24-02-2025 05:30 - bearbeitet 24-02-2025 05:31
Guten Tag,
obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind - keine 30 oder mehr echten Verkäufe, weniger als 2.000 Euro Erlöse -, beharrt Ebay auf Angabe der Steueridentifikationsnummer und hält solange Auszahlungen zurück, bis sie die Steueridentifikationsnummer bekommen hat.
Mir wurde mehrfach am Telefon gesagt, die Sache hätte sich erledigt. Aber nichts geschieht. Was ist los bei Ebay? Warum werden Zusagen nicht eingehalten, schriftliche Anfragen per Brief und E-Mail nicht beantwortet?
Muss ich jetzt etwa einen Rechtsanwalt einschalten, damit Ebay in die Gänge kommt?
Freundl. Grüße
PS: Und das liest man permanent:
Ihre Auszahlungen werden einbehalten. Bitte fügen Sie Ihrem eBay-Konto jetzt Ihre Steueridentifikationsnummer hinzu, damit wir die Vorgaben für EU-Steuerrichtlinie DAC7/Plattformen-Steuertransparenzgesetz erfüllen und Ihre Auszahlungen freigeben können.
24-02-2025 07:34
Und warum gibst du nicht einfach die Steuernummer ein?
24-02-2025 08:25
Warum sollte ich, wenn ich nicht muss? Hat Ebay die Nummer, muss ich davon ausgehen, dass Daten auch unterhalb irgendwelcher Grenzwerte übermittelt werden, womöglich rückwirkend und womöglich nicht nur ans Finanzamt sondern an wen auch immer.
24-02-2025 08:51
Egal ob die Grenze von Ebay gemeldet wird oder nicht die Meldung hat erstmal garnichts mit einer Steuerpflicht zu tun.
24-02-2025 09:16
Hallo @mpg341cqr! Gerne haben wir nochmals geprüft und durch die Transaktionsabbrüche im Jahr 2024 bist du weiterhin unter den Meldegrenzen, die abschließende Aktualisierung wurde für dein eBay-Konto aber leider noch nicht vorgenommen. Aus diesem Grund leite ich das jetzt nochmals intern weiter und bitte dich weiterhin um Geduld, auch wenn es sicherlich ärgerlich für dich ist.
Auszahlungen werden vorübergehend einbehalten, wenn innerhalb von 60 Tagen seit der ersten Benachrichtigung keine Steueridentifikationsnummer angegeben wird. Du musst nicht automatisch Steuern bezahlen, wenn du einen Umsatz von 2.000 € bzw. 30 Verkäufe erreichst und deine steuerliche Identifikationsnummer bei eBay hinterlegst - vielleicht wäre unser kostenloses Online-Beratungsangebot etwas für dich - Details dazu findest du unter eBay.de/DAC7.
Liebe Grüße
Miriam
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25-02-2025 19:52
Wann werden denn ENDLICH die abschließenden Aktualisierungen vorgenommen? Arbeitet Ihr da noch mit einem Rechenschieber oder warum hat eine Software das nicht zum Jahreswechsel oder kurz darauf für alle Konten automatisch erkannt und berechnet? In ein paar Tagen ist März, das ist schon ein Armutszeugnis für Ebay!
14-05-2025 23:16
01-09-2025 11:09 - bearbeitet 01-09-2025 11:11
Hallo Miriam - miriam@ebay!
Ich habe ein ähnliches Problem.
Ebay hat mir am 28.08.25 mitgeteilt: "Hinterlegen Sie bitte bis zum 11. Sep. 2025 die notwendigen Informationen in Ihrem eBay-Konto. Wir sind andernfalls verpflichtet, Ihre Auszahlungen temporär einzubehalten."
Nun wird aber plötzlich schon seit gestern das Geld einbehalten. Es wurde noch zusätzlich eine Identitätsabfrage gemacht, die habe ich nun bestätigt.
Ich habe jetzt mehrere Sachen verkauft und bereits versendet. Ich kann diese Käufe nicht mehr abbrechen die schon abgeschlossen sind.
Können Sie mir bitte mitteilen warum man so mit Nutzern von ebay umgeht?
Ihr zerstört nicht nur diese Plattform für Privatkunden, nein, ihr riskiert damit auch eure eigenen Arbeitsplätze, wenn ihr euch nicht mal geschlossen zusammentut und gegen diese ungerechtfertigten Abhandlungen ankämpft.
Das gleiche gilt auch bei Auktionen die man rechtmäßig ersteigert und einfach so abgebrochen werden können, ohne dass der Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, für den Fall dass man ihn rechtlich verklagen möchte. So würde sich ein Verkäufer dreimal überlegen, ob er in Zukunft nochmals sowas abzieht.
Soll das jetzt die Zukunft sein?
01-09-2025 16:49
Hallo @game-over_2025
Du hast 34 Artikel verkauft und derzeit 61 Angebote online, was erwartest Du, wenn die Meldegrenze bei 30 verkauften Artikeln liegt?
eBay hält sich hier nur an gesetzliche Vorgaben. Und Du schließt hier verbindliche Kaufverträge ab, die kannst Du nicht einfach einseitig abbrechen, weil Du plötzlich merkst, dass dein Umsatz an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden soll. Und wie schon von anderen erwähnt, nur weil der Umsatz gemeldet wird, bedeutet dies nicht automatisch eine Steuerpflicht.
Im Prinzip will die EU damit nur verhindern, dass private Verkäufer im gewerblichen Rahmen verkaufen und versuchen, Steuern zu hinterziehen. Es gibt und gab nämlich jede Menge sogenannte Priverblicher mit vierstelliger Artikelzahl, natürlich Neuware und mehreren tausend Euro Umsatz pro Monat. Vor Einführung de s Gesetzes haben sie schwarz gehandelt, jetzt sind sie zwar noch als Privatverkäufer bei eBay, werden aber sicherlich ihren Umsatz beim zuständigen Finanzamt angeben.
01-09-2025 17:01
Hallo @game-over_2025 - per PN dürfen wir zu Anliegen dieser Art keine Unterstützung leisten, daher melde ich mich hier.
Grundsätzlich müssen wir die steuerlichen Identifikationsnummer abfragen, wenn deine Umsätze auf eBay 2.000 € oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen, oder wenn du 30 oder mehr Verkäufe im Kalenderjahr getätigt hast. Wenn du diese Informationen nicht angibst, ist eBay gemäß dem PStTG gesetzlich verpflichtet, nach einer gewissen Frist, Maßnahmen zu ergreifen.
Die reine Bestätigung deiner Identität genügt nicht, um die seit gestern geletende bestehende Einschränkung deines eBay-Kontos aufzuheben. Diese Maßnahme hat nichts mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz zu tun. Voraussetzung ist nämlich auch, dass für deine Verkäufe die entsprechenden Sendungsnummern hinterlegt werden - derzeit fehlen noch einige Angaben.
Wenn ich dich richtig verstehe, geht es dir in deinem Beitrag auch um die Frage, warum Auktionen von Verkäufer*innen ohne weitere Absicherung abgebrochen werden können - dazu eine Rückfrage: wie genau stellst du dir das mit der eidesstattliche Erklärung vor?
Danke und liebe Grüße
Miriam
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01-09-2025 21:56 - bearbeitet 01-09-2025 22:00
"Hinterlegen Sie bitte bis zum ++++++!!!!!!!! - 11. Sep. 2025 - !!!!!!+++++ die notwendigen Informationen in Ihrem eBay-Konto. Wir sind andernfalls verpflichtet, Ihre Auszahlungen temporär einzubehalten."
Was ist an dem Text schwer zu verstehen?
Muss ich das noch groß und fett machen?
Wenn da steht 11. September dann könnt ihr nicht einfach am 31.08 mit einer E-Mail anfangen das Geld einzubehalten.
Verstanden? Das Geld wird einbehalten.
Wo beschwere ich mich eigentlich über das was ihr mir hier vorwirft? Jedes Mal das gleiche mit dem Kundenservice. Der kann nicht richtig zuhören und greift dann was anderes auf. Lenkt vom Thema ab. Liest irgendein Protokoll "Arbeit nach Vorschrift ab.", Hauptsache ich komme am Abend mit dem Geld nach Hause, aber wie der Nutzer behandelt wird, egal.
Sollte das Geld bis 11. September nicht freigeschaltet werden, gibt es die vollte Palette mit rechtlichen Schritten. U.a. Strafanzeige wegen Betrug usw. Ich habe wirklich die Schnauze voll.
Leiten Sie diese RECHTMÄßIGE Drohung bitte an die entsprechende Abteilung weiter. Identität ist bestätigt. Mehr mache ich auch nicht bis 11. September. Ich erwarte bis dahin weiter meine Auszahlungen.
Entschuldigung für die Emotionen, aber wie gesagt, es ist eine Frechheit! Ihnen würde es genauso ergehen. Entweder halten sich alle an die Regelungen oder ich kann dann auch machen was ich möchte.
01-09-2025 22:02
01-09-2025 23:39
16-12-2025 19:23
Hallo miriam@ebay,
ich habe ein ähnliches Problem, ebay bittet um Bereitstellung der Steuerinformationen, da ich in 2025 die Grenze von 2000 EUR überschritten habe. Dies ist allerdings nicht korrekt, da ein Kauf abgebrochen wurde und dadurch die Grenze nicht überschritten wird. Kannst du das bitte intern weiterleiten, damit eine Aktualisierung der Beträge vorgenommen wird und dadruch die Meldung rausgenommen wird (möchte hier nicht abwarten und irgendwann kommen dann Einschränkungen bzw. Sanktionen)?
Sollte ich natürlich noch dieses Jahr etwas verkaufen und die Grenze tatsächlich überschreiten, stelle ich die Informationen gerne bereit.
Vielen Dank und Grüße
16-12-2025 21:05
Hallo @mechanic-global-time ,
mit diesem Account, mit dem hier schreibst, hast du ja nicht so viel verkauft.
Die Versandkosten zählen bei ebay zum Umsatz dazu, das wusstest du sicher nicht.
16-12-2025 21:58
Hallo @mechanic-global-time
und wie bereits an anderer Stelle einmal geschrieben wurde zählen Kaufabbrüche nicht rückwärtz !
Das heißt Ebay meldet NUR die Verkäufe bzw. die Summen.
Ebay meldet NICHT wenn ein Kauf abgebrochen wurde - weil sie es nicht müssen !
Somit bist Du von Seiten des FA immer noch über der Grenze und solltest Ebay die Nummer einfach übermitteln.
Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht das manche Leute damit so ein Problem haben ! 🙄
17-12-2025 09:24
Danke für die Antworten, welchen ich leider nicht ganz folgen kann. ebay schreibt selbst folgendes:
Hilfeseite zum DAC7-Thema: "Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein."
Ein Kaufabbruch sollte demnach nicht einfließen und somit den Betrag wieder reduzieren, sobald der Abbruch prozessiert wurde. Ein Verkauf/Umsatz, welcher nicht zustande kam, sind faktisch ja 0,00 EUR.
Somit bin ich faktisch unter der Meldegrenz bzw. Grenze, welche das Hinterlegen der ID erforderlich macht. Die Aufforderung sollte m.E. wieder verschwinden, da es laut Aussage von ebay auch keine Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern gibt (Bedingung nicht erfüllt).
Es gibt ja zig Community Beiträge hier zu diesem Thema und die MAs von ebay haben darin ja selbst ein Problem eingestanden, dass fälschlicherweise Aufforderungen und Sperren erfolgen.
Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Ums... - eBay Deutschland Community
Natürlich kann ich die ID hinterlegen, dass ist nicht das Problem. Ich würde hier eher mit Datenschutz und dem Need-to-Know Prinzip argumentieren. Warum muss ich eine Information (Steuer ID, sensible personenbezogene Information im Internet hinterlegen, wo es immer wieder zu Daten Leaks etc. kommt) hinterlegen, wenn dazu der rechtliche Grundlage nicht gegeben ist. Das ist m.E. mit den Vorgaben aus der DSGVO nicht vereinbar.
Laut DSGVO stehen Betroffenen verschiedene Betroffenenrechte zu. Dazu gehört neben dem Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Einschränkung der Bearbeitung, Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Berichtigung auch das Recht auf Löschung.
In der Datenschutzgrundverordnung ist dieses Betroffenenrecht unter Art. 17 DSGVO zu finden. Es sagt Betroffenen zu, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben, von Unternehmen, Behörden oder anderen Stellen, die von ihnen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern, eine Löschung dieser Daten zu verlangen – und zwar beispielsweise in folgenden Fällen:
17-12-2025 11:04 - bearbeitet 17-12-2025 11:05
Hallo @mechanic-global-time
tja, da hast Du nicht ganz unrecht - das betreitet auch niemand.
Dann setz mal schön Deine Rechte durch - das wird dir nach einiger Zeit vermutlich sogar gelingen !
Währenddessen kannst Du eben nicht mehr auf Ebay verkaufen, weil sie Dir wegen der fehlenden Nummer den Account zumachen !
Aber heh, Hauptsache Du hast am Ende Recht bekommen !
Jetzt mal im Ernst, was glauben eigentlich manche hier was Ebay mit der Steuernummer anfängt ?
Was kann ein Außenstehender überhaupt mit einer Steuernummer anfangen ???
17-12-2025 12:07
Hallo @mechanic-global-time! Wenn du nach einem eBay-Verkauf zur Angabe deiner Steueridentifikationsnummer aufgefordert wurdest, der Verkauf aber abgebrochen wurde und du in diesem Jahr nicht über 2.000 € bzw. 30 Transaktionen liegst werden demnächst all deine Verkaufstransaktionen aus 2025 erneut geprüft, damit Kaufabbrüche und Rückerstattungen korrekt berücksichtigt sind.
Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und du die DAC7-Meldegrenzen im Kalenderjahr 2025 nicht erreicht hast, entfernen wir alle DAC7-Banner und/oder Einschränkungen von deinem Konto. Meldungen an die Finanzbehörden erfolgen nur für Aktivitäten vom 1. Januar bis 31. Dezember und wenn du die IdNr. angegeben hast, aber die DAC7-Grenzen nicht erreicht wurden, wird kein Bericht an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Trotzdem empfehlen wir dir, deine Steueridentifikationsnummer anzugeben, damit deine Verkaufstätigkeit möglichst nicht beeinträchtigt wird und du es nicht vergisst, falls du die Grenzen künftig überschreitest. Mehr Infos findest du unter eBay.de/DAC7 (inkl. Webinar-Hinweisen und kostenlosem Online-Beratungstermin).
Liebe Grüße
Miriam
Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ✨
17-12-2025 17:10