GPsr bei Waren, die schon lange im Verkehr waren
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24-02-2025 21:10
Hallo, ich handle ausschließlich mit Waren, die entweder vor dem 13.12.24 in Verkehr waren oder sich bereits in meinem großen Lager befunden haben. Dies ist zu 99% gebrauchte Ware, 1% Ware, die neu ist, aber ebenfalls schon von einem privaten Kunden gekauft wurde. DAs GPSR gilt daher nicht, aber was will ebay, was muss ich dennoch angeben??
Vielen Dank schon mal für die Antwort
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24-02-2025 23:21
Du must für Angebote die vor dem 13.12.2024 eingestellt wurden keine Angaben machen . Für alle Angebote
nach dem Datum musst du einen Hersteller / Kontaktperson angeben der das Produkt hergestellt hat.
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26-02-2025 16:16
Ja danke, das hab ich schon so erkannt. Aber es entspricht nicht der Gesetzeslage. Denn wenn ich Waren verkaufe, die schon einmal in Verkehr gebracht wurden, dann gilt das GPSR nicht und auch nicht bei Waren, die schon im Eigentum des Verkäufers waren vor dem Stcihtag. Das scheint ebay aber nicht zu berücksichtigen (können). Also fügt man seinen eigenen Namen ein, denn die Hersteller sind oft schon lange nicht mehr am Markt oder gänzlich unbekannt. Wieder so ein Ei was die irre EU uns gelegt hat...
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26-02-2025 19:09
@retro-charme schrieb:Ja danke, das hab ich schon so erkannt. Aber es entspricht nicht der Gesetzeslage. Denn wenn ich Waren verkaufe, die schon einmal in Verkehr gebracht wurden, dann gilt das GPSR nicht und auch nicht bei Waren, die schon im Eigentum des Verkäufers waren vor dem Stcihtag.
Aber auch nur halbrichtig und nur gültig wenn die Artikel vorher schon anderen Richtlinien unterworfen waren.
Das scheint ebay aber nicht zu berücksichtigen (können). Also fügt man seinen eigenen Namen ein, denn die Hersteller sind oft schon lange nicht mehr am Markt oder gänzlich unbekannt.
Wieso? Dann hinterlegt man gar nichts, es ist doch kein Pflichtfeld sondern optional.
