01-01-2018 12:35 - bearbeitet 01-01-2018 12:36
Nach 2x-Bitte um Mitteilung der rechtsfähigen Verkäuferdaten (Betrugsanzeige) bis heute keine Ebay-Reaktion )?
Den "Fall" konnte ebay aber schließen (wegen angeblich fehlender Reaktion meinerseits ! (:-((:-((:-(
Ebay: wenn hört IHR endlich auf, einem die Zeit wegen stundenlanger Such nach einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme, zu stehlen???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
@lordccc schrieb:Nach 2x-Bitte um Mitteilung der rechtsfähigen Verkäuferdaten (Betrugsanzeige) bis heute keine Ebay-Reaktion )?
Den "Fall" konnte ebay aber schließen (wegen angeblich fehlender Reaktion meinerseits ! (:-((:-((:-(
Ebay: wenn hört IHR endlich auf, einem die Zeit wegen stundenlanger Such nach einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme, zu stehlen???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Deine ?????-Taste ist wohl Sylvester-geschädigt.....
Du kannst die Kontaktdaten Deines "Gegenübers" problemlos anfordern ohne Ebay bemühen zu müssen:
https://pages.ebay.de/help/tp/know-seller-contact.html
Servus @toni_g, 🙂
man muss die Hand,
die einen füttert,
nicht beißen...
das ist verständlich.
Doch es kann nicht der Sinn der Sache sein,
dass Ebay einerseits herausstreicht,
man böte nur eine Plattform,
der Verkäufer sei für sein Angebot verantwortlich,
Daten prüfen wir nur sporadisch
und Verträge werden zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen,
dann aber dem Käufer die Möglichkeit nimmt,
selbstständig und über den über die Plattform geschlossenen Vertrag
die Daten des Vertragspartners einzusehen !
Da ist es auch keineswegs angemessen,
dass man mit etwas Glück an einen alphabetisierten Mitarbeiter kommt,
der in der Lage ist,
über den Tellerrand zu schauen.
Derzeit ist es z.B. mal wieder so,
dass man nach dem Kauf nur ab und zu die Kontaktdaten des Handelspartners übermittelt bekommt.
Und wir wollen uns doch wohl nicht etwa auf den Datenschutz zurückziehen....
den nimmt man hier ja so wahnsinnig ernst...
So steht in der Datenschutzerklärung,
dass die E-Mail-Adresse gespeichert wird.
Ist auch notwendig.
Warum es aber notwendig ist,
dass Verkäufer diese mitgeteilt bekommen (können),
der Käufer andersrum aber nicht,
entnehme ich der Datenschutzerklärung wo ?
Ich finde darüber nicht einmal Auskunft.
Auch weiß ich nicht,
warum der Standort eines Käufers bei einer Frage mitgeteilt wird,
finde auch dies nicht in der Datenschutzerklärung.
So oder so:
Ebay kann es Geschädigten leicht oder schwer machen.
Man hat sich offensichtlich entschieden,
es ihnen schwer zu machen.
Spricht nicht für die Unternehmenspolitik.
| Betreff | Hilfreich |
|---|---|
| 1 | |
| 1 |