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Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Hallo zusammen und steffi@ebay ,

 

ich bitte eBay hiermit um eine offizielle Stellungnahme und erneute Überprüfung meiner Bewertungsanfechtung, da in meinem Fall eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt, die eindeutig gegen die eBay-Grundsätze zu unangemessenem Käuferverhalten verstößt.

 

Ein Käufer hat bei mir eine Notebook-Diagnose (29,99 € inkl. Versand) Artikelnummer: 364962902621 über eBay gebucht. Nach Erhalt stellte sich heraus, dass der Käufer nicht das im Angebot beschriebene Modell, sondern ein komplett anderes, bereits zerlegtes Gerät eingesendet hatte (Nachweise und Fotos liegen vor).

 

Ich habe das Gerät trotzdem professionell geprüft und festgestellt, dass das Mainboard schief eingebaut war und an einer Stelle das Metallgehäuse berührte. Dadurch kam es zu einem zeitweisen Kurzschluss, und der Ladecontroller-IC sowie zwei Transistoren waren defekt. Der Akku selbst war in Ordnung.

Daraufhin habe ich dem Käufer im Rahmen des passenden eBay-Reparaturangebots eine Reparatur angeboten und auf das richtige Reparaturangebot verwiesen. Er erteilte mir die Freigabe, die Reparatur wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

 

Nachdem das Gerät vollständig repariert und funktionsfähig war, verweigerte der Käufer plötzlich die Zahlung des Reparaturangebots und bot mir stattdessen 50 € außerhalb von eBay an was ich selbstverständlich ablehnte. Da das Gerät bereits repariert war, habe ich es aus Kulanz zurückgesendet, obwohl mir mehrere Stunden Arbeitszeit und Materialkosten entstanden sind.  

 

Ich wollte das Gerät nicht wieder in defektem Zustan versetzten da es mich wiederum noch mehr Zeit gekostet hätte.

Da ich den Käufer nicht zum Kauf des Reparaturangebots zwingen konnte und das Gerät bereits repariert war habe ich dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt, dass er nichts bezahlen muss und die Reparatur kostenfrei durchgeführt wurde.


Darauf antwortete der Käufer:

„Also, danke für den klasse Service und das tolle Gefühl. Alles Gute.“


Trotzdem hat derselbe Käufer einige Tage später folgende negative Bewertung abgegeben:

 

„Kostenvoranschlag war viel zu hoch. CPU sollte defekt sein, was nicht stimmt. Rechner lief einwandfrei, außer der Ladeelektronik. Einige Chats und graue Haare später stimmte man mir zu, und es sollte nur die Hälfte kosten. War mir dennoch zu viel und ich hatte kein gutes Gefühl mehr. Daraufhin wurde mir mit Verärgerung entgegnet.“

 

Diese Bewertung ist in mehrfacher Hinsicht nachweislich falsch und schädigend und verstoßt gegen geltendes Recht und Ebay Richtlinien:

 

„Kostenvoranschlag war viel zu hoch``  Der Käufer behauptet, der Kostenvoranschlag sei „viel zu hoch“ gleichzeitig hat er die Reparatur vollständig kostenlos erhalten. Er hat nichts bezahlt und es kann nichts zu hoch sein. Er hat zuvor nur die Diagnose (29,99 €) gekauft .

 

Wenn ihm der Preis für eine Reparatur angeblich zu hoch gewesen wäre, hätte er die Diagnose nicht beauftragen müssen. Zudem bot der Käufer mir nach der Reparatur 50 € außerhalb von eBay an (Angebot abgelehnt) und verweigerte anschließend die Zahlung, obwohl das Gerät funktionsfähig und bereits instandgesetzt war. 

 

„Gemäß dem eBay-Richtlinienbereich ‚Probleme bei Transaktionen mit Käufern‘ kann eine negative Bewertung entfernt werden, wenn der Käufer ein Problem anspricht, das im Angebot korrekt beschrieben wurde. In meinem Fall war klar beschrieben, dass es sich um eine Diagnosepauschale von 29,99 € handelt. Der Käufer hat exakt diese Leistung erworben. Seine Bewertung bezieht sich jedoch nicht auf diese Leistung, sondern auf einen angeblich „hohen Kostenvoranschlag“ sowie ein anderes eingesandtes Modell. Damit liegt eine Bewertung vor, die nicht die vereinbarte Leistung betrifft, sondern Irrelevantes. Ferner enthält sie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen (Kosten = 0), wodurch der Bewertungsgrundsatz verletzt ist.

 

 

Der Käufer hat ein anderes Gerätemodell eingesendet als im Angebot angegeben. Seine Bewertung bezieht sich somit nicht auf den tatsächlich gebuchten Artikel (Acer Spin 5 SP515 ), sondern auf ein anderes Gerät, das nicht Gegenstand des Angebots war.

Gemäß den eBay-Richtlinien „Grundsatz zu Bewertungen“ gilt:

„Wir entfernen alle Bewertungen, die Folgendes enthalten:
– Kommentare, die sich auf einen anderen Artikel oder Verkäufer beziehen.“

Da der Käufer ein anderes Gerät eingesendet hat, bewertet er faktisch einen falschen Artikel und nicht die von ihm beauftragte Leistung.

 

Ich habe die Löschung bereits beantragt eBay hat jedoch geantwortet, dass kein Verstoß vorliege.
Diese Entscheidung ist angesichts der vorliegenden Beweise nicht nachvollziehbar.

Ich fordere daher eine erneute Prüfung und Löschung der Bewertung, da sie eindeutig:

nachweislich falsche Tatsachen enthält,

nicht den bewerteten Artikel betrifft,

und meinen Ruf als gewerblichen Anbieter unbegründet schädigt.

 

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich den gesamten Vorgang einschließlich Chatverlauf, Fotos, Reparaturnachweise und eBay-Kommunikation bereits dokumentiert habe.

 

Sind falsche Tatsachenbehauptungen kein Grund zum Löschen einer Bewertung ?
 
Sollte eBay erneut keine Löschung veranlassen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte wegen Verleumdung bzw. Rufschädigung zu prüfen.
 

Ich habe kein Problem mit ehrlicher, sachlicher Kritik im Gegenteil, sie hilft bei der Verbesserung des Services. Aber nachweislich falsche Bewertungen, die gegen eBay-Richtlinien verstoßen und den Verkäufer gezielt schädigen, dürfen auf dieser Plattform keinen Platz haben!

 

Ich bitte eBay daher ausdrücklich, die Bewertung umgehend zu entfernen.
Die Beweislage ist klar und eindeutig.

 

Viele Grüße
Peter von NotebookLab Team

Nachricht 1 von 17
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16 ANTWORTEN 16

Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Hallo liebe steffi@ebay 

 

das sieht schwer nach einem Fall für Dich aus ! 😘

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 2 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Hallo @notebooklab-germany 

 

nun halte mal bitte etwas die Bälle flach, von wegen rechtliche Schritte !

 

Die KI die Deinen Einspruch abgelehnt hat ist immer noch saudumm und weiß es nicht besser.

Lass das mal die Mitarbeiter hier prüfen und wenn sich alles so darstellt, wie du es beschrieben hast - hast du auch gute Chancen !

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 3 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Vielleicht mag sich die liebe selina_b@ebay das mal ansehen. 

Nachricht 4 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

selina_b@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @notebooklab-germany

 

vielen Dank für deinen Beitrag. 

 

Ich habe mir jetzt mehrfach den Gesprächsverlauf zwischen deinem Käufer und dir angeschaut und konnte nicht einmal daraus lesen, dass dein Käufer der Reparatur zugestimmt hat. 

 

Er hat 3 Mal geschrieben, dass ihm der Kostenvoranschlag zu teuer ist und du den Artikel zurück senden sollst. Du hast ihm dann angeboten, den Artikel kostenlos zu reparieren, worauf dein Käufer geschrieben hat, dass dies nicht nötig ist. 

 

Anhand des Gesprächsverlaufes ist ersichtlich, dass der Fehler, dass das Gerät nicht/schleppend lädt, weiterhin besteht, weshalb dein Käufer die Bewertung verfasst hat. 

 

@voli-maus Vielen Dank fürs Markieren 🤗

 

Liebe Grüße 

Selina 

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Nachricht 5 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Danke liebe selina_b@ebay 😊

Nachricht 6 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Na ja, was und wie das letztendlich ablief, kann ich nicht beurteilen.......das Geschilderte ist deine subjektive Sichtweise.
Du schreibst "bewertet er faktisch einen falschen Artikel und nicht die von ihm beauftragte Leistung."
Ich sehe bei dir über 2100 Anzeigen, die sich nur durch unterschiedliche Modelle unterscheiden. Das eingesandte Modell wird da schon drunter sein.......
In der Titelzeile, das was dem Interessenten zuerst angezeigt wird, steht in keinem deiner Angebote "Diagnose", nein da steht Reparatur. Das alleine schon ist irreführend.
Es dürfte zwar jedem klar sein, dass man für 30 € keine Reparatur bekommt, aber wenn du schon so großen Wert auf Korrektheit legst, möchte ich das nicht unerwähnt lassen.
Die vom Käufer beauftragte Leistung ist eine Diagnose mit evtl. anschließender Reparatur.
Was bedeutet "außerhalb von eBay"?
Soll das eine Nachricht sein, die nicht über das Ebay-Nachrichtensystem lief oder wie ist das zu verstehen?
Der Käufer war offensichtlich mit der Diagnose und dem Preis für die Instandsetzung nicht zufrieden, das hat er kund getan.
Und warum schickt man einen Laptop zurück und verzichtet auf die Reparatur - Kosten, wenn ein Auftrag zur Reparatur vorlag?
Mir erscheint das alles ein wenig unglaubwürdig. Ist aber nur mein Gefühl.....


Nachricht 7 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Hallo selina_b@ebay
Ich hab zu lange getippselt, mein Beitrag ist somit überflüssig.....
Nachricht 8 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

 selina_b@ebay Der Käufer hat geschrieben, dass es nicht nötig ist, aber erst danach, als es schon repariert wurde. Zuvor hat er es jedoch telefonisch bestätigt. Wie auch immer, er hat es repariert wieder zurückerhalten. Wir haben Ersatzteile und drei Stunden Arbeitszeit umsonst aufgewendet.

 

Dass der Akku schleppend lädt, ist falsch, denn das ist überhaupt kein Problem. Das Gerät hat überhaupt nicht geladen, es hat nur am Netzteil funktioniert. Auch wenn es schleppend lädt, liegt das nicht am Mainboard, sondern am Akku selbst. Das war auch nicht die Reparatur. Wir reparieren nur die Mainboards.

Warum will sich der Verkäufer nicht auf eine Lösung einigen oder warum hat er nicht gefragt, ob er es reklamieren soll? Wir würden es selbstverständlich kostenfrei überprüfen.

Und wo ich geschrieben habe, er soll uns das Gerät wieder zurücksenden, damit wir es in den Zustand versetzen können, wie es vor der Reparatur war  bekommen wir keine Rückmeldung. 

 

Ich habe noch für niemanden umsonst gearbeitet. Wie würden Sie sich fühlen, drei Stunden für jemanden zu arbeiten und am Ende so eine Bewertung zu bekommen, die absolut nicht der Wahrheit entspricht und komplett gelogen ist? Ich habe alles getan, damit es genau dazu nicht kommt. Meine Kunden waren bis jetzt alle zufrieden. Ich hätte mich absolut nicht beschwert, wenn dieser Kunde die Wahrheit geschrieben hätte.

 

Aber diese Bewertung verstößt sowieso gegen die Bewertungsrichtlinien, da es sich nicht um ein Reparaturangebot handelt, sondern um ein Diagnoseangebot, das er gekauft hat.

 


selina_b@ebay  schrieb:

Anhand des Gesprächsverlaufes ist ersichtlich, dass der Fehler, dass das Gerät nicht/schleppend lädt, weiterhin besteht, weshalb dein Käufer die Bewertung verfasst hat. 

 


Genau das sage ich auch ! Er bewertet gerade die Reparatur nicht die Diagnose ( Artikel den er gekauft hat )

 

Er hat auch , wie oben beschrieben, das falsche Gerät eingesendet und nicht das aus dem Reparaturangebot. In dieser Bewertung wird von einer Reparatur berichtet und nicht von einer Diagnose (29,99 €). Die Reparatur war zu keiner Zeit Teil meines angebotenen Artikels auf eBay. Aber auch wenn das angebotene Artikel eine Reparatur tatsächlich gewesen wäre, wäre das falsch und gelogen da das Laptop natürlich wieder lädt. Ich habe Bilder und Nachweise und im Chat sieht man auch Bilder die belegen dass der Akku wieder lädt und das alles kostenlos ! 

 

Da das Gerät kostenlos repariert wurde, darf das überhaupt nicht bewertet werden tatsächlich auch wenn es überhaupt nicht lädt oder ??? Denn wie darf jemand etwas bewerten worauf er keine Zahlung geleistet hat!? Wie darf er eine Reparatur bewerten die er nicht gekauft hat im E-Bay?  Ich habe mir bereits 10x die Richtlinien gelesen und kenne es schon auswändig.

 

Wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden können, habe ich keine Motivation mehr ehrlich gesagt überlege ich, ob ich weiterhin Teil des eBay-Teams bleiben soll. Ich finde das unfair.

Bewertungen sollen Verkäufer motivieren, sich für die Zufriedenheit der Kunden noch mehr zu bemühen bei mir war das auch so. Aber eine Bewertung, die komplett unwahr ist, zukünftige Kunden abschreckt und gegen die Richtlinien verstößt, ist eine völlige Demotivation für mich, und ich fühle mich sehr, sehr enttäuscht.

Nachricht 9 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

@notebooklab-germany Dein Käufer bewertet die Reparatur nicht. Er schreibt, dass ihm der Kostenvoranschlag zu hoch war. 

 

Du kannst gerne bei der Mail, wo die Entfernung abgelehnt wurde, einen Einspruch einlegen. 

 

Liebe Grüße 

Selina 

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Nachricht 10 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

 

selina_b@ebay  schrieb:

Anhand des Gesprächsverlaufes ist ersichtlich, dass der Fehler, dass das Gerät nicht/schleppend lädt, weiterhin besteht, weshalb dein Käufer die Bewertung verfasst hat. 


Du schreibst aus dem Gesprächsverlauf ersichtlich, dass das Gerät nur schleppend lädt, weshalb er überhaupt die Bewertung verfasst hat.  

 

Er bewertet, dass der Kostenvoranschlag zu hoch gewesen sei, nachdem er die Reparatur kostenlos erhalten hat macht das wirklich Sinn, Selina selina_b@ebay😀😃  Weißt du was ich meine...? 😀 

 

 

Ich hätte das Gerät überhaupt nicht reparieren müssen das mache ich auch nie wieder. Da es jedoch bereits repariert war, wollte ich es nicht wieder kaputtmachen; es war mir zu schade! Ich war nun nur ein Mensch und habe ihm es kostenlos repariert zurückgeschickt.

Am Ende erhalte ich als Ergebnis eine nachweislich falsche Bewertung, die in mehrfacher Hinsicht gegen die eBay-Richtlinien verstößt und mein Unternehmen in rufschädigender Weise darstellt.

Nachricht 11 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Im Verkäuferportal gibt es keine Option, nachdem ich die Bewertung gemeldet habe, und Ihre Antwort kam von einer NoReply-Adresse. Es ist also faktisch unmöglich, normal zu reagieren.
Das ist in dieser Situation nicht akzeptabel.

 

Ich fasse die Fakten jetzt klar und ohne Umschweife zusammen:

 

Der Käufer hat bei eBay ausschließlich eine Diagnose für 29,99 € bestellt.
Nur diese Leistung war Vertragsbestandteil.

 

Wir haben ihm zusätzlich völlig kostenfrei einen Kostenvoranschlag erstellt.

 

In dieser Diagnose für 29,99 € hat er außerdem kostenlosen Hin- und Rückversand erhalten. Er hat beim Kauf ein Versandetikett bekommen, das wir bezahlt haben, und auch der Rückversand wurde von uns übernommen. Der Artikel ist als Diagnose beworben, und die MwSt. war inklusive.

 

Der gekaufte Artikel ist eine Diagnose, also die reine Feststellung, was an dem Mainboard mit diesem Ladeproblem defekt war nicht mehr und nicht weniger.

 

In seiner Bewertung behauptet der Käufer jedoch Dinge, die sachlich falsch, verzerrt oder nicht Teil des eBay-Artikels waren:

 

Er bewertet den kostenlosen Kostenvoranschlag, als wäre er der bezahlte Service.

 

Er hat außerdem ein komplett anderes Gerät eingeschickt als im Angebot angegeben.

 

Am Ende der Bewertung steht: „Daraufhin wurde mir mit Verärgerung entgegnet.“
Mit Verärgerung? Obwohl er eine Gratis-Reparatur bekommen hat?

 

Das sind objektive Tatsachenfehler, und die Bewertung bezieht sich nicht auf die gebuchte eBay-Leistung.

 

Ich stelle daher die direkte Frage:

 

Wollen Sie ernsthaft bestätigen, dass diese Bewertung gültig ist?

 

Obwohl er Inhalte bewertet, die nachweislich falsch sind?

Und obwohl eBay-Richtlinien klar festlegen, dass falsche Tatsachen und Bewertungen zu nicht enthaltenen Leistungen entfernt werden müssen?

 

Diese Bewertung ist regelwidrig, irreführend und geschäftsschädigend.

Nachricht 12 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Hallo @notebooklab-germany 

 

ich habe den Thread jetzt gelesen, zum Teil nochmal nachgelesen und frage mich warum du wegen der roten Bewertung so jammerst und ein Tamtam machst.

 

Du schreibst ein ellenlanges EP führst alles auf was dir wichtig erscheint, vergißt aber zu erwähnen das es wohl auch Telefonate gab, dies schreibst du erst später.

 

selina_b@ebay  schaut sich euren Nachrichtenverlauf an, als Mitarbeiterin kann sie diesen ja einsehen und wenn ich mir ihre Postings so durchlese steht der Inhalt in erheblichen Gegensatz zu deinen Schilderungen.

 

Ich kann dir nur raten, komm runter, beruhige dich und überlege nochmals was sich abgespielt hat.

Ich habe den Eindruck das ihr klassisch aneinander vorbei kommuniziert habt.


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Nachricht 13 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!


@notebooklab-germany  schrieb:

Hallo zusammen und steffi@ebay ,

 

ich bitte eBay hiermit um eine offizielle Stellungnahme und erneute Überprüfung meiner Bewertungsanfechtung, da in meinem Fall eine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt, die eindeutig gegen die eBay-Grundsätze zu unangemessenem Käuferverhalten verstößt.

 

Ein Käufer hat bei mir eine Notebook-Diagnose (29,99 € inkl. Versand) Artikelnummer: 364962902621 über eBay gebucht. Nach Erhalt stellte sich heraus, dass der Käufer nicht das im Angebot beschriebene Modell, sondern ein komplett anderes, bereits zerlegtes Gerät eingesendet hatte (Nachweise und Fotos liegen vor).

 

Ich habe das Gerät trotzdem professionell geprüft und festgestellt, dass das Mainboard schief eingebaut war und an einer Stelle das Metallgehäuse berührte. Dadurch kam es zu einem zeitweisen Kurzschluss, und der Ladecontroller-IC sowie zwei Transistoren waren defekt. Der Akku selbst war in Ordnung.

Daraufhin habe ich dem Käufer im Rahmen des passenden eBay-Reparaturangebots eine Reparatur angeboten und auf das richtige Reparaturangebot verwiesen. Er erteilte mir die Freigabe, die Reparatur wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

 

Nachdem das Gerät vollständig repariert und funktionsfähig war, verweigerte der Käufer plötzlich die Zahlung des Reparaturangebots und bot mir stattdessen 50 € außerhalb von eBay an was ich selbstverständlich ablehnte. Da das Gerät bereits repariert war, habe ich es aus Kulanz zurückgesendet, obwohl mir mehrere Stunden Arbeitszeit und Materialkosten entstanden sind.  

 

Ich wollte das Gerät nicht wieder in defektem Zustan versetzten da es mich wiederum noch mehr Zeit gekostet hätte.

Da ich den Käufer nicht zum Kauf des Reparaturangebots zwingen konnte und das Gerät bereits repariert war habe ich dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt, dass er nichts bezahlen muss und die Reparatur kostenfrei durchgeführt wurde.


Darauf antwortete der Käufer:

„Also, danke für den klasse Service und das tolle Gefühl. Alles Gute.“


Trotzdem hat derselbe Käufer einige Tage später folgende negative Bewertung abgegeben:

 

„Kostenvoranschlag war viel zu hoch. CPU sollte defekt sein, was nicht stimmt. Rechner lief einwandfrei, außer der Ladeelektronik. Einige Chats und graue Haare später stimmte man mir zu, und es sollte nur die Hälfte kosten. War mir dennoch zu viel und ich hatte kein gutes Gefühl mehr. Daraufhin wurde mir mit Verärgerung entgegnet.“

 

Diese Bewertung ist in mehrfacher Hinsicht nachweislich falsch und schädigend und verstoßt gegen geltendes Recht und Ebay Richtlinien:

 

„Kostenvoranschlag war viel zu hoch``  Der Käufer behauptet, der Kostenvoranschlag sei „viel zu hoch“ gleichzeitig hat er die Reparatur vollständig kostenlos erhalten. Er hat nichts bezahlt und es kann nichts zu hoch sein. Er hat zuvor nur die Diagnose (29,99 €) gekauft .

 

Wenn ihm der Preis für eine Reparatur angeblich zu hoch gewesen wäre, hätte er die Diagnose nicht beauftragen müssen. Zudem bot der Käufer mir nach der Reparatur 50 € außerhalb von eBay an (Angebot abgelehnt) und verweigerte anschließend die Zahlung, obwohl das Gerät funktionsfähig und bereits instandgesetzt war. 

 

„Gemäß dem eBay-Richtlinienbereich ‚Probleme bei Transaktionen mit Käufern‘ kann eine negative Bewertung entfernt werden, wenn der Käufer ein Problem anspricht, das im Angebot korrekt beschrieben wurde. In meinem Fall war klar beschrieben, dass es sich um eine Diagnosepauschale von 29,99 € handelt. Der Käufer hat exakt diese Leistung erworben. Seine Bewertung bezieht sich jedoch nicht auf diese Leistung, sondern auf einen angeblich „hohen Kostenvoranschlag“ sowie ein anderes eingesandtes Modell. Damit liegt eine Bewertung vor, die nicht die vereinbarte Leistung betrifft, sondern Irrelevantes. Ferner enthält sie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen (Kosten = 0), wodurch der Bewertungsgrundsatz verletzt ist.

 

 

Der Käufer hat ein anderes Gerätemodell eingesendet als im Angebot angegeben. Seine Bewertung bezieht sich somit nicht auf den tatsächlich gebuchten Artikel (Acer Spin 5 SP515 ), sondern auf ein anderes Gerät, das nicht Gegenstand des Angebots war.

Gemäß den eBay-Richtlinien „Grundsatz zu Bewertungen“ gilt:

„Wir entfernen alle Bewertungen, die Folgendes enthalten:
– Kommentare, die sich auf einen anderen Artikel oder Verkäufer beziehen.“

Da der Käufer ein anderes Gerät eingesendet hat, bewertet er faktisch einen falschen Artikel und nicht die von ihm beauftragte Leistung.

 

Ich habe die Löschung bereits beantragt eBay hat jedoch geantwortet, dass kein Verstoß vorliege.
Diese Entscheidung ist angesichts der vorliegenden Beweise nicht nachvollziehbar.

Ich fordere daher eine erneute Prüfung und Löschung der Bewertung, da sie eindeutig:

nachweislich falsche Tatsachen enthält,

nicht den bewerteten Artikel betrifft,

und meinen Ruf als gewerblichen Anbieter unbegründet schädigt.

 

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich den gesamten Vorgang einschließlich Chatverlauf, Fotos, Reparaturnachweise und eBay-Kommunikation bereits dokumentiert habe.

 

Sind falsche Tatsachenbehauptungen kein Grund zum Löschen einer Bewertung ?
 
Sollte eBay erneut keine Löschung veranlassen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte wegen Verleumdung bzw. Rufschädigung zu prüfen.
 

Ich habe kein Problem mit ehrlicher, sachlicher Kritik im Gegenteil, sie hilft bei der Verbesserung des Services. Aber nachweislich falsche Bewertungen, die gegen eBay-Richtlinien verstoßen und den Verkäufer gezielt schädigen, dürfen auf dieser Plattform keinen Platz haben!

 

Ich bitte eBay daher ausdrücklich, die Bewertung umgehend zu entfernen.
Die Beweislage ist klar und eindeutig.

 

Viele Grüße
Peter von NotebookLab Team


Hallo Peter @notebooklab-germany, vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag und die detaillierte Schilderung des Falls 🙏.
Wie selina_b@ebay  bereits vorgeschlagen hat, möchte ich kurz nachfragen, ob Du in der Zwischenzeit schon Einspruch eingelegt hast? 💬
In einem so komplexen Fall würden wir dies nämlich genauso an die zuständige Abteilung weiterleiten, damit sie den Einspruch prüfen und sich den gesamten Vorgang genau ansehen kann 🕵️‍♀️.

Sobald der Einspruch eingereicht ist, wird das Team alle relevanten Unterlagen und Beweise bewerten und Dich anschließend über das Ergebnis informieren. 📄

Lieben Gruß,

Steffi



Die Community noch besser kennenlernen und nutzen – sehe Dir dazu unsere
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Nachricht 14 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Hallo steffi@ebay , 

 

Danke für die schnelle Antwort. 🤗

 

Wie ich in meinem letzten Post schrieb, habe ich keine Option, den Einspruch einzulegen weder über eBay noch über das Portal, über das ich den Antrag auf Löschung gestellt habe. Die E-Mail Adresse ist eine No-Reply-Adresse. 

 

Könnte ich hier noch irgendwie Hilfe erhalten?

 

Wäre es möglich, dass du die Chatverläufe überprüfst und den Fall an die zuständige Abteilung weiterleitest, wenn hier keine Löschung möglich ist? Eigentlich sollte die Situation sehr klar sein, da sie gegen die eBay-Richtlinien sowie gegen geltendes Recht verstößt.

 

 

 

 

 

 


 

Nachricht 15 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

Kann mir hier geholfen werden, oder muss ich rechtliche Schritte einleiten? Ich werde die Sache nicht einfach so akzeptieren. Ich habe keinerlei Informationen darüber erhalten, wie ich Einspruch einlegen kann, und mir wurde in keiner Weise Unterstützung angeboten. Aus meiner Sicht werden hier offensichtliche Richtlinienverstöße ignoriert, ohne dass jemand Verantwortung übernimmt. Ich werde das nicht auf sich beruhen lassen.

steffi@ebay

Nachricht 16 von 17
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Betreff: Nachweislich falsche Tatsachenbehauptung in Bewertung !!!

  • Wahrheitsgemäße und sachliche Kritik ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Unzulässig sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verstöße gegen eBay-Richtlinien.

Da Deine Auskünfte im Vergleich der Information der Moderation NICHT stimmig sind, können diese auch schlecht entscheiden, was Recht ist. 

 

In diesem Falle würde ich tatsächlich an Deiner Stelle einen anwaltlichen Beratungstermin buchen. 

 

 

 


Diskutiere nie mit einem Idioten - er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da mit seiner Erfahrung .
Für den kleinen Narzissten: Halte Dein Gegenüber NIEMALS für dümmer, als Du selber bist !!!








Wahrheit ist so dehnbar, sie sollte in Frauenjeans verarbeitet werden





Photobucket
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