27-02-2020 16:02 - bearbeitet 27-02-2020 16:04
Ich verkaufe auf eBay ab und zu gebrauchte Sachen.
Ein Käufer hat am 19.Feb.2020 eine gebrauchte Haushaltsware ersteigert, die Lieferbedingung ist nach dem Zahlungseingang.
Jedoch hat er bis heute (27.02.2020) immer noch nicht bezahlt.
Am 25.02.2020 hat er eine eBay Nachricht geschrieben und wollte eine neue Lieferadresse anderes als die bei der Ersteigerung hinterlassene Adresse bestätigen lassen.
Da das Verhalten ungewöhnlich ist, habe ich nicht reagiert.
Am 26.02.2020 hat er die zweite Nachricht geschrieben. Da ich nicht reagierte, bedroht er mich bei eBay-Sicherheitsteam zu melden und seinen Anwalt einzuschalten, damit den Kauf abgeschlossen werden kann.
Ich habe nicht geantwortet sondern ein Fall geöffnet wegen "nicht bezahlt Artikel", da es schon eine Woche nach der Ersteigerung und die Zahlung immer noch offen war.
Sofort hat er wieder geschrieben, dass er wegen dieses Falls gezwungen wurde, seinen Anwahlt einzuschalten. Und die Kosten werden an uns kommen.
Danach habe ich mit eBay Service telefoniert. eBay hat mir bestätigt, dass ich richtig reagiert habe, da die Zahlung immer noch offen war, soll ich nix liefern. Und die Änderung der Lieferadresse per Nachricht ist nach eBay Richtlinie nicht erlaubt. Wenn der Käufer die Lieferadresse ändern will, muss er selbst im eBay System ändern.
Nach dem telefonat habe ich diese Info am Käufer weitergeleitet.
Heute bekam ich wieder eine Nachricht vom ihm. Er hat gemeint, dass er seinen Anwalt schon beauftragt hat und ich einen Briefen mit Zahlungsforderung bekommen werde. Außerdem meint er, dass eBay nur ein Plattform ist. Die Lieferadresse kann er ändern wie er will.
Was soll ich jetzt machen? Abwarten und dann auch einen Anwalt einschalten?
Bitte um Hilfe!
Hy @hwenji0
wenn NICHT mit Paypal bezahlt wird, kann der Käufer dir auch ne Brieftaube mit einer Lieferadresse senden oder Rauchzeichen geben, völlig schnuppe.
Zahlen sollte er allerdings vorher, klaro.
Wenn mit Paypal gezahlt wird, ist zwingend! nur an die dort angegebene Anschrift zu versenden, nachträglich würde ich mich da auf nichts einlassen und das steht auch so in den Paypal AGB.
"Außerdem meint er, dass eBay nur ein Plattform ist. Die Lieferadresse kann er ändern wie er will."
Das kann er, aber uU eben nicht mehr nachträglich, Punkt!
Wobei ich gerne darauf hinweisen möchte, dass Ebay schon "nur" die Plattform ist und eine eher schlechte Quelle für konkrete, rechtlich abgesicherte Informationen.
dann warte darauf, was der RA dir schreibt
vermutlich wird der auf deinen Schwarzhandel zielen.....
völlig zu Recht
da wirst du selbst, ohne RA nichts unternehmen können
und auch mit......
Privatverläufer
Neuwaren
Mehrfachangebote
nachhaltige Angebote
Abmahnungen kosten viel Geld
dazu das Finanzamt, das ohne Verkaufsnachweise von dir, eine Schätzung durchführen wird und die Steuerhinterziehung feststellen wird
da wünschen wir dir, entspannte Gänge zum Briefkasten
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.