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Ebay-Grundsätze

Ebay verbietet Transaktionen von hier angebotenen Artikeln außerhalb von Ebay, dies verstößt gegen Ebay-Grundsätze.

Aber es kommt wiederholt vor, daß man einen Artikel kauft und dann will der VK einen Abbruch der Transaktion, weil er schon "ausverkauft" sei.

Dies könnte ich mir vorstellen, wenn jemand 10 Stück auf Lager hat, ein momentaner Boom ausbricht und der 11. Besteller leer ausgeht - nicht aber beim Angebot von einem Stück im Sofortkauf. Das kann doch nur heißen, daß der VK anderweitig verkauft hat.

Unfair finde ich, daß daß der Käufer nur 7 Tage Zeit hat, um den Abbruch abzulehnen oder ihm zuzustimmen. Ebay empfiehlt, nicht zuzustimmen, wenn man bereits gezahltbzw das Geld noch nicht zurückerhalten hat hat. In 7 Tagen ist aber das Geld kaum dort und wieder zurück..

Das ist die Strafe für die Soforteinzahler!

 Der VK widerruft dann ohne Zustimmung und bekommt ebenso wie bei einer Zustimmung die Verkaufsprovision zurück.

Angeblich gibt es sogar VK, die eine Transaktion abbrechen, wenn die Ware bereits beim Käufer ist.

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