23-02-2013 10:37
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe Ende November eine Supreme-Cap ersteigert, mehr oder weniger für die Mottowoche in der Schule.
Dann kam das Motto doch nicht in die engere Auswahl und ich habe die Cap eingestellt und versteigert. Der Käufer beschwerte sich dann aber und sagte der Artikel wäre eine Fälschung und konnte dies auch für mich nachvollziehbar beweisen. Wir konnten uns daraufhin gut einigen, sodass er sein Geld zurück bekam.
Meine Frage ist jetzt: Inwieweit habe ich noch das Recht den ursprünglichen Verkäufer zu kontaktieren? Der Artikel ist noch in dem selben Zustand: mit Etikett und völlig unbenutzt.
Also so wie ich das sehe, ist der lange Zeitraum vom Kauf bis jetzt unwichtig, da es ja trotzdem Betrug ist gefälschte Ware zu verkaufen.
Hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen!
Danke im Vorraus