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Käufer schickt beleidigende & drohende Nachrichten

Hallo,

vorab entschuldigung für meine schreibweise krankheitsbedingt nicht mehr anderes machbar.

 

ich habe am sontag auf ein motor gefunden der mit einen preis vorschlag und 160€ sofortkaufpreis versehen war ich bin dan hin und machte einen preis vorschlag von 100 € als ich dan schnell zum essen musste und später die e-mal gelesen hatte war mein preisvorschlag 1000€ ich wolte den preisvorschlag noch zurück nehmen aber der verkäufer hat schon angenomme und verlangt jetz 1000€ von mir.Nun ich erklärte es ihn und bat um stornierung des kaufvertrages bei ebay ,was er bösartig verneint. nun darauf hin habe ich den vertrag mit der willenserklärung nach §118,119,120 BGB schriftlich und mit e-mail gekündigt sei dem werde ich bedroht beleidigt usw. Ich habe bereits 3 mal mit ebay telefoniert und um klärüng gebeten leider ohne erfolgt.

Heute habe ich sogar eine abnahnung erhalten wegen beledigende ausrucksweise. darauf hin habe ich ebay zum 4 mal angerufen und bebetten sich den schrfftverkehr zu lesen  der mitarbeiter stelle fest das es genau umgekert ist das ich beleidt werde und bedroht.

heute morgen habe ich im meinen e-mail konto wieder 20 e-mails gefunden die ebay nicht speichert alles immer das gleiche da ist mir der kragen geplatz und ich habe ihn angeschrieben ob sein frsör im urlauf ist

 

Nun was kann ich machen gegen die verwarnung und  belästigungen ausser die sperrung

 

mfg

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@gettigolf123 schrieb:

Hallo,

vorab entschuldigung für meine schreibweise krankheitsbedingt nicht mehr anderes machbar.

 

ich habe am sontag auf ein motor gefunden der mit einen preis vorschlag und 160€ sofortkaufpreis versehen war ich bin dan hin und machte einen preis vorschlag von 100 € als ich dan schnell zum essen musste und später die e-mal gelesen hatte war mein preisvorschlag 1000€ ich wolte den preisvorschlag noch zurück nehmen aber der verkäufer hat schon angenomme und verlangt jetz 1000€ von mir.Nun ich erklärte es ihn und bat um stornierung des kaufvertrages bei ebay ,was er bösartig verneint. nun darauf hin habe ich den vertrag mit der willenserklärung nach §118,119,120 BGB schriftlich und mit e-mail gekündigt sei dem werde ich bedroht beleidigt usw. Ich habe bereits 3 mal mit ebay telefoniert und um klärüng gebeten leider ohne erfolgt.

Heute habe ich sogar eine abnahnung erhalten wegen beledigende ausrucksweise. darauf hin habe ich ebay zum 4 mal angerufen und bebetten sich den schrfftverkehr zu lesen  der mitarbeiter stelle fest das es genau umgekert ist das ich beleidt werde und bedroht.

heute morgen habe ich im meinen e-mail konto wieder 20 e-mails gefunden die ebay nicht speichert alles immer das gleiche da ist mir der kragen geplatz und ich habe ihn angeschrieben ob sein frsör im urlauf ist

 

Nun was kann ich machen gegen die verwarnung und  belästigungen ausser die sperrung

 

mfg


@gettigolf123

 

Ein Telefonat mit Ebay ist nett,

aber freilich nicht rechtswirksam.

 

Die Rahmenbedingungen:
Preisvorschläge hier sind verbindlich.

Darauf beruft sich nun der Verkäufer.
Allerdings ist es hier üblicherweise so gedacht,

dass ein Anbieter für einen Sofortkaufpreis einstellt

und über den Preisvorschlag auch einen Spielraum unter diesem

Sofortkaufpreis einräumt.

 

Dir ist nun ein klassischer Erklärungsirrtum unterlaufen,

indem Du Dich mit einer Null vertippt hast.

 

Ich an Deiner Stelle würde nun nicht um eine Stornierung bitten,

sondern den Kaufvertrag nach § 119 BGB unverzüglich anfechten.

Das eingegebene Angebot in Höhe von € 1000 entspricht nicht der Willenserklärung,

die Du eigentlich mit einem Angebot über € 100 hättest machen wollen.

Eine Anfechtung bedeutet im übertragen Sinne,

dass der Kaufvertrag nie zustande gekommen ist,

weil er nicht Deinem wahren Käuferwillen entsprochen hat.

 

In bestimmten Fällen ist man auch als derjenige,

der einen Irrtum berechtigt erklärt hat,

zu Schadensersatz verpflichtet.

In Deinem Fall sehe ich das aber nicht,

weil aufgrund der Konstellationen des Angebotes

(Sofortkaufpreis von € 160)

Dein Erklärungsirrtum sofort für den Verkäufer erkennbar gewesen ist.

(Siehe auch § 122 Abs. 2 BGB).

Er kennt sich aus.

Hat reichlich Bewertungen

und beendete Angebote mit Preisvorschlagsfunktion.

 

Einen Kaufvertrag dieser  Art kann man nicht kündigen!

Kündigen kann man nur Dauerschuldverhältnisse.
Dazu gehören Mietverträge et cetera.

Aber anfechten kannst Du sehr wohl

und das solltest Du nun tun.

Ich würde auch noch einmal zusätzlich per Einwurfeinschreiben anfechten.

Das würde mir nach all dem Schriftwechsel reichen.

Wenn Du es ganz genau machen willst,

zeigst Du Deine Anfechtung einem Zeugen,

tütest mit ihm ein

und gibst das auch mit ihm auf.

 

Alternativ mit Gerichtsvollzieher idisicher zustellen lassen.

Das ist das ultrasichere Verfahren.

 

 

 

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