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Seit wann unterliegen Datein die auf einem Scanner hergestellt werden denn dem Urheberrecht?

Soweit ich weiss sind nur *eigensstaendige Arbeiten* z.B. aus dem Bereich Kunst schuetzenswertess Gut.

Die Anforderung der Originalitaet kommt hinzu.

Natuerlich subsummiert man die Fotografie mittlerweile auch unter den Oberbegriff  Kunst.

Aber nicht jede Bilddatei ist damit automatisch schuetzenswert.

 

Das Legen einer Muenze auf einen Scanner und die anschliessende Banalbearbeitung in Pfotoshop (Invertieren der Datei, Auswaehlen des von dem Muenzdesigner vorgegebenen Motivs, Einkopieren des Motivs in den dunklen Hintergrund) ist sicherlich keine eigenstaendige kuenstlerische Leistung.

 

Die Idee stammt aus den Anfaengen der SW-Fotografie.

Stichworte sind: Tontrennung, Solarisation

 

Das Objekt selber, eine Muenze, die es hunderttausendfach gibt, ist als Designobjekt natuerlich schuetzenswert, aber fuer den Designer der Muenze, nicht fuer den der sie auf den Scanner legt

 

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@zwiebel_fisch schrieb:

Aber nicht jede Bilddatei ist damit automatisch schuetzenswert.

 


@@zwiebel_fisch

ich weiß ja nicht wie du zu der erkenntnis kommst, aber das ist klar definiert im urheberrecht

hast du die bilder von jemandem anderen verwendet und der macht dir jetzt druck?

 

 

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

 

Deutschland

Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den Persönlichkeitsrechten zählen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (z. B. Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung.

 

 

 

 

 

Vermutlich har er/sie eine Foto verwendet, das jemand anderes erstellt hat und der sich nun wehrt.

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