17-11-2017 14:52
Die dargestellte Münze ist aber garantiert keine Fehlprägung!
Seit wann prägt eine deutsche Münzstätte die Vorder- und Rückseite getrennt? Denn nur so wäre der seitliche Versatz der Vorderseite im Verhältnis zur fast zentrischen Prägung der Rückseite zu erklären.
Die Lage der Balearen unter Spanien ist auch aufschlussreich.
Ich würde den Verkäufer auf die "Falschgeldparagraphen" § 146 und 147 StGB hinweisen. Wenn die Münzen denn noch nicht mal als Falsch deklariert wären.
https://dejure.org/gesetze/StGB/147.html
Ferner ist es laut eBay-Grundsätzen eh' nicht gestattet, Fälschungen aktueller Umlaufmünzen anzubieten:
http://pages.ebay.de/help/policies/currstamps.html
Ziemlich dünnes Eis für den Verkäufer!