17-03-2014 21:14
Hallo, habe gestern bei einem Erstverkäufer 5 Alufelgen für 7,50€ ersteigert. Nachdem ich dan um eine Adresse zum abholen fragte bekam ich als Antwort :
"Hallo,ich wollte Bescheid sagen das für 7.50 werde ich die Felgen nicht abgeben.Ganz ehrlich jetzt. Würde Sie das machen,für 7.50 her geben? Wenn ich die zum Schrot bringen werde ,wird ich immer noch 30 Euro bekommen.es tut mir leid aber ich hoffe sie werden mich verstehen. Mit freundliche Grüße ,...."
Naja, ich kann den armen Kerl ja verstehen und ich wollte die Felgen ja auch unbedingt haben, also hab ich ihn kurzerhand angerufen und nach seinem Mindestpreis gefragt und nach Zähem verhandeln hat er mir zugesichert die Felgen für 35€ zu erhalten. Dort angekommen ging dann alles glatt. 35€ für die Felgen die, wie ich dann später festgestellt habe nicht wie Angegeben von der Firma Borbet, sondern von der Firma Intr sind, die Reifen waren ohne Luft und die Ventile rausgeschraubt. Zudem kein Gutachten für die Felgen.
Gibt es die Möglichkeit den Kaufpreis nachträglich zu ändern, damit der Verkäufer als " Strafe" wenigstens die korrekten eBay gebühren zu zahlen hat ???
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