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Wie oft darf ein Spaßbieter nur so aus Spaß bieten, bevor eBay den ausschließt ?

Innerhalb von 10 Tagen erhielt mareikef-11

13 positive Bewertungen für 12 Spaßbieter-Fakes.

Schade, dass eBay dafür keine negativen Bewertungen zulässt. Lauter positive Bewertungen, um die Information an spätere Interessenten geben zu können.
Pervers, eine positive Bewertung für FAKE !

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Antworten (6)


@fredgub30  schrieb:

Innerhalb von 10 Tagen erhielt mareikef-11

13 positive Bewertungen für 12 Spaßbieter-Fakes.

Schade, dass eBay dafür keine negativen Bewertungen zulässt. Lauter positive Bewertungen, um die Information an spätere Interessenten geben zu können.
Pervers, eine positive Bewertung für FAKE !


Moin…

 

 ich krieg gerade nee dicke Halskrause

 

man wann lernen es die Verkäufer denn endlich

 

so geht es und nicht anders

 

 

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels

 spätestens 32 Tage nach Angebotsende.

Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.

Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine

andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

 

Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,

um die Verkaufsprovision  zu erhalten.

Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY

- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

 

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

 

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.

Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.

In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.

Ein einmal geschlossener Fall  kann nicht wieder geöffnet werden.

 

und auf die Sperrliste setzen:    Sperrliste  und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

 

–             wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

naja immerhin, das ist aber auch sehr selten, dass soetwas passiert.

mareikef-11 ( 17Gelber Stern für 10 bis 49 Bewertungspunkte) Neues MitgliedKein angemeldeter Nutzer

 

>>Schade, dass eBay dafür keine negativen Bewertungen zulässt.

 

die bringen auch nichts

 

>>Lauter positive Bewertungen, um die Information an spätere Interessenten geben zu können.

 

nein, da ja bei Ebay alles streng geheim ist, selbst die Käuferaliase für andere nicht einsehbar sind und wirklich nichts nach aussen kommen darf mit Ausnahme von VK-Daten, bringt so eine negative Positvbewertung null und nix.

 

Sinnvoll wäre es endlich, diesen Käuferbewertungsquatsch endlich mal einzustellen und die Anzahl der Nichtbezahlten im Bewertungsprofil des K analog den Gebotsrückziehern anzuzeigen.


@fredgub30  schrieb:

Innerhalb von 10 Tagen erhielt mareikef-11

13 positive Bewertungen für 12 Spaßbieter-Fakes.

Schade, dass eBay dafür keine negativen Bewertungen zulässt. Lauter positive Bewertungen, um die Information an spätere Interessenten geben zu können.
Pervers, eine positive Bewertung für FAKE !


Servus @fredgub30

 

 

Das musst Du die bewertenden Verkäufer fragen.

Vielleicht sind sie nicht informiert.

Aber Dir ist das ja auch schon passiert.

Was hatte Dich dazu bewogen, eine positive BW für einen Nichtzahler abzugeben.

 

Offenbar weißt Du inzwischen,

dass das nicht zielführend ist...

Das finde ich gut.

 

 


@fredgub30  schrieb:

Innerhalb von 10 Tagen erhielt mareikef-11

13 positive Bewertungen für 12 Spaßbieter-Fakes.

Schade, dass eBay dafür keine negativen Bewertungen zulässt. Lauter positive Bewertungen, um die Information an spätere Interessenten geben zu können.
Pervers, eine positive Bewertung für FAKE !


und nochwas für dich

eine positive mit negativen Text ist nicht erlaubt....

1) sie kann auf Zuruf seitens Ebay gelöscht werden

2) niemanden "schützen"

@fredgub30

 

Pervers, eine positive Bewertung für FAKE !

 

Genau so und nicht anders hast du gehandelt!

 

Lina hat es gut kommentiert!

 

 


@fredgub30  schrieb:

Innerhalb von 10 Tagen erhielt mareikef-11

13 positive Bewertungen für 12 Spaßbieter-Fakes.

Schade, dass eBay dafür keine negativen Bewertungen zulässt. Lauter positive Bewertungen, um die Information an spätere Interessenten geben zu können.
Pervers, eine positive Bewertung für FAKE !


Tja, leider lauter dumpfbackige Verkäufer, die ihren Frust so auslassen und das Bewertungsprofil komplett verfälschen. Es ist nur zu hoffen, dass die zusätzlich auch Nichtzahlerfälle melden, aber es ist ja einfacher den Frust in Bewertungen auszudrücken. Grüne Bewertungen liest ebay nicht.

 

Nichtzahler bewertet man gar nicht !


Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.

Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen  darstellen.

 

Das Bewertungssystem

 

Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.

 


Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!

Es sollte allen Verkäufern klar sein,  dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und  dem Käufer selbst- anonymisiert sind! 
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat!  Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied  o***h  ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.

ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:

Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist 4 Tage nach einem Verkauf möglich.

Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen

Der Fall kann frühestens  (uhrzeitgenau)  nach 4 x 24 Stunden  - und muß spätestens 36 Tage

( 21 WERKtage ) nach dem Kauf - durch den Verkäufer geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben. Bei Schließung des Falls durch ebay erhält der Verkäufer nämlich keine Gutschrift der Provision !
Gleichzeitig sollte der Verkäufer unter angemessener Fristsetzung - datumsgenau und mindestens 7 Tage -  letztmalig den Kaufbetrag anfordern mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird.
Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die

Bietersperrliste

damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option,  Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.

Eingeschränkter Käuferkreis

Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.

Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten

 

 Verboten

Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen

 

 

©bootyooty

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder