16-09-2012 09:10
Ich habe eine CPU ersteigert.
folgende Auktionsbeschreibung:
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Sie bieten hier auf einen Intel core 2 Quad 8300 mit 4x2.5 GHz.dieser hat bis zum Ausbau tadellos funktioniert.Da es immer wieder Leute gibt die beim einbauen Fehler machen und dadurch Evt.den Prozessor beschädigen übernehme ich keine Haftung, keine Garantie oder Gewährleistung.
Nun viel spass beim bieten!!
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Die CPU kam bei mir an und war defekt.
Ich habe sofort Fotos der defekten CPU-Kontakte gemacht und einen Fall eingerichtet.
Ebay hat mir nun bereits zweimal dem Verkäufer Recht gegeben, obwohl der nichtmal auf den Fall geantwortet hat!
Was kann ich tun?
Ich habe auch eine Kopie dieser Seite angelegt und bin gespannt, wie viele meiner Beiträge ebay erneut löschen wird.
karafatz: leider hat ebay mir den Weg der Geltendmachung von Sachmängelhaftung verbaut, da sie den Fall zu Gunsten des Verkäufers geschlossen haben.
Ich habe auf der Plattform "ebay" keinerlei Handhabe mehr.
Ich könnte m.E. lediglich gerichtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Die CPU war mechanisch beschädigt.
Man konnte die Beschädigung schon beim Auspacken mit bloßem Auge erkennen (abgekratzte Goldkontakte).
Daher habe ich die CPU nie bei mir eingebaut, aus Angst, sie könnte meinem System Schaden zufügen.
Der Fall wurde inzwischen durch Ebay geschlossen ?