03-12-2019 11:09
Seit 1.Oktober gelten neue Ebay plus Regeln. Meine Anwaltskanzei fordert daher alle Verkäufer auf, sich neuen AGB bzw. Widerrufstexte zu laden, auch wenn man kein Ebay plus Verkäufer ist. Diese neuen Grundsätze sollen angeblich auch für alle Ebayverkäufer gelten.
Kennt sich da jemand aus, ob das stimmt?
Danke.
@rundum2016 schrieb:Seit 1.Oktober gelten neue Ebay plus Regeln. Meine Anwaltskanzei fordert daher alle Verkäufer auf, sich neuen AGB bzw. Widerrufstexte zu laden, auch wenn man kein Ebay plus Verkäufer ist. Diese neuen Grundsätze sollen angeblich auch für alle Ebayverkäufer gelten.
Kennt sich da jemand aus, ob das stimmt?
Danke.
Hallo,
warum fragst du nicht deine Anwaltskanzlei.
Es geht hierum?
→ https://verkaeuferportal.ebay.de/rueckgaben-bei-ebay-plus
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@rundum2016 schrieb:Seit 1.Oktober gelten neue Ebay plus Regeln. Meine Anwaltskanzei fordert daher alle Verkäufer auf, sich neuen AGB bzw. Widerrufstexte zu laden, auch wenn man kein Ebay plus Verkäufer ist. Diese neuen Grundsätze sollen angeblich auch für alle Ebayverkäufer gelten.
Kennt sich da jemand aus, ob das stimmt?
Danke.
Nichts davon gehört?!
https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2019-september/startseite
ebay Grundsätze haben auch nichts mit dem zu tun:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Meinst du das hier?
Wenn Sie aktuell das Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer in Ihren Rechtstexten ausschließen, kann ein Hinweis erforderlich sein, dass bei eBay Plus-Artikeln das Widerrufsrecht auch für eBay Plus-Mitglieder, die Unternehmer sind, gilt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Rechtsberatung für die Beurteilung Ihres individuellen Falles.
https://verkaeuferportal.ebay.de/rueckgaben-bei-ebay-plus