am
18-12-2025
21:54
- zuletzt bearbeitet am
18-12-2025
23:13
von
kh-stev
Darf in einer Bewertung der unwesentlich gekürzte Klarname eines Mitglieds samt Geschlecht genannt werden? Ab wann endet ende Bewertung und beginnt eine Diffamierung!
"Man darf nur positiv bewerten ??? Warum ??hat die person nicht verdient die frau ist ein unwürdiges ebay mitglied Kauft bezahlt nicht …,,reagiert nicht Meldet sich nicht zurück Vorsicht das ist kein verhalten"
Ich war wegen eines Unfalls im Krankenhaus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
19-12-2025 09:18
Hallo @coloniensia
Ich habe die Bewertung an unser Expertenteam weitergegeben.
Die Kollegen werden sich die Bewertung anschauen und dich über die Entscheidung informieren.
Danke für deine Markierung @oskar_der_wikinger
Liebe Grüße
Samantha
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
18-12-2025 21:59
So eine Bewertung geht garnicht und wird auf Antrag beim Kundenservice gelöscht.
18-12-2025 22:15
Danke für die Einschätzung (ich empfand die Bewertung auch als sehr unpassend).
Habe versucht den Kundenservice zu erreichen, da öffnet sich aber immer ein standardisierter Chat, der auf mein Anliegen nicht eingeht.
Wie kann ich den Kundenservice erreichen?
18-12-2025 22:17
Am besten ab morgen Vormittag nochmals hier melden dann ist eine ebay MA anwesend die wir hinzubitten können. Sie wird helfen.
18-12-2025 22:18 - bearbeitet 18-12-2025 22:20
https://feedback.ebay.de/fdbk/feedback_profile/coloniensia?&ssPageName=STRK:ME:UFS
denke das wird morgen
18-12-2025 22:21
Ich seh sie noch ganz deutlich, auch unter deinem Link 😉
18-12-2025 22:24
am
18-12-2025
23:41
- zuletzt bearbeitet am
19-12-2025
08:15
von
kh-mel
Morgen früh nach acht Uhr Mal schauen wer Dienst hat, die Damen helfen schnell und zügig.
Ich persönlich sehe zwei Verstöße,
einmal ein negativer Kommentar hinter einem grünen Punkt
und dann die Nennung von Klarnamen.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
19-12-2025 08:46
Moin samantha@ebay schaust du dir bitte mal die Bewertung an?
Hier könnte Ihre Werbung stehen
19-12-2025 09:18
Hallo @coloniensia
Ich habe die Bewertung an unser Expertenteam weitergegeben.
Die Kollegen werden sich die Bewertung anschauen und dich über die Entscheidung informieren.
Danke für deine Markierung @oskar_der_wikinger
Liebe Grüße
Samantha
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19-12-2025 09:53
@coloniensia schrieb:Darf in einer Bewertung der unwesentlich gekürzte Klarname eines Mitglieds samt Geschlecht genannt werden? Ab wann endet ende Bewertung und beginnt eine Diffamierung!
"Man darf nur positiv bewerten ??? Warum ??hat die person nicht verdient die frau ist ein unwürdiges ebay mitglied Kauft bezahlt nicht …,,reagiert nicht Meldet sich nicht zurück Vorsicht das ist kein verhalten"
Ich war wegen eines Unfalls im Krankenhaus
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und woher soll der Verkäufer wissen, dass Du wirklich einen Unfall hattest oder einfach nur keinen Bock zu zahlen? ... mit den Ausreden von Nichtzahlern könnte ich Romane schreiben
dass die nichtgrünen Bewertungen für Käufer abgeschafft wurden, empfand ich persönlich schon immer als Fehler, aber aktuell ist es halt so ... Realnamen gehören aber natürlich in keine Bewertung
19-12-2025 10:39
Ist trotzdem unter aller Kajüte - man könnte den Verkauf ja theoretisch auch danach noch abwickeln.
Hatte ich letztens mit CDs. Als Käufer. Und das ging prima.
19-12-2025 16:02
Vielen lieben Dank !