03-10-2012 21:51
Hallo,
Vor ein paar Wochen habe ich einen Artikel bei einem gewerblichen VK gekauft.
Ich wollte den Artikel jedoch zurückgeben.
In den AGB steht, dass man ohne Gründe zu nennen eine Rückabwicklung einleite kann. Also habe ich den VK kontaktiert.
Dieser meinte nun zuerst ich solle einen anderen Artikel kaufen, damit dann mit der Rückerstattung verrechnet werden könne.
Dabei musste ich ihm 4 Nachrichten schreiben, dass ich keinen weiteren Artikel kaufen will, sondern lediglich den gekauften zurückgeben will. Er wiederholte jedoch nur mit dem immergleichen Text, ich solle einen anderen Artikel kaufen, also habe ich auf eigene Faust per Paket (Sendungsverfolgung!) die Ware zurückgeschickt.
Den Empfang hat er bestätigt.
Ich habe jedoch schon eine negative Bewertung abgegeben:
"Ware okay. Verkäufer reagiert nicht auf Rückgabewunsch oder weicht aus. VORSICHT"
Eine Verleumdung/Rufmord etc.ist das bei weitem nicht. Was Du geschrieben hast, ist sachlich richtig.
Sollte er mit Anwalt und Klage drohen, kannst du nachweisen, das du dich korrekt verhalten hast.
Somit würde er auf den Kosten sitzen bleiben 🙂
Im wahrscheinlichsten Fall, müsste er somit sogar DEINE Anwaltskosten tragen.
Melde den Verkäufer bei Ebay und schicke die Drohung als Beweis mit. Das Bewertungssystem soll ja eben auch unerfreuliche Transaktionen belegen.
| Betreff | Hilfreich |
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