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Sebstabholer mit vorheriger PayPal Zahlung - wie steht es da mit dem Käuferschutz?

Hallo zuammen, bei der Frage geht es um die Käufer Sicht.

 

Es wird häufiger von komplizierteren Fällen bei Verkäufen mit PayPal Zahlung gesprochen, bei denen dann ein "unseriöser" Selbstabholer erscheint.

 

Jetzt aber genau umgekehrt die Frage:

 

Als Käufer, bei PayPal Zahlung vorab, wie weit greift da der Käuferschutz? Es gibt ja keinen Versand, keine Sendungsverfolgung und allgemein könnte ja gelten, gekauft wie gesehen, bei Abholung?

 

Bei einigen Artikeln ist der Überblick über die Funktion jedoch nicht immer ganz einfach und auf die Schnelle möglich, wie bei elektronischen Geräten. Kannn man also auch später noch den Artikel beanstanden? Trotz Selbstabholung, bei der ein Artikel ja bereits besichtigt wurde?

 

Vielen Dank und Grüße!

 

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Antworten (4)


@sally-ganelli@  schrieb:

Hallo zuammen, bei der Frage geht es um die Käufer Sicht.

 

Es wird häufiger von komplizierteren Fällen bei Verkäufen mit PayPal Zahlung gesprochen, bei denen dann ein "unseriöser" Selbstabholer erscheint.

 

Jetzt aber genau umgekehrt die Frage:

 

Als Käufer, bei PayPal Zahlung vorab, wie weit greift da der Käuferschutz? Es gibt ja keinen Versand, keine Sendungsverfolgung und allgemein könnte ja gelten, gekauft wie gesehen, bei Abholung?

 

Bei einigen Artikeln ist der Überblick über die Funktion jedoch nicht immer ganz einfach und auf die Schnelle möglich, wie bei elektronischen Geräten. Kannn man also auch später noch den Artikel beanstanden? Trotz Selbstabholung, bei der ein Artikel ja bereits besichtigt wurde?

 

Vielen Dank und Grüße!

 


@sally-ganelli 

 

bei Selbstabholung greift der Käuferschutz NICHT.

 

Hier: Punkt 3.2 Ausnahmen: 

  • Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,

und lt. PP gilt das auch für "entspricht nicht der Beschreibung", da die Möglichkeit gegeben war, dass der Artikel geprüft wird.

 

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

 

Fazit: KEIN Paypal bei Abholung.

 

 

 

 

 

Hallo

 

@sally-ganelli

 

bei Abholung und PP-Zahlung gibt es keinen Käuferschutz durch Pay-Pal !

 

Aber natürlich kann der Käufer im nachhinein - wie auch bei anderen Zahlungsweisen - reklamieren. Die Erfolgsaussichten verlaufen dann aber meist ins Leere, es sei denn, er nimmt rechtliche Hilfe in Anspruch.

Hallo @sally-ganelli

 

Bei einer Abholung sollte man keine PayPal Zahlung und Überweisung anbieten sondern nur Barzahlung.

 

Und eine spätere Beanstandung bei Abholung ist dann auch nicht mehr Möglich.


@sally-ganelli@  schrieb:

Hallo zuammen, bei der Frage geht es um die Käufer Sicht.

 

Es wird häufiger von komplizierteren Fällen bei Verkäufen mit PayPal Zahlung gesprochen, bei denen dann ein "unseriöser" Selbstabholer erscheint.

 

Jetzt aber genau umgekehrt die Frage:

 

Als Käufer, bei PayPal Zahlung vorab, wie weit greift da der Käuferschutz? Es gibt ja keinen Versand, keine Sendungsverfolgung und allgemein könnte ja gelten, gekauft wie gesehen, bei Abholung?

 

Bei einigen Artikeln ist der Überblick über die Funktion jedoch nicht immer ganz einfach und auf die Schnelle möglich, wie bei elektronischen Geräten. Kannn man also auch später noch den Artikel beanstanden? Trotz Selbstabholung, bei der ein Artikel ja bereits besichtigt wurde?

 

Vielen Dank und Grüße!

 


Irrtum, es gilt verkauft wie beschrieben.

 

Einen Artikel, der nicht der Beschreibung enstspricht, kann der Käufer selbstverständlich reklamieren, unabhängig von der Bezahlart.

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