20-01-2020 10:44
Hallo,
ich habe im September letzten Jahres eine Taschenuhr gekauft (1100$) die sie jetzt als Fäschung herausgestellt hat. Da der Verkäufer gute Bewertungen hatte (aus Bulgarien) hegte ich keine Zweifel. Ich kann auf dem üblichen Weg keinen Fall eröffnen, da der Kauf zulange zurückliegt. Der Verkäufer reagiert nicht. Wie gehe ich am besten vor?
Wann greift in diesem Fall der PayPal Käuferschutz?
Danke fürs Interesse.
Rolf
@alfredvonmett schrieb:Hallo,
ich habe im September letzten Jahres eine Taschenuhr gekauft (1100$) die sie jetzt als Fäschung herausgestellt hat. Da der Verkäufer gute Bewertungen hatte (aus Bulgarien) hegte ich keine Zweifel. Ich kann auf dem üblichen Weg keinen Fall eröffnen, da der Kauf zulange zurückliegt. Der Verkäufer reagiert nicht. Wie gehe ich am besten vor?
Wann greift in diesem Fall der PayPal Käuferschutz?
Danke fürs Interesse.
es müsste der Kauf bei riaerica2000 gewesen sein - Angebot mit nicht-öffentlicher Bieterliste (örks-örks..)
Logg` Dich in Dein PP-Konto ein und such die Transaktion - Du kannst 180 Tage nach der durchgeführten PP-Zahlung einen Konflikt auslösen.....
Du hast einen Nachweis für die "Fälschung" den Du bei PP vorlegen kannst?
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
schrieb: Wann greift in diesem Fall der PayPal Käuferschutz?
Im September gekauft - im Januar festgestellt, dass es eine Fälschung ist - wie genau wurde das
festgestellt .. durch Gutachten?