02-02-2019 19:06
Privatverkauf, Zahlung per Überweisung.
Ich habe privat eine funktionstüchtige Kaffeemaschine verkauft, laut Käuferin wäre die Pumpe kaputt. Ohne mir eine Frist zu setzen oder mich zu fragen, hat sie die Maschine eingeschickt. 50 € würde eine neue Pumpe kosten.Kostenvoranschlag hat sie mir per Mail geschickt.
Zuerst wollte sie dass ich die Hälfte davon übernehme, aber das habe ich abgelehnt da sie mich nicht gefragt hat.
Ich habe ihr angeboten, mir die defekte Maschine zurückzuschicken und ihr das Geld zu überweisen.
Das möchte sie nicht, sie möchte die Maschine behalten.
Nach einer Woche bekomme ich eine Nachricht, sie gebe mir eine Woche Zeit um ihr das Geld zu überweisen, sie wäre nicht verpflichtet, mir die defekte Maschine zurückzuschicken.
Wie soll ich mich verhalten??
>>Ich habe privat eine funktionstüchtige Kaffeemaschine verkauft,
>>Ich habe ihr angeboten, mir die defekte Maschine zurückzuschicken und ihr das Geld zu überweisen.
und deshalb ginge das Teil bei mir zurück. Einfach 25 Euro erstatten, damit der Käufer das Teil womöglich für umme erhält, nee nee.
@schnubbi.10 schrieb:Privatverkauf, Zahlung per Überweisung.
Ich habe privat eine funktionstüchtige Kaffeemaschine verkauft, laut Käuferin wäre die Pumpe kaputt. Ohne mir eine Frist zu setzen oder mich zu fragen, hat sie die Maschine eingeschickt. 50 € würde eine neue Pumpe kosten.Kostenvoranschlag hat sie mir per Mail geschickt.
Zuerst wollte sie dass ich die Hälfte davon übernehme, aber das habe ich abgelehnt da sie mich nicht gefragt hat.
Ich habe ihr angeboten, mir die defekte Maschine zurückzuschicken und ihr das Geld zu überweisen.
Das möchte sie nicht, sie möchte die Maschine behalten.
Nach einer Woche bekomme ich eine Nachricht, sie gebe mir eine Woche Zeit um ihr das Geld zu überweisen, sie wäre nicht verpflichtet, mir die defekte Maschine zurückzuschicken.
Wie soll ich mich verhalten??
Servus @schnubbi.10
Bei einem Sachmangel,
der tatsächlich schon bei Übergabe besteht
oder beim Versand aufgrund unzureichender Verpackung entsteht,
musst Du auf ein Nacherfüllungsverlangen reagieren.
Die Nacherfüllung kann eine Neuliferung sein,
was bei Stückschuld aus privatem Verkauf her selten passend sein dürfte,
oder eben eine Nachbesserung in Form einer Reparatur.
Gerade für den letzten Fall muss ein Käufer Dir die Möglichkeit
zur Nacherfüllung gewähren.
Bei einer Reparatur setzt das selbstredend die Rücksendung voraus.
Wie sollte es sonst gehen?
Der Käufer kann darauf spekulieren,
dass Du mit 33 BW insgesamt nicht scharf auf eine rote BW sein dürftest.
@schnubbi.10
Wenn ich das richtig sehe würde die Reparatur mehr kosten als sie für die Maschine bezahlt hat.
Da ist eine Nacherfüllung nicht zweckmäßig.
Außerdem müsstest du dich um die Reperatur kümmern.
Deine Käuferin kann das nicht einfach selbst bestimmen.
Theoretisch könntest du ja auch noch das passende Ersatzteil zu Hause haben.
usw. usw.