17-10-2013 18:42
Hallo,
folgender Fall:
Ich habe über ebay bei der Firma Olsen Store im April diesen Jahres eine Fritteuse gekauft. Nun ist die Fritteuse innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem halben Jahr kaputt gegangen. Die Firma Olsen weigert sich das Gerät auszutauschen. Ich habe die Firma deswegen per Einschreiben aufgefordert mir mein Geld zurückzugeben. Auch das verweigert Herr Olsen. Nun was kann ich tun. Rechtanwalt, Gericht. Kostet mich das mehr als das Gerät Wert ist?
Wer weiß Rat?
Mfg
| Betreff | Hilfreich |
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