26-11-2013 14:03
Hallo!
Ich habe Ärger mit einem privaten Verkäufer, der ein Scheinwerferglas falsch verpackt hat, so das es beim Versand kaputt ging. Hermes lehnt, für mich nachvollziehbar, die Erstattung ab.
Leider wurde der Artikel, mangels Wahlmöglichkeit, per Überweisung bezahlt. So wie ich das Kleingedruckte zum Ebay-Käuferschutz verstehe, falle ich deswegen aus dem Kreis der damit geschützten...
Einen Fall habe ich trotzdem geöffnet. Habe allerdings wenig Hoffnung, etwas "greifbares" damit zu erreichen, wenn ich diesen heute Abend an den Ebay-Kundenservice übergebe.
Jetzt suche ich nach einem möglichst unkomplizierten Weg (z.B. ohne Kanzleitermine), dem Käufer die rechtlichen Folgen zu verdeutlichen, um die 48 € von ihm zurück zu bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten.
| Betreff | Hilfreich |
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