06-11-2015 17:41
Hallo,
ich habe rechlichen Ärger, mit einem Ebay-Mitglied. Hat den gültigen Kaufvertrag nicht eingehalten.
Nach Zustellung des Mahnantrags, mußte ich leider feststellen, dass das Ebaymitglied nicht 18 ist, sich durch seine Erziehungsberechtigte vertreten lassen muss.
Da farge ich mich doch, wie geht das? Seit 2012 (also schon mit 14 Jahren) einen eigenen Ebayaccount mit Vor und Zuname und Kontoverbindung und Geburtsdaten, die einer Überprüfung durch die Schufa übersteht? ist mir schleierhaft.
Zudem hat er min. einmal eine neue Adresse nicht bei Ebay gemeldet. Nicht unlösbar, macht aber Arbeit und kostet Gebühren bei dem Einwohnermeldeämtern.
Ebay hilft hier leider garnicht, weil ich dort überhaupt keinen Ansprechpartner fest machen kann.
Wie sieht die rechtliche Seite aus? Ist der Kaufvertrag ungültig? Kann ich wegen arglistiger Täuschung doch noch weiterklagen?
Ist das ein Fall fürs Jugendamt, wg. vernachlässigung der Aufsichtspflicht? Eltern haften für ihre Kinder?
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