abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kann ich verklagt werden als privater Verkäufer, wenn ich ohne Absicht eine gekaufte Sache beschädigt habe?

sonpode
Auf Erkundungstour

@font-face { font-family: "Times New Roman"; }p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal { margin: 0cm 0cm 0.0001pt; font-size: 12pt; font-family: "Times New Roman"; }table.MsoNormalTable { font-size: 10pt; font-family: "Times New Roman"; }span.yshortcuts { }div.Section1 { page: Section1; }

Am 10.12.12 habe ivh diesen Beistelltisch für 23,-? verkauft. Am 14.12.12 hat der Käufer den Betrag plus 35,-? transport überwiesen. Am 16.12.12 passierte mir beim verpacken des Tisches folgendes Missgeschick: ich stellte ein Wasserglas auf den Tisch und ein Ring war auf der Platte. Sofort überwies ich das Geld zurück an den Käufer. Dann ging folgendes los:

Erst war er sehr unfätig mit Kraftausdrücken, dann outete er sich als Juraprofessor und will mich auf 983,-€ Schadenersatz, plus Prozesskosten etc. verklagen.

Ich bot ihm erst an, Fotos von dem Schaden zu machen und er entscheidet, ob er ihn noch haben will.

Dann, weil jeden Tag neue Drohmails kamen, bot ich ihm an, den Tisch zu schenken. Auch das will er nicht- evtl. nur, wenn ich auch den Transport übernehme, dann entscheidet er, ob er die Klage ZURÜCK!!!! Nimmt.

Ich habe mich an Ebay gewand am 19.12.12- keine Antwort. Am 20.12.12 haben sie meine Kontaktdaten rausgeben.

. Auch der Telefonsupport brachte nichts. *der Tisch steht übrigends verpackt hier-.

Wie lange muss ich ihn denn jetzt für ihn lagern? Und Ebay- macht nichts...

Wenn er damit durchkäme, wäre dies ja die Lizens zum Geld drucken

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder