19-10-2019 22:22
Ich habe einen Artikel zurück gesendet und der Vertkäufer hat nicht überwiesen. Dann habe ich mich an ebay gewendet und die haben den Fall einfach eingestellt und behauptet es wäre nicht nachvollziehbar, dass ich den Artikel zurück gesendet habe. Dabei habe ich alle notwendigen Angaben, Paketdienst und Sendungsnummer angegeben. Es ging dabei nicht um viel Geld, es geht mir aber ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass ein chinesischer Verkäufer damit durchkommt und von ebay auch noch unterstützt wird.
Peinliche Ansage, diese ebay Käuferschutznummer. Hat jemand einen Tipp, wie ich noch zu meinem Recht kommen kann?
@bangeran schrieb:Ich habe einen Artikel zurück gesendet und der Vertkäufer hat nicht überwiesen. Dann habe ich mich an ebay gewendet und die haben den Fall einfach eingestellt und behauptet es wäre nicht nachvollziehbar, dass ich den Artikel zurück gesendet habe. Dabei habe ich alle notwendigen Angaben, Paketdienst und Sendungsnummer angegeben.
Es ging dabei nicht um viel Geld, es geht mir aber ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, dass ein chinesischer Verkäufer damit durchkommt und von ebay auch noch unterstützt wird.
Peinliche Ansage, diese ebay Käuferschutznummer. Hat jemand einen Tipp, wie ich noch zu meinem Recht kommen kann?
dann solltest Du aus Prinzip den von Dir virtuell unterschriebenen/akzeptierten PP-Nutzungsvertrag Lesen UND Verstehen!
Wenn Du die Sendungsdaten lediglich via Ebay-Nachricht übermittelt hast ist es nachvollziehbar das der Fall aufgrund Deiner fehlenden Mitarbeit/Ablauf der Frist geschlossen worden ist - auch aus Prinzip!
Aus Prinzip kannst Du via Ebay - nachdem der Fall geschlossen worden ist- nichts mehr machen - der Drops ist gelutscht.......