02-12-2012 10:48
Wenn "ich" einen Artikel bei ebay kaufe, via paypal bezahle und diesen unversichert geliefert bekomme, dann muss "ich" nur behaupten, der Artikel sei nicht eingetroffen und "ich" erhalte umgehend mein Geld zurück.
Wenn "ich" dann auch noch so dreist bin, diesen gestohlenen Artikel bei ebay/ebay-Kleinanzeigen selbst zum Verkauf anzubieten und der betrogene Lieferant dieses feststellt und ebay meldet, dann muss "ich" mir deswegen keine Sorgen machen.
ebay hat keine Handhabe gegen "mich", weil "ich" den Artikel auch im Laden vor Ort gekauft haben könnte und nun bei ebay anbiete.
Selbst wenn ebay feststellt, dass "ich" regelmäßig Käuferschutzanträge wegen eines "nicht erhaltenen Artikels" stelle und "mein" Geld zurückbekomme, unternimmt ebay Nichts gegen "meine" kriminellen Machenschaften und ermuntert mich, weiterzumachen.
"Ich" erzähle "meinen" Freunden, wie einfach es ist, auf diese Weise - mit Billigung von ebay - Verkäufer abzuziehen und damit Geld zu verdienen!
Toll - oder?
Da kann man allen, die gleichzeitig Paypal und unversicherten Versand anbieten, nur immer wieder predigen, daß dies laut den PP-Bedingungen nicht zusammenpasst und von unlauteren Zeitgenossen gerne ausgenutzt wird.....
....anders herum
wer blauäugig Paypal anbietet und ankreuzt, daß er mit den dazugehörigen AGB einverstanden ist, ohne sie je gelesen zu haben, fordert diesen Betrug ein Stück weit mit heraus und muß dann "leider" auch die Folgen tragen...
wobei ich mich auch immer schon gefragt habe, wie oft Käufer, die diese Schwachstellen ausnutzen, eigentlich durchkommen...liegt sicher an der automatisierten Bearbeitung solcher Fälle durch Ebay:-(