23-10-2019 15:38
Es besteht der Verdacht, dass es sich bei einem Verkäufer um einen Hehler handelt.
Du bist nicht befugt, polizeiliche Ermittlungen anzustellen. Pack Deine Unterlagen zusammen und fahr zur nächsten Polizeidienststelle.
Dort bist Du richtig. Ich hoffe, dass ist Dir nicht zu umständlich.....
@supahexe1 schrieb:Es besteht der Verdacht, dass es sich bei einem Verkäufer um einen Hehler handelt.
ebay Accountnamen sind nicht umsonst anonym.
Nur ein Käufer erhält den realen Namen des Verkäufers. Ein blosser Verdacht reicht nicht aus, du musst auch beweisen können.