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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Guten Abend an die Community,

 

ich beschäftige mich seit längerem mit oben genannten Thema und würde gerne in Erfahrung bringen, wie die Umsetzung auf Ebay selbst geplant ist, da dies wohl eine Vielzahl der Anbieter betrifft.

Ein Beispiel:

 

Ich möchte eine Schallplatte bei Ebay anbieten, aus den 80er Jahren.

Der Artikel wurde bereits vor Jahrzenten erstmalig dem deutschen Markt, somit auch auf dem EU-Markt bereitgestellt.

Nun ist es leider so, dass das Plattenlabel, auf dem der Künstler seine "Ode an die Welt" 🙂 zum Besten gab, seit 2000 nicht mehr existiert.

Wird es weiterhin möglich sein (nach dem 13.12.2024), diesen Artikel bei Ebay anzubieten und falls ja, unter welchen Bedingungen?

 

Müsste die "veraltete" Herstelleranschrift angegeben werden (falls diese noch zu finden ist)?!

Wer muss hier als verantwortliche Person genannt werden, sollte es sich um ein amerikanisches Plattenlabel gehandelt haben?

Ggf. kann jemand vom "Community Support Team" eine fundierte Aussage treffen. Das würde mir schon weiterhelfen. Vielen Dank

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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo @kometenhuhn und Danke für deinen Beitrag! Wir sehen, dass es einige Fragen zur Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch eBay gibt. Inzwischen können wir euch weitere Ressourcen anbieten, um Antworten zu finden:

Zu deinem konkreten Beispiel mit der Schallplatte aus den 80ern: Du würdest deinen Artikel vermutlich in der Kategorie Schallplatten der 1980er einstellen, diese Kategorie ist derzeit nicht von der GPSR ausgeschlossen.

 

  • Wird es nach dem 13.12.2024 weiterhin möglich sein, eine Schallplatte, dessen Künstler bereits verstorben ist, bei eBay anzubieten und falls ja, unter welchen Bedingungen?
  • Müsste die "veraltete" Herstelleranschrift angegeben werden (falls diese noch zu finden ist)?!

  • Wer muss hier als verantwortliche Person genannt werden, sollte es sich um ein amerikanisches Plattenlabel gehandelt haben?

    Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es in der Regel nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen bereitzustellen.


    Bitte beachte aber, dass die GPSR-bezogenen Informationen für Produkte erforderlich sind, die unter GPSR fallen, wenn diese Produkte

    1. Nicht durch die aktuelle EU-Produktsicherheitsrichtlinie geregelt sind
      oder
    2. Nicht der aktuellen Richtlinie entsprechen.

    Es gibt jedoch keine spezielle GPSR-Ausnahme für Situationen, in denen der Hersteller nicht mehr existiert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen von gewerblichen Verkäufer*innen nach anderen Vorschriften.


    Zum Beispiel: Wenn du einen Artikel verkaufst, der zuvor in der EU verkauft wurde, und der Hersteller seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, musst du keine GPSR-bezogenen Informationen bereitstellen, es sei denn, der Artikel ist nicht durch die aktuelle EU-Produktsicherheitsrichtlinie geregelt oder entspricht nicht der aktuellen Richtlinie.

    Wenn du Zweifel an den für dein Unternehmen spezifischen regulatorischen Verpflichtungen hast, solltest du dich bitte rechtlich beraten lassen.

Noch kurz zu den verantwortlichen Personen allgemein. Das kann grundsätzlich eine der folgenden Personen sein und muss in der EU oder Nordirland ansässig sein:

  • Der Hersteller,
  • ein Importeur, wenn der Hersteller nicht in der EU/Nordirland niedergelassen ist,
  • ein bevollmächtigter Vertreter des Herstellers oder
  • ein in der EU/Nordirland niedergelassenes Unternehmen, das Auftragsabwicklungsdienste für Unternehmen anbietet (Fulfillment Dienstleister), wenn der Hersteller, der Importeur und der Bevollmächtigte nicht in der EU oder Nordirland ansässig sind.

Ich hoffe, das hilft dir. Meldet euch gerne bei uns, falls es dazu noch Fragen gibt, die wir beantworten können, @frank-in-lummerland.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay

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Nachricht 8 von 96
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95 ANTWORTEN 95

Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

was soll bei einer schalplatte pasieren

Nachricht 2 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@gtoo522  schrieb:

was soll bei einer schalplatte pasieren


 Nichts.

 

Aber dieses Gesetzt in seiner jetzigen Form fordert Angabe von Herstellerdaten auch für gebrauchtes Zeugs von Buch bis Vase. Selbst wenn ich die 20 verschiedenen Hersteller  in meinen Romanheftepaketen finden sollte, weiß ich wie das @kometenhuhn nicht, wo ich das alles eintragen soll und vor allem was ich eintragen soll. Der RA meines Vertrauens sagt "keine Ahnung", die IHK hat sich bisher nicht gemeldet und ebay macht Dienst nach Vorschrift, indem irgendein Feld zum Ausfüllen bereitgestellt wird.

Was und wem nutzt es überhaupt Daten zu hinterlegen, deren Urheber/Besitzer sich die Radieschen lange von der Wurzelseite her ansehen?

 

Am Ende entwickelt es sich wie bei der "Mängelei" gebrauchter Ware. Viel Theater, tausende Wortmeldungen, nicht handelbare Variantenvorschläge und jetzt läuft alles wie eh und je. Oder LUCID und der Kleinkrauter. Man hat eine Nummer, zahlt ein paar Euro und keiner interessiert ob gemachte Angaben und Mengen stimmen.

Nachricht 3 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob das so gewollt ist, oder niemand den Gebrauchtwarenmarkt im Blick gehabt hat? Ggf. wird auch nachgebessert, oder die Pflichtangaben fallen tatsächlich erst für Artikel an, die nach dem Stichtag, dem EU-Markt erstmalig bereitgestellt werden. 

Ganz ehrlich, es spricht ja auch stark gegen das immer wieder "gebetsmühlenartige" predigen von Nachhaltigkeit, wenn Produkte, die seit Jahrzenten genutzt werden,  nun nicht mehr gewerblich angeboten werden dürfen. 


Nachricht 4 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@kometenhuhn  schrieb:

Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob das so gewollt ist, oder niemand den Gebrauchtwarenmarkt im Blick gehabt hat? Ggf. wird auch nachgebessert, oder die Pflichtangaben fallen tatsächlich erst für Artikel an, die nach dem Stichtag, dem EU-Markt erstmalig bereitgestellt werden. 

Ganz ehrlich, es spricht ja auch stark gegen das immer wieder "gebetsmühlenartige" predigen von Nachhaltigkeit, wenn Produkte, die seit Jahrzenten genutzt werden,  nun nicht mehr gewerblich angeboten werden dürfen. 



Von "nicht mehr gewerblich angeboten werden dürfen" bei Gebrauchtware ist ja noch nicht die Rede. Es wird lediglich die Herstellerangabe verlangt. Wo kein Hersteller zu ermittel ist, nimmt man bei Gebraucht irgendeinen, der vor zig Jahren untergegangen ist. Weiß doch dann ohnehin niemand ob die Kristallvase in den 80er Jahren in Ost oder West, DDR, BRD, Polen oder wo auch immer produziert wurde. Es muß nun nur jemand mal sagen, was der Unsinn soll, das anzugeben, wenn der Hersteller entschwunden ist.

 

Und ich sage auch, ja, das ist gewollt. Mein Gefühl: einmal sollen Sofahändler weg und der Gebrauchtwarenmarkt behindert mit nicht unerheblichen Umsätzen offensichtlich den Neuwarenvertrieb. Und, wenn täglich 5 Mio Chinapakete eintreffen, ist auch das ein Umsatzmitnehmer der den EU Akteuren fehlt.

Es wird dann sicher auch nicht mehr lange dauern bis ein weiteres Phänomen auftauchen wird. Noch existierende Produzenten/Unternehmen könnten unter dem Deckmantel der Produktsicherheit unliebsamen Gebrauchthandel ihrer alten, vor zig Jahrzehnten hergestellten, Produkte untersagen??

Es wird spannend. 

Nachricht 5 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Stimmt, da habe ich mich falsch ausgedrückt.

Verboten ist es nicht, aber für eine Vielzahl von Artikeln, schlichtweg unmöglich 😉



Nachricht 6 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Falls Sie hier hilfreiche Infos erhalten wäre ich über eine Info dankbar.

 

Antworten wie "Was soll da schon passieren" helfen leider nicht.

 

LG Frank

Nachricht 7 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo @kometenhuhn und Danke für deinen Beitrag! Wir sehen, dass es einige Fragen zur Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch eBay gibt. Inzwischen können wir euch weitere Ressourcen anbieten, um Antworten zu finden:

Zu deinem konkreten Beispiel mit der Schallplatte aus den 80ern: Du würdest deinen Artikel vermutlich in der Kategorie Schallplatten der 1980er einstellen, diese Kategorie ist derzeit nicht von der GPSR ausgeschlossen.

 

  • Wird es nach dem 13.12.2024 weiterhin möglich sein, eine Schallplatte, dessen Künstler bereits verstorben ist, bei eBay anzubieten und falls ja, unter welchen Bedingungen?
  • Müsste die "veraltete" Herstelleranschrift angegeben werden (falls diese noch zu finden ist)?!

  • Wer muss hier als verantwortliche Person genannt werden, sollte es sich um ein amerikanisches Plattenlabel gehandelt haben?

    Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es in der Regel nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen bereitzustellen.


    Bitte beachte aber, dass die GPSR-bezogenen Informationen für Produkte erforderlich sind, die unter GPSR fallen, wenn diese Produkte

    1. Nicht durch die aktuelle EU-Produktsicherheitsrichtlinie geregelt sind
      oder
    2. Nicht der aktuellen Richtlinie entsprechen.

    Es gibt jedoch keine spezielle GPSR-Ausnahme für Situationen, in denen der Hersteller nicht mehr existiert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen von gewerblichen Verkäufer*innen nach anderen Vorschriften.


    Zum Beispiel: Wenn du einen Artikel verkaufst, der zuvor in der EU verkauft wurde, und der Hersteller seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, musst du keine GPSR-bezogenen Informationen bereitstellen, es sei denn, der Artikel ist nicht durch die aktuelle EU-Produktsicherheitsrichtlinie geregelt oder entspricht nicht der aktuellen Richtlinie.

    Wenn du Zweifel an den für dein Unternehmen spezifischen regulatorischen Verpflichtungen hast, solltest du dich bitte rechtlich beraten lassen.

Noch kurz zu den verantwortlichen Personen allgemein. Das kann grundsätzlich eine der folgenden Personen sein und muss in der EU oder Nordirland ansässig sein:

  • Der Hersteller,
  • ein Importeur, wenn der Hersteller nicht in der EU/Nordirland niedergelassen ist,
  • ein bevollmächtigter Vertreter des Herstellers oder
  • ein in der EU/Nordirland niedergelassenes Unternehmen, das Auftragsabwicklungsdienste für Unternehmen anbietet (Fulfillment Dienstleister), wenn der Hersteller, der Importeur und der Bevollmächtigte nicht in der EU oder Nordirland ansässig sind.

Ich hoffe, das hilft dir. Meldet euch gerne bei uns, falls es dazu noch Fragen gibt, die wir beantworten können, @frank-in-lummerland.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Vielen Dank Miriam😉👍!!

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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo zusammen,

gilt das eigentlich wieder nur für Deutschland oder für alle Länder?

 

Ich frage für einen Freund 😂

Nachricht 10 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo Miriam,

 

vielen, lieben Dank für Deine ausführliche Rückmeldung.

Das ist das, was ich für den Gebrauchtwarenmarkt hören wollte und auch gehofft habe 🙂

Somit darf man dem Stichtag doch etwas entspannter entgegensehen. 


Danke nochmals 🙂

Nachricht 11 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo miriam@ebay 

...würde auch ich als Käufer diese ganzen Daten dann sehen können und wenn ja wo ( unter Artikelmerkmale ) ?

Nachricht 12 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@mmstore74  schrieb:

Hallo zusammen,

gilt das eigentlich wieder nur für Deutschland oder für alle Länder?

 

Ich frage für einen Freund 😂


Hallo @mmstore74! Du kannst deinen Freund gerne auf unser Verkäuferportal verweisen. Dort steht: "Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, den Verkauf sicherer Produkte an Käufer in der Europäischen Union (EU) und Nordirland zu gewährleisten. Diese Verordnung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Produkte, die auf diesen Märkten verkauft werden, und führt spezifische Anforderungen für Unternehmen in Bezug auf Produktinformationen zur Sicherheit ein. Die Verordnung verlangt von allen Verkäuferinnen und Verkäufern für in der EU und Nordirland verkaufte Artikel folgende Informationen ihren Angeboten hinzuzufügen ..."

 

Diese Verordnung soll den Verkauf sicherer Produkte an Käufer*innen in der Europäischen Union (EU) und Nordirland gewährleisten.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 13 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@mmstore74  schrieb:

Hallo miriam@ebay 

...würde auch ich als Käufer diese ganzen Daten dann sehen können und wenn ja wo ( unter Artikelmerkmale ) ?


Hallo @mmstore74Wenn Verkäufer*innen die Informationen bei eBay hinterlegen, um die GPSR zu erfüllen, werden diese aktuell noch nicht auf den Artikelseiten angezeigt.

 

In Zukunft bietet das Anzeigen von Produktsicherheitsinformationen in den Angeboten Käufer*innen klare Informationen über das Produktrisiko und kann dabei helfen, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.

 

Ergänzung: Wie die Umsetzung auf den Artikelseiten genau aussehen wird, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantworten, aber wir werden es möglicherweise schon bald sehen können 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 14 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

 

Und, wenn täglich 5 Mio Chinapakete eintreffen, ist auch das ein Umsatzmitnehmer der den EU Akteuren fehlt.

 

Ich finde es schön, dass Chinas Wirtschaft so von der EU unterstützt würde.

Macht ja auch Sinn, denn was wollen wir mit Produktionen und Arbeitsplätzen in den eigenen Ländern.

Viel wichtiger ist es, dass es China gut geht. Diese Hilfsbereitschaft ist wirklich lobenswert.

China ist ja auch so ein liebenswertes, unkritisches Land, da muss man einfach alle Kräfte bündeln, die eigenen Märkte vernichten und den Ar...  Markt weit nach Osten öffnen.

 

Man kann nur hoffen, dass durch die Verordnung das Gegenteil eintritt und die Flut von Sendungen wenigstens etwas eingedämmt werden kann.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 15 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo miriam@ebay 

daß war ja Ironisch von mir gemeint,denn wir wissen ja alle,daß manche Verkäufer aus einen bestimmten Land hier Freifahrtscheine haben und alles machen können ohne das etwas passiert, @sunrise1605 hat es ja bestens erklärt.

 

Ich bin etwas verwirrt über die Dinge,die von dieser Verordnung ausgeschlossen sind wie z.B:

 

  • Pflanzenschutzmittel, auch als Pestizide bezeichnet

...aber stimmt,ein Basecap welches ist verkaufe ist natürlich schädlicher und Gesundheitsgefährdender wie so ein Pflanzenschutzmittel,na da muss man auch erst einmal drauf kommen.

 

Und wer legt denn die Messlatte wo Antiquitäten anfangen und wo sie wieder aufhören ?

 

Als wenn die Welt keine anderen Probleme hat wie sowas wieder auf die menschheit loszulassen,die sich sowas ausdenken ,denken doch über garnichts nach,da die sich damit nicht befassen müssen sondern nur einen harken dran und ab dafür.

 

Man füllt dann demnächst also etwas aus,was keiner sieht,macht natürlich Sinn sorry.

 

Schönes Wochenende alle zusammen

 

Nachricht 16 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Hallo Miriam,

der Satz "Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es in der Regel nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen bereitzustellen." beruhigt mich, da ich überwiegend gebrauchte Hifi-Geräte verkaufe, die vor dem 13.12.24 hergestellt wurden.

Wie wird das künftig von ebay abgegriffen und für die Freischaltung verifiziert. Soll ein Herstellungsjahr angegeben werden?

Schön wäre es künftig eine Art Ampel zu sehen in der Art rot= mangelhafte oder fehlende Produktsicherheitsangaben, gelb = es fehlen noch Informationen, grün = Anforderungen erfüllt.

 

Beste Grüße

Norbert

Nachricht 17 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

@sunrise1605 schrieb "Man kann nur hoffen, dass durch die Verordnung das Gegenteil eintritt und die Flut von Sendungen wenigstens etwas eingedämmt werden kann."

 

Das bleibt wohl ein frommer Wunsch,sie werden genau wie bisher,mehr oder weniger Narrenfreiheit haben. 

Nachricht 18 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay


@chrono-shop  schrieb:

@sunrise1605 schrieb "Man kann nur hoffen, dass durch die Verordnung das Gegenteil eintritt und die Flut von Sendungen wenigstens etwas eingedämmt werden kann."

 

Das bleibt wohl ein frommer Wunsch,sie werden genau wie bisher,mehr oder weniger Narrenfreiheit haben. 


Wer soll es denn eindämmen? Wenn Wirtschaft, Zoll und Politik jetzt schon mit den täglichen Sendungsmengen überfordert sind. Wer soll prüfen, ob eine Herstellersdresse korrekt ist? Keiner kann sagen ob Ling Ling in Hong Kong, der als Hersteller angegeben wurde, das Teil produziert hat und ob es sicher ist. Und wenn man den dann greifen will, wie auch immer das gehen soll, ist er weg. Reglementiert werden ausschließlich die Kleinhändler in D (ebventuell der EU).  Wobei nur in D nach meiner Ansicht durch die Obrikeitshörigkeit ein Problem entsteht.


Mein Vintageteil hat dann ebend VEB Kisten und Kasten in Karl-Marx-Stadt produziert und fertig. Am Ende ist das eine gleichartige Herangehensweise wie bei den Gebrauchtwareneigenschaften. Was wurde hier über Varianten und so diskutiert. Was wurde geändert? Nichts.
Rankommen lassen, abwarten und schauen was ebay macht und wie es umgesetzt wird.

Nachricht 19 von 96
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Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay

Guten Morgen zusammen,

es ist doch der gleiche Nonsens wie das PStTG,wer soll das denn kontrollieren eine KI ? ( na dann prost Mahlzeit ).

 

Wenn es Menschen beim FA machen sollen ist aber Großalarm,denn dann müssen sie ja auf Ihre 5 Stündige Kaffeepause am Tag verzichten 😂

 

Ich sehe es auch gelassen und man müsste mir dann erst einmal beweisen ,daß ich etwas falsches eingetragen hätte und das wäre bei einer Firma die nicht mehr existiert nicht so einfach

 

Amsomsten wird sowas eingetragen und dann viel Spaß beim suchen🤣

 

我也淡定地看

( Beispiel )

 

 

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