14-11-2017 23:50
Habe einen Artikel bei einem Account gekauft, der ein paar Merkwürdigkeiten aufweist:
- Eine Person, die exakt den gleichen Namen trägt, ist vor kurzem gestorben (gibt paar Todesanzeigen im Netz)
- Es handelt sich dabei nicht um einen Allerweltsnamen, zudem stimmt der Wohnort des Toten mit der Bankverbindung überein.
- Das Konto ist erst vor ein paar Tagen eröffnet worden, der Artikel ca. 20% unterhalb des üblichen Verkaufspreises per Sofortkauf eingestellt worden.
-Person regiert auf Nachfrage leicht erzürnt (was ich allerdings unter Annahme der Nullhypothese gut nachvollziehen kann), schlägt Rücknahme des Kaufs vor und verweist auf Unterschiede im Wohnort zwischen dem Toten und ihr (die nicht zur regionalen Affiliation der Bankverbindung passen).
Was tun? Danke für jeden Tipp.
Den Account darfst du natürlich nennen.
Ich bin gerade in vergleichbarer Angelegenheit aktiv.
Ware gekauft, bezahlt per ÜW, keine erhalten, ebay eingeschaltet, keine Reaktion, nachgeforscht -> Accountinhaber 2010 verstorben,
ÜW auf Konto der Tochter, zwei Aufforderungen zur Rückzahlung unbeantwortet, Einschreiben+Rückschein nicht abgeholt, Vordruck
zum Mahnbescheid gekauft, wird demnächst ausgefüllt und an das zuständige Mahngericht geschickt.
Der Account wurde auf mein Betreiben hin inzwischen von ebay stillgelegt - NRM.
Wirklich merkwürdig was du schreibst !
Hilfe von ebay wirst du deswegen wohl kaum bekommen. Und einen Namen wegen Diskretion kannst Du und darfst Du hier auch
nicht nennen. Dies wäre eine Nachforschung wert von direkten Angehörigen. Vielleicht wurde der ebay -account gehackt. Wenn
Dir diese Sache wichtig ist, gehe mal zur Polizei, und schildere mal denen diese Ungereimtheiten, drucke dazu alles aus, was Du
kriegen kannst und was Du weist, denn die wollen Fakten sehen, denn eine lose Schilderung der Vorkommnisse wird die nicht
vom Hocker reißen, im warsten Sinne des Wortes.
Einen Rechtsanwalt oder Detektiv-Büro damit zu beauftragen wäre auch möglich, aber die unternehmen nur etwas für viel Geld,
das Du erst mal selbst vorstrecken musst.
Auch ein Bürger-Büro deiner Stadt oder Gemeinde-Verwaltung darüber zu informieren, wäre auch noch eine Möglichkeit, aber ob
die Herrschaften dort deswegen ihren "Allerwertesten" hoch kriegen ist eine andere Frage, nach dem Motto "dafür bin ich nicht zuständig!"
-Person regiert auf Nachfrage leicht erzürnt (was ich allerdings unter Annahme der Nullhypothese gut nachvollziehen kann), schlägt Rücknahme des Kaufs vor und verweist auf Unterschiede im Wohnort zwischen dem Toten und ihr (die nicht zur regionalen Affiliation der Bankverbindung passen).
Was tun? Danke für jeden Tipp.
Wenn die Person, sprich Verkäufer schon von sich aus einen Kaufabbruch vorschlägt, würde ich unter diesen Umständen
diesem auch zustimmen.
| Betreff | Hilfreich |
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