine Zahlungsfrist gesetzt, die verstrichen ist, ermeldet sich nicht und der Artikel kommt nicht an Bei "eBay" kann ich unter "Probleme klären" nichts unternehmen, da die aotomatische Antwort kommt, Paypal kann den Vorgang nicht öffnen oder ähnlich. ( er hatte das Geld an Paypal zurücküberwiesen, das ist wohl der Grund)
Wer weiss einen Rat?
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