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Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?

Hallo in die Runde und steffi@ebay

 

Ich muss mich hier mal beschweren und möchte gerne eine Rechtfertigung von ebay haben und die Meinung der Community dazu lesen.

 

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kauft einen Bügelbrettbezug (wichtig: wird mit einer Kordel befestigt) und schickt ihn mit folgendem Grund zurück:

"Nicht wie beschrieben/abgebildet
Billigware, keine Befestigungsmöglichkeit, unbrauchbar"
und gibt sofort eine negative Bewertung  ab:
"Unbrauchbar, einfach nur Schrott. Es gibt keine Befestigungsmöglichkeit, das Material ist sehr dünn und billigste Qualität. Ich kann nur abraten."
 
Ich habe den Kunden gleich kontaktiert:
"Hallo Herr ..., ich habe gerade Ihre Rückgabeanfrage erhalten. Es ist schade, dass Sie mich nicht vorab kontaktiert haben, weil Sie scheinbar ein Problem im Umgang mit dem Artikel haben. Der Artikel ist nämlich vollkommen in Ordnung. Der Bezug hat eine Kordel im Saum eingearbeitet mit welcher man ihn durch ziehen an beiden Enden an die Größe des Bügelbretts anpassen und unter dem Brett verknoten kann. Die Kordel ist vielleicht etwas versteckt und nicht gleich zu sehen, siehe Bild, aber vorhanden. Ich würde Sie bitten das Produkt erst noch mal auszuprobieren. Falls der Bezug nach Ihrem Empfinden zu dünn ist, kann ich das nachvollziehen, aber er ist auch genauso beschrieben: "Baumwolle mit einer dünnen Schicht Polyurethanschaum". Was aber gar nicht geht ist Ihre falsche Tatsachenbehauptung, dass es keine Befestigungsmöglicht gibt, die Sie auch noch öffentlich für alle sichtbar in einer negativen Bewertung mit den Worten "billiger Schrott" untermauern. Das ist eine glatte Lüge. Ebay hat Grundsätze zu unangemessenen Käuferverhalten, die Sie hier nachlesen können https://www.ebay.de/help/policies/rules-policies-buyers/buying-practices-policy?id=4374Darin steht unter anderem, dass Käufer keine Angaben machen dürfen, die nicht der Wahrheit entsprechen und das Käufer das Bewertungssytem angemessen zu verwenden haben. Prüfen Sie bitte selbst ob Sie mit Ihrer Bewertung, ohne mich vorher kontaktiert zu haben, gegen diesen Grundsatz verstoßen. Ich gebe Ihnen gerne die Möglichkeit, das Produkt nochmal zu testen und dann gegebenenfalls von Ihrem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Das ist nämlich Ihr Recht. Die falschen Tatsachen in der Bewertung werde ich aber keinesfalls akzeptieren, da sie dem Produkt nicht gerecht werden und mich als Verkäufer ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht rücken. Sie haben die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen und Ihre Bewertung zu überdenken, bevor ich Ebay wegen möglicher Grundsatzvertöße kontaktieren muss."
 
Ich habe vom Käufer keine Antwort erhalten und ihn daraufhin bei ebay gemeldet, da ich folgende potenzielle Grundsatzverstöße sehe:
Missbrauch der Rückgabefunktion durch unwahre Angaben und in gewisser Weise auch einen Missbrauch des Bewertungssystems wegen falscher Tatsachenbehauptung.
Zum Beweis, dass der Artikel zu 100% in Ordnung ist, eine Kordel zum Befestigen besitzt und genau der Beschreibung entspricht, habe ich die Rücksendung vor laufender Kamera ausgepackt (Video ist gekürzt, um den Absender nicht öffentlich zu machen):
 
Mit diesem Beweisvideo habe ich desweiteren eine Löschung der negativen Bewertung bei ebay beantragt und zu meiner Überraschung eine Ablehnung erhalten:
"Nach einer sorgfältigen Prüfung der Bewertung haben wir keine Verstöße gegen unsere Grundsätze und Richtlinien gefunden.
Aus diesem Grund wurde die Bewertung nicht entfernt. Nur zu Ihrer Information: Diese Bewertung hat keinen Einfluss auf Ihren Servicestatus."
 
Liebes ebay-Team ist das euer Ernst?
Habt ihr überhaupt geprüft?
Könnt ihr eure eigenen Grundsätze nicht lesen?
Dürfen Käufer lügen und den Rückgabeprozess missbrauchen?
Dürfen Käufer falsche Tatsachen verbreiten und damit die ebay-Community täuchen? 
Sind falsche Tatsachenbehauptungen kein Grund zum Löschen einer Bewertung?
Reicht ein Beweisvideo nicht oder braucht ihr zusätzlich zum Video noch ein Anschreiben meines Anwalts?
 
Ich fordere hier öffentlich für den Rest der Community eine Rechtfertigung zu diesem Sachverhalt von ebay!
 
Liebe ebay-Community gebt hier gerne eure Meinung dazu ab und belehrt mich bei Bedarf, falls ich etwas übersehen habe. Ich habe übrigens nichts gegen sachliche Kritik oder negative Bewertungen mit Erfahrungsberichten, diese sehe ich als konstruktives Feedback. Aber bei falschen Tatsachenbehauptungen, die den Verkäufer schlecht da stehen lassen und ebay das auch noch toleriert reagiere ich empfiindlich.
 
Schöne Grüße
Witali
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Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?


@witali_1982  schrieb:

Hallo in die Runde und steffi@ebay

 

Ich muss mich hier mal beschweren und möchte gerne eine Rechtfertigung von ebay haben und die Meinung der Community dazu lesen.

 

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kauft einen Bügelbrettbezug (wichtig: wird mit einer Kordel befestigt) und schickt ihn mit folgendem Grund zurück:

"Nicht wie beschrieben/abgebildet
Billigware, keine Befestigungsmöglichkeit, unbrauchbar"
und gibt sofort eine negative Bewertung  ab:
"Unbrauchbar, einfach nur Schrott. Es gibt keine Befestigungsmöglichkeit, das Material ist sehr dünn und billigste Qualität. Ich kann nur abraten."
 
Ich habe den Kunden gleich kontaktiert:
"Hallo Herr ..., ich habe gerade Ihre Rückgabeanfrage erhalten. Es ist schade, dass Sie mich nicht vorab kontaktiert haben, weil Sie scheinbar ein Problem im Umgang mit dem Artikel haben. Der Artikel ist nämlich vollkommen in Ordnung. Der Bezug hat eine Kordel im Saum eingearbeitet mit welcher man ihn durch ziehen an beiden Enden an die Größe des Bügelbretts anpassen und unter dem Brett verknoten kann. Die Kordel ist vielleicht etwas versteckt und nicht gleich zu sehen, siehe Bild, aber vorhanden. Ich würde Sie bitten das Produkt erst noch mal auszuprobieren. Falls der Bezug nach Ihrem Empfinden zu dünn ist, kann ich das nachvollziehen, aber er ist auch genauso beschrieben: "Baumwolle mit einer dünnen Schicht Polyurethanschaum". Was aber gar nicht geht ist Ihre falsche Tatsachenbehauptung, dass es keine Befestigungsmöglicht gibt, die Sie auch noch öffentlich für alle sichtbar in einer negativen Bewertung mit den Worten "billiger Schrott" untermauern. Das ist eine glatte Lüge. Ebay hat Grundsätze zu unangemessenen Käuferverhalten, die Sie hier nachlesen können https://www.ebay.de/help/policies/rules-policies-buyers/buying-practices-policy?id=4374Darin steht unter anderem, dass Käufer keine Angaben machen dürfen, die nicht der Wahrheit entsprechen und das Käufer das Bewertungssytem angemessen zu verwenden haben. Prüfen Sie bitte selbst ob Sie mit Ihrer Bewertung, ohne mich vorher kontaktiert zu haben, gegen diesen Grundsatz verstoßen. Ich gebe Ihnen gerne die Möglichkeit, das Produkt nochmal zu testen und dann gegebenenfalls von Ihrem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Das ist nämlich Ihr Recht. Die falschen Tatsachen in der Bewertung werde ich aber keinesfalls akzeptieren, da sie dem Produkt nicht gerecht werden und mich als Verkäufer ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht rücken. Sie haben die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen und Ihre Bewertung zu überdenken, bevor ich Ebay wegen möglicher Grundsatzvertöße kontaktieren muss."
 
Ich habe vom Käufer keine Antwort erhalten und ihn daraufhin bei ebay gemeldet, da ich folgende potenzielle Grundsatzverstöße sehe:
Missbrauch der Rückgabefunktion durch unwahre Angaben und in gewisser Weise auch einen Missbrauch des Bewertungssystems wegen falscher Tatsachenbehauptung.
Zum Beweis, dass der Artikel zu 100% in Ordnung ist, eine Kordel zum Befestigen besitzt und genau der Beschreibung entspricht, habe ich die Rücksendung vor laufender Kamera ausgepackt (Video ist gekürzt, um den Absender nicht öffentlich zu machen):
 
Mit diesem Beweisvideo habe ich desweiteren eine Löschung der negativen Bewertung bei ebay beantragt und zu meiner Überraschung eine Ablehnung erhalten:
"Nach einer sorgfältigen Prüfung der Bewertung haben wir keine Verstöße gegen unsere Grundsätze und Richtlinien gefunden.
Aus diesem Grund wurde die Bewertung nicht entfernt. Nur zu Ihrer Information: Diese Bewertung hat keinen Einfluss auf Ihren Servicestatus."
 
Liebes ebay-Team ist das euer Ernst?
Habt ihr überhaupt geprüft?
Könnt ihr eure eigenen Grundsätze nicht lesen?
Dürfen Käufer lügen und den Rückgabeprozess missbrauchen?
Dürfen Käufer falsche Tatsachen verbreiten und damit die ebay-Community täuchen? 
Sind falsche Tatsachenbehauptungen kein Grund zum Löschen einer Bewertung?
Reicht ein Beweisvideo nicht oder braucht ihr zusätzlich zum Video noch ein Anschreiben meines Anwalts?
 
Ich fordere hier öffentlich für den Rest der Community eine Rechtfertigung zu diesem Sachverhalt von ebay!
 
Liebe ebay-Community gebt hier gerne eure Meinung dazu ab und belehrt mich bei Bedarf, falls ich etwas übersehen habe. Ich habe übrigens nichts gegen sachliche Kritik oder negative Bewertungen mit Erfahrungsberichten, diese sehe ich als konstruktives Feedback. Aber bei falschen Tatsachenbehauptungen, die den Verkäufer schlecht da stehen lassen und ebay das auch noch toleriert reagiere ich empfiindlich.
 
Schöne Grüße
Witali

Hallo Witali @witali_1982, vielen Dank für Deinen Beitrag und dass Du Deine Erfahrung hier in der Community teilst 🙏.
Ich habe mir den Fall genau angeschaut und die Bewertung entfernt 💬.

Der Grund dafür ist, dass in der Artikelbeschreibung klar angegeben wurde, dass der Bügelbrettbezug mit einer Kordel befestigt werden kann 🧵.
Damit entsprach die Bewertung inhaltlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und erfüllte die Voraussetzungen für eine Entfernung.

Als Tipp für Dich 🌟: Ich würde Dir empfehlen, künftig bei solchen Bewertungen immer auch einen Kommentar zu hinterlassen 💡.
So können andere Mitglieder*innen direkt sehen, dass die abgegebene Bewertung möglicherweise nicht ganz korrekt ist oder auf einem Missverständnis beruht 💬.

Hab ein schönes Wochenende ☀️

Lieben Gruß,

Steffi



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6 ANTWORTEN 6

Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?

Hallo @witali_1982 

 

ich denke auf eine Rechtfertigung kannst Du lange warten - das wird wohl nicht passieren !

 

Allerdings gebe ich dir insofern Recht, das die Behauptung es wäre keine Befestigungmöglichkeit vorhanden, schon in gewisser Weise eine Rufschädigung darstellt - zumal Du in der Artikelbeschreibung ja auf diese hinweisst.

 

Mit dem restlichen Text wirst Du aber leben müssen, da es eine Meinungsäußerung des Kunden ist und darüber kann man sich zwar ärgern aber kaum ändern.

Die einzige Chance, die ich sehe ist das steffi@ebay sich das anschaut und aufgrund der rufschädigenden Äußerung die "ganze" Bewertung löscht !

Viel Glück !

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 2 von 7
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Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?

Gibt es eine richtige Tatsachenbehauptung ? 

Nachricht 3 von 7
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Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?

Hallo @voli-maus 

 

seit wann bist Du denn bei der Rechtschreibpolizei ? 😁

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 4 von 7
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Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?

Hallo @imperial-modellbau , Andy.


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo @voli-maus 

 

seit wann bist Du denn bei der Rechtschreibpolizei ? 😁



Da bin ich doch schon ganz lange 😎 😁😉

Nur hier geht es nicht um Rechtschreibung.

Vielleicht sollte ich im Netzt mal schauen, was eine unwahre Tatsachenbehauptung ist und was ein wahre Tatasachenbehaubtung ist.? 🤔

 

Nachricht 5 von 7
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Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?

Hallo @imperial-modellbau ,

@voli-maus  danke für den Hinweis, das ist hilfreich.

Ich nachgekuckt in diese Duden-Buch und dem Internetseite, wo den Anwälte immer diese Fachschargong schreiben:

Richtig heißt es wahre/unwahre Tatsachenbehauptung oder richtige/falsche Behauptung.

 

Wo das geklärt wäre, können wir uns gerne wieder dem Inhalt zuwenden:

 

Es liegt ganz klar, mit Videobeweis, eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. 

Auszug aus dem Grundsatz zu missbräuchlichem Käuferverhalten:

Verboten

  • Der Käufer behauptet, der erhaltene Artikel weiche erheblich von der Beschreibung ab, um den Artikel kostenlos zurückgeben zu können, weil der Verkäufer keine kostenlosen Rückgaben anbietet.

Wieso hat eBay diesen Grundsatz?

Unser erklärtes Ziel ist es, dass das Einkaufen auf eBay sicher ist und Spaß macht. In diesem Sinne halten wir Verkäufer bei eBay dazu an, äußerst hohe Standards beim Kundenservice zu erfüllen. Unsere Erwartungen an unsere Verkäufer sind in unserem Grundsatz zum professionellen Handeln bei eBay festgeschrieben - und wir ziehen Verkäufer zur Rechenschaft, wenn Käufer ein Problem mit einem gekauften Artikel melden.  Aus diesem Grund möchten wir auch Verkäufer vor unangemessenem und unfairem Verhalten und vor Käufern schützen, die versuchen, unsere Schutzsysteme auszunutzen.

 

Ich werde als Verkäufer in diesem Fall bisher keineswegs vor unangemessenem und unfairem Verhalten eines Käufers geschützt. Im Gegenteil, der Käufer darf unwahre Tatsachen behaupten, diese im Bewertunssystem verbreiten und den Rückgabeprozess ausnutzen.

 

Wäre schön wenn sich steffi@ebay oder Kollegen zu dem Sachverhalt äussern könnten.

Nachricht 6 von 7
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Betreff: Falsche Tatsachenbehauptung eines Käufers ist kein Grund zur Löschung der Bewertung?


@witali_1982  schrieb:

Hallo in die Runde und steffi@ebay

 

Ich muss mich hier mal beschweren und möchte gerne eine Rechtfertigung von ebay haben und die Meinung der Community dazu lesen.

 

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kauft einen Bügelbrettbezug (wichtig: wird mit einer Kordel befestigt) und schickt ihn mit folgendem Grund zurück:

"Nicht wie beschrieben/abgebildet
Billigware, keine Befestigungsmöglichkeit, unbrauchbar"
und gibt sofort eine negative Bewertung  ab:
"Unbrauchbar, einfach nur Schrott. Es gibt keine Befestigungsmöglichkeit, das Material ist sehr dünn und billigste Qualität. Ich kann nur abraten."
 
Ich habe den Kunden gleich kontaktiert:
"Hallo Herr ..., ich habe gerade Ihre Rückgabeanfrage erhalten. Es ist schade, dass Sie mich nicht vorab kontaktiert haben, weil Sie scheinbar ein Problem im Umgang mit dem Artikel haben. Der Artikel ist nämlich vollkommen in Ordnung. Der Bezug hat eine Kordel im Saum eingearbeitet mit welcher man ihn durch ziehen an beiden Enden an die Größe des Bügelbretts anpassen und unter dem Brett verknoten kann. Die Kordel ist vielleicht etwas versteckt und nicht gleich zu sehen, siehe Bild, aber vorhanden. Ich würde Sie bitten das Produkt erst noch mal auszuprobieren. Falls der Bezug nach Ihrem Empfinden zu dünn ist, kann ich das nachvollziehen, aber er ist auch genauso beschrieben: "Baumwolle mit einer dünnen Schicht Polyurethanschaum". Was aber gar nicht geht ist Ihre falsche Tatsachenbehauptung, dass es keine Befestigungsmöglicht gibt, die Sie auch noch öffentlich für alle sichtbar in einer negativen Bewertung mit den Worten "billiger Schrott" untermauern. Das ist eine glatte Lüge. Ebay hat Grundsätze zu unangemessenen Käuferverhalten, die Sie hier nachlesen können https://www.ebay.de/help/policies/rules-policies-buyers/buying-practices-policy?id=4374Darin steht unter anderem, dass Käufer keine Angaben machen dürfen, die nicht der Wahrheit entsprechen und das Käufer das Bewertungssytem angemessen zu verwenden haben. Prüfen Sie bitte selbst ob Sie mit Ihrer Bewertung, ohne mich vorher kontaktiert zu haben, gegen diesen Grundsatz verstoßen. Ich gebe Ihnen gerne die Möglichkeit, das Produkt nochmal zu testen und dann gegebenenfalls von Ihrem Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Das ist nämlich Ihr Recht. Die falschen Tatsachen in der Bewertung werde ich aber keinesfalls akzeptieren, da sie dem Produkt nicht gerecht werden und mich als Verkäufer ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht rücken. Sie haben die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen und Ihre Bewertung zu überdenken, bevor ich Ebay wegen möglicher Grundsatzvertöße kontaktieren muss."
 
Ich habe vom Käufer keine Antwort erhalten und ihn daraufhin bei ebay gemeldet, da ich folgende potenzielle Grundsatzverstöße sehe:
Missbrauch der Rückgabefunktion durch unwahre Angaben und in gewisser Weise auch einen Missbrauch des Bewertungssystems wegen falscher Tatsachenbehauptung.
Zum Beweis, dass der Artikel zu 100% in Ordnung ist, eine Kordel zum Befestigen besitzt und genau der Beschreibung entspricht, habe ich die Rücksendung vor laufender Kamera ausgepackt (Video ist gekürzt, um den Absender nicht öffentlich zu machen):
 
Mit diesem Beweisvideo habe ich desweiteren eine Löschung der negativen Bewertung bei ebay beantragt und zu meiner Überraschung eine Ablehnung erhalten:
"Nach einer sorgfältigen Prüfung der Bewertung haben wir keine Verstöße gegen unsere Grundsätze und Richtlinien gefunden.
Aus diesem Grund wurde die Bewertung nicht entfernt. Nur zu Ihrer Information: Diese Bewertung hat keinen Einfluss auf Ihren Servicestatus."
 
Liebes ebay-Team ist das euer Ernst?
Habt ihr überhaupt geprüft?
Könnt ihr eure eigenen Grundsätze nicht lesen?
Dürfen Käufer lügen und den Rückgabeprozess missbrauchen?
Dürfen Käufer falsche Tatsachen verbreiten und damit die ebay-Community täuchen? 
Sind falsche Tatsachenbehauptungen kein Grund zum Löschen einer Bewertung?
Reicht ein Beweisvideo nicht oder braucht ihr zusätzlich zum Video noch ein Anschreiben meines Anwalts?
 
Ich fordere hier öffentlich für den Rest der Community eine Rechtfertigung zu diesem Sachverhalt von ebay!
 
Liebe ebay-Community gebt hier gerne eure Meinung dazu ab und belehrt mich bei Bedarf, falls ich etwas übersehen habe. Ich habe übrigens nichts gegen sachliche Kritik oder negative Bewertungen mit Erfahrungsberichten, diese sehe ich als konstruktives Feedback. Aber bei falschen Tatsachenbehauptungen, die den Verkäufer schlecht da stehen lassen und ebay das auch noch toleriert reagiere ich empfiindlich.
 
Schöne Grüße
Witali

Hallo Witali @witali_1982, vielen Dank für Deinen Beitrag und dass Du Deine Erfahrung hier in der Community teilst 🙏.
Ich habe mir den Fall genau angeschaut und die Bewertung entfernt 💬.

Der Grund dafür ist, dass in der Artikelbeschreibung klar angegeben wurde, dass der Bügelbrettbezug mit einer Kordel befestigt werden kann 🧵.
Damit entsprach die Bewertung inhaltlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und erfüllte die Voraussetzungen für eine Entfernung.

Als Tipp für Dich 🌟: Ich würde Dir empfehlen, künftig bei solchen Bewertungen immer auch einen Kommentar zu hinterlassen 💡.
So können andere Mitglieder*innen direkt sehen, dass die abgegebene Bewertung möglicherweise nicht ganz korrekt ist oder auf einem Missverständnis beruht 💬.

Hab ein schönes Wochenende ☀️

Lieben Gruß,

Steffi



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