11-08-2017 10:58
Hallo zusammen,
vlt. kann mir jemand weiterhelfen ... habe bei einem chines. Verkäufer einen im Aprl gekauften
Fensteröffner für ein Gewächshaus moniert, weil dieser nach 2 Monaten den Geist aufgegeben hat.
Kulanterweise versicherte er mir, nach Zahlung von 4Euro per PayPal einen besseren, von einem
anderen Hersteller georderten zuzusenden.
Nun habe ich bezahlt und höre nichts mehr. PayPal eingeschaltet, nun geht es hin und her mit Schriftverkehr.
TransaktionsID, ebayNamen übermittelt aber der verkäufer besteht auf die übermittlung der ebay ID
Frage: sollte man die so ohne weiteres leichtfertig weitergeben ?
Bin da etwas skeptisch und es wäre schön, wenn sich evtl. Jemand dazu äußern würde.
Bei Google bin ich leider nicht fündig geworden
vielen Dank
Hallo
dein VK braucht deine ID?
Aber garantiert NICHT !
Denn diese ID ist normalerweise DEINE eigene ebay-Kunden-Nummer die auch im Verkäuferkonto angezeigt wird.
Schau mal hier
Frag deinen VK was er damit will und dass du die nicht einfach an Hinz und Kunz rausgibst!
@petraundtom schrieb:Hallo zusammen,
vlt. kann mir jemand weiterhelfen ... habe bei einem chines. Verkäufer einen im Aprl gekauften
Fensteröffner für ein Gewächshaus moniert, weil dieser nach 2 Monaten den Geist aufgegeben hat.
Kulanterweise versicherte er mir, nach Zahlung von 4Euro per PayPal einen besseren, von einem
anderen Hersteller georderten zuzusenden.
Nun habe ich bezahlt und höre nichts mehr. PayPal eingeschaltet, nun geht es hin und her mit Schriftverkehr.
TransaktionsID, ebayNamen übermittelt aber der verkäufer besteht auf die übermittlung der ebay ID
Frage: sollte man die so ohne weiteres leichtfertig weitergeben ?
Bin da etwas skeptisch und es wäre schön, wenn sich evtl. Jemand dazu äußern würde.
Bei Google bin ich leider nicht fündig geworden
vielen Dank
die Frage wäre, was er überhaupt mit eBay-ID meint
... oder Du, wenn Du von "fahrlässiger" Weitergabe schreibst
das Passwort darf natürlich nicht weitergegeben werden - hat aber mit einer eBay-ID eigentlich auch nichts zu tun
was relevant für Verkäufer ist: die Artikelnummer, ggf. die Transaktionsnummer (steht bei Käufen aus Mehrfachangeboten mindestens in der Kaufbestätigung und wird nur für 1 bestimmten Kauf vergeben), der Mitgliedsname, mit dem der Artikel gekauft wurde und ggf. der Name des Inhabers des entsprechenden Mitgliedskontos
was es bei einer PP-Zahlung sonst noch für Daten gibt, keine Ahnung
ebay id ? Wusste garnicht, dass es sowas gibt.
Aber unabhängig davon, dein ChinaVK will dich hinhalten, wann kannst du den PP Konfliktfall schließen, versuche mal den PayPal Kundendienst anzurufen und dazu befragen.
Andererseits wegen 4€ oder geht es ums Prinzip ?