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Wie kann ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn der Verkäufer nicht antwortet?

Am 19.03.2012 habe ich beim gewerblichen Verkäufer direkt-vom-lager einen Chefsessel gekauft. Dieses Modell bietet übrigens der Verkäufer vermutlich aufgrund ständig auftretender Defekten nicht mehr an.

 

Am 08.07.2012 ist ein Teil des Sessels kaputt gegangen, da dieses nicht ordentlich verschweißt wurde. Als Ergebnis stand der Sessel immer krumm, sodass man darauf nicht ordentlich sitzen könnte:

IMG_20120713_135937opt.jpgIMG_20120713_135704.jpgIMG_20120713_135736opt.jpg

Am 10.07.2012 habe ich den Verkäufer diesbezüglich kontaktiert. Der Verkäufer hat mir geantwortet und weitere Fragen zum Fall gestellt. Nach 8 weiteren E-Mails hat der Verkäufer zugegeben, dass das ein Defekt ist und mir den Ersatzteil zugeschickt, damit ich dieses ersetze.

 

Am 12.07.2013, d.h. nach einem Jahr ist das gleiche Teil wieder kaputt gegangen:

20130714_143020.jpg20130714_142943.jpg

Am 14.07.2013 habe ich den Verkäufer diesbezüglich per E-Mail angeschrieben. Er antwortete nicht.

Am 17.07.2013 habe ich ihn über Ebay angeschrieben. Seitdem ist bereits eine Woche vergangen; der Verkäufer antwortet nicht.

 

Daher möchte ich mich gerne erkundigen, ob jemand weiß, was ich in solcher Situation machen kann:

- Kann ich irgendwie die gesetzliche zweijährige Gewährleistung in Anspruch nehmen oder habe ich hierbei keine Chance und sollte lieber den ein Jahr alten Sessel wegschmeißen und einen neuen (beim anderen Verkäufer) kaufen?

- Sollte ich mich diesbezüglich mit dem Ebay-Kundenservice in Verbindung setzen oder bringt das nichts? (Den Fall öffnen kann ich nicht mehr, da über 3 Monate nach dem Verkaufsdatum vergangen sind)

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

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