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Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo,
leider konnte ich das Thema trotz 4-maligen Telefonaten mit dem Kundenservice nicht klären, was an sich schon "nervig" ist - dort wurde mir zwar recht gegeben aber immer nur vertröstet.
Laut Performance/Umsatz betrug mein Umsatz im letzten Jahr 2046,- EUR. Der "Umsatz nach Kosten" betrug 1977,80 EUR, liegt also unterhalb der Schwelle. Insgesamt wurden nur 6 Umsätze getätigt. Ausgewiesen werden 57,25 EUR ebay-Gebühren.
Laut Hilfeseite zum DAC7-Thema: "Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein."
Insofern liegt m.E. der für DAC7 relevante Umsatz bei 1.988,75 EUR (10,95 EUR für ein Versandetikett geht nicht in die Berechnung ein.
Ich bitte doch nun um abschließende Prüfung und entweder um Mitteilung, was in meiner Berechnung falsch ist oder um Aufhebung der Verkaufs- und Auszahlungssperre.
Danke und liebe Grüße

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31 ANTWORTEN 31

Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo @cristkv! Vielen Dank für deine Geduld und dass du das Thema erneut angesprochen hast. Wir haben dein Feedback intern weitergegeben und es ist weiterhin in Bearbeitung bei den zuständigen Teams. Uns ist bewusst, dass das Thema für dich wichtig ist, und wir verstehen, dass die lange Wartezeit frustrierend sein kann.

 

In der Zwischenzeit könntest du dir überlegen, ein zusätzliches eBay-Verkaufskonto einzurichten und deine Angebote dort einzustellen. So hättest du die Möglichkeit, parallel weiter zu verkaufen, bis alles geklärt ist. Es tut mir leid, dass wir dir aktuell leider noch keine endgültige Lösung mitteilen können, es wurde nochmals auf deine Situation aufmerksam gemacht.

 

Danke für die Einbindung, @perfect-sally!

 

Liebe Grüße

Miriam

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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

toller Vorschlag, und werden die Bewertungen dann abschliessend zusammengeführt? und fange ich im 2. Konto mit dem bisherigen Bewertungsstand an?

Nachricht 22 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Leider ist das nicht möglich - du müsstest bei 0 anfangen.

 

Sobald du deine steuerliche Identifikationsnummer für dein eBay-Konto @cristkv hinterlegst, wirst du es auch wieder wie gewohnt nutzen können und da du für das Kalenderjahr 2024 keine der beiden Meldegrenzen erreicht hast, wird auch kein Bericht ans Bundeszentralamt übermittelt, erst recht nicht nachträglich.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 23 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024


@cristkv  schrieb:

Hallo @perfect-sally ,
das war die telefonische Antwort im Kundenservice. Über ebay gekaufte Versandetiketten werden auch in der oben zitierten Hilfeseite nicht als "abzugsfähig" genannt.
Es spielt ja für meine Frage auch keine große Rolle, denn mit Berücksichtigung sind wir dann ja bei 1977,80 EUR.
Viele Grüße


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

es ist vollkommen egal, wo Du Dein Versandetikett / das Porto kaufst - als Umsatz gilt der vom Käufer gezahlte Betrag, also inkl. Versandkosten

Nachricht 24 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo Miriam,

mit erschliesst sich nicht, warum ich dann meine Steuer-ID hinterlegen muss/soll. Das ist lt. Verordnung nur erforderlich, wenn die Meldegrenzen überschritten sind. Das hat auch nina@ebay hier im Thema bestätigt.

Echt schlimm, dieses hin und her.

VG

Nachricht 25 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo hasjana@ebay,

 

tja, das steht außer Frage, wer alles liest findet: aber abzüglich etwaiger ebay-Gebühren, siehe korrigierte Antwort von perfect-sally am 31-03-2025 15:30

Damit wären wir drunter und ich warte seit fast 5 Monate auf die Entsperrung!

Viele Köche verderben den Brei - ich würde sagen wir bleiben bei miriam@ebay und warten,warten,warten....

Nachricht 26 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Na dann verkauf halt mit diesem Account weiter.....
Im Übrigen, was hindert dich dran, deine ID anzugeben?
Wenn die Grenzen nicht überschritten werden erfolgt keine Meldung, diese Aussage sollte reichen....
Nachricht 27 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

super Idee, wie soll ich bitte mit verkaufssperre verkaufen? - wer lesen kann... so einfach ist der Fall eben nicht

Nachricht 28 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Moin @uschi-kv 

 

miriam@ebay hat Dir doch bereits am 19.08. geschrieben:

 

"Sobald du deine steuerliche Identifikationsnummer für dein eBay-Konto @cristkv hinterlegst, wirst du es auch wieder wie gewohnt nutzen können ..."

 

Warum hinterlegst Du diese nicht einfach, wenn Du nichts zu befürchten hast?

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 29 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo miriam@ebay ,

es hat sich immer noch nichts getan. Geb mir doch bitte Bescheid, wie lange das noch dauern kann.

Viele liebe Grüße

Chris

Nachricht 30 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo @cristkv 

 

das ist ja schon mehr als peinlich, dass eBay das Problem jetzt nach fast einem halben Jahr immer noch nicht gebacken bekommt.

 

Allerdings war ich schon einer von denen, die bereits ganz am Anfang des Plattformtransaktionstranparenzgesetzes vermutet haben, dass irgendwann jeder Verkäufer hier seine Steuer-ID hinterlegen muss, ganz egal, ob Limit erreicht oder nicht. Für eBay ist es einfacher, gleich Zugriff auf die Daten zu haben.

 

Ist ja schön, dass hier die Community Mitarbeiter den Fehler in der eigenen Software zugegeben haben, nutzt nur nichts, wenn der Fehler nicht behoben werden kann, warum auch immer. Und eigentlich verstößt ja Dein Zweitkonto gegen die eBay Grundsätze, dass man kein neues Konto eröffnen darf, wenn das vorherige Verkäuferkonto gesperrt wurde. Auch wenn Miram Dich dazu aufgefordert hat.

 

Wie anfangs geschrieben, peinlich für eBay, wirklich peinlich....

Nachricht 31 von 32
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Betreff: Verkaufssperre wegen angeblich überschrittener Umsatzschwelle in 2024

Hallo @cristkv und Danke, dass du dich noch mal meldest. Wir sind zuversichtlich, dass wir demnächst Fortschritte sehen werden, die abschließende Klärung läuft noch und ich stehe weiterhin mit den zuständigen Teams zu deiner Situation in Kontakt. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass die Zahl der Meldungen zu Berechnungen mittlerweile sehr gering ist. Vielen Dank weiterhin für die Geduld.

 

Liebe Grüße

Miriam

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