18-12-2019 19:34
das ebay Konto meines Mannes wurde gehackt. Er hat sofort Anzeige erstattet und ebay informiert undum Sperrung seines Konto gebeten.
Heute haben wir Post von der Kanzlei KSP bekommen, in den die Verkaufsgebühren inkl. Anwaltskosten ... gefordert werden.
Wie sollen wir reagieren ?
Wir haben nie eine Antwort bzw. Mahnung von ebay erhalten (obwohl die hinterlegte Mail-Adresse noch stimmt). Nahweisbar ist, das wir seit vielen Jahren ein Konto bei einer anderen Bank haben als die, auf die die Käufer überwiesen haben ....
@snap-dragon01 schrieb:das ebay Konto meines Mannes wurde gehackt. Er hat sofort Anzeige erstattet und ebay informiert undum Sperrung seines Konto gebeten.
Heute haben wir Post von der Kanzlei KSP bekommen, in den die Verkaufsgebühren inkl. Anwaltskosten ... gefordert werden.
Wie sollen wir reagieren ?
Wir haben nie eine Antwort bzw. Mahnung von ebay erhalten (obwohl die hinterlegte Mail-Adresse noch stimmt). Nahweisbar ist, das wir seit vielen Jahren ein Konto bei einer anderen Bank haben als die, auf die die Käufer überwiesen haben ....
Lieber @snap-dragon01
Ich weiß leider nicht, ob du hier überhaupt noch hineinschaust, aber will dann dennoch meinen Senf hinterlassen.
Ob Ebay deinen Mann hätte mahnen müssen und wenn ja, in welcher Form das hätte erfolgen müssen, kann man wohl aus den AGB entnehmen. Wurde nie versucht, die von eurem Konto eine Verkaufsprovision einzuziehen, ergibt diese Forderung zunächst gar keinen Sinn. Das müsste sich nachvollziehen lassen.
Außer das hinterlegte Bankkonto ist einfach nicht mehr aktuell.
Ob Ebay das über den Telefonsupport stoppen kann oder will, ist für mich fraglich. Dürfte aber unter Umständen stark davon abhängen, wer am anderen Ende der Leitung sitzt usw.
Wäre mir auf jeden Fall zu unsicher. Man hat gar nichts in Händen, wenn ein nahezu anonymer Telefonmitarbeiter einem irgendwas zusagt.
Offenbar hat hier schon bei der Kommunikation zwischen Ebay und KSP im Vorfeld nicht funktioniert oder aber Ebay ging davon aus, dass der Fremdzugriff eine reine Erfindung von euch gewesen wäre.
Einer Inkassoforderung kann man immer einfach widersprechen. Das sollte man aber nur tun,
wenn die Forderungen tatsächlich unberechtigt sind.
Das Inkassounternehmen muss dann auch auf den gerichtlichen Weg zurückgreifen. Wenn Dein Mann Anzeige gegen
Unbekannt erstattet hat, habt ihr doch sicher eine entsprechende Vorgangsnummer.
Diese könnt ihr auch anführen, wenn ihr der Forderung von KSP widersprecht.
Wenn ihr ganz nett sein wollt, könnt ihr noch die entsprechende Anlagen hinzufügen, falls es irgendwas Schriftliches von Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt. Oder auch die Mail an Ebay wegen des Hacks, falls ihr das schriftlich gemacht habt.
Wollten die dann den Klageweg beschreiten, wären sie nicht klug, meine ich.
Es ist auf jeden Fall sehr bedauerlich, dass Ebay Menschen mit Hörbehinderung keine echten Alternativen zur Kontaktaufnahme bietet. Das ist auch nicht mehr zeitgemäß.