16-12-2018 16:04
Servus @altschik
Solltest Du einen Durchlauferhitzer ersteigert,
ihn über Sofortkauf gekauft oder einen Zuschlag nach Preisvorschlag erhalten haben,
ist es freilich zunächst egal,
ob Du den Artikel noch brauchst oder nicht.
Du schließt hier Verträge ab,
die rechtsverbindlich sind.
Bei einem gewerblichen VK kannst Du in den meisten Fällen Deinen Widerruf vom Kauf erklären.
Wie das geht,
steht unter jedem Artikel.
Bei einem privaten Verkäufer hast Du nicht das Recht auf einen Widerruf des Kaufs.
Musst Du halt vorher überlegen,
was Du brauchst.
Solltest Du nicht zahlen,
kannst Du einen Vermerk als Nichtzahler bekommen
und ab zwei solcher Vermerke bei vielen Anbietern nicht mehr kaufen.
Bitte erst die "Spielregeln" auf Ebay lesen... dann mitmachen.