Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

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20-08-2024 17:35
Hallo alle zusammen,
ich habe wie so viele andere von euch zu diesem Thema nun auch mal eine Frage.
Ich importiere den Großteil meiner Ware aus UK, mal vom Großhhändler und mal direkt vom Hersteller. Somit kann ich die meisten Angaben die gefordert sind machen.
Da ich aber aus einzelnen Produktgruppen individuelle Setup unterschiedlicher Marken / Hersteller zusammenstelle müsste ich so manches Mal zwei oder drei Hersteller angeben.
Da die aktuelle Maske zur Eingabe dieser Daten aber nur einen Hersteller zulässt frage ich mich wo ich die anderen eintrage.
Ich habe kein Problem damit am Ende eines Angebotstext diese Angaben auch noch einzupflegen, doch wäre dieses dann auch dem Gesetz nach rechtskonform ?
Wo genau muss ich hier auf ebay was veröffentlichen, könnte ich alles was rechtlich vorgeschrieben ist auch im Angebotstext in einer Fußzeile veröffentlichen (ginge ja auch gar nicht anders bei meinen Setup Varianten) oder muss ich die von ebay angebotenen Bearbeitungsmasken nutzen damit meine Angebote auch online bleiben ?
Vielleicht kann einer von euch mir dazu mal eine Antwort geben bzw. diesen Punkt mit den unterschiedlichen Herstellern ja mal an die IT weiterleiten. Es kann ja nicht sein das ich meine Angebote löschen muss weil ich nicht alle Hersteller angeben kann.
Das ist ein Problem welches jeder Händler hier hat, der mit Schrauben Set, Autozbehör Set oder was auch immer handelt und diese jeweils in einem Set anbietet.
Ich freue mich auf Antwort
Gruß
Luggi
Luggi
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30-08-2024 16:04 - bearbeitet 30-08-2024 16:38
Hallo @dartshop_luggis_de! Es tut mir leid, dass ich dir erst jetzt antworte. Um die aktuellsten Informationen für dich zu erhalten, hatte ich soeben nochmals Rücksprache mit dem Projekt-Team für dich gehalten und es ist weiterhin so, dass derzeit nur 1 Hersteller (und bis zu 5 verantwortliche Personen) hinterlegt werden können. Alle weiteren Hersteller müssen in die Angebotsbeschreibung mitaufgenommen werden.
Wir beobachten, ob es in Zukunft weitere Reaktionen dazu gibt und sich mehrere Verkäufer*innen wünschen, dass mehr als ein Hersteller in dem dafür vorgesehenen Feld hinterlegt werden kann.
Deine Frage nach der Umsetzung bei Variantenangeboten liegt dem zuständigen Team vor und ich melde mich, falls es dazu noch eine offizielle Empfehlung gibt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle rechtlich erforderlichen Informationen auf den Artikelseiten sichtbar sind, unabhängig davon, welche Felder für die Hinterlegung verwendet werden.
Liebe Grüße
Miriam
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30-08-2024 16:20
Dankeschön Miriam,
das hilft mir jetzt wirklich mal weiter, denn dann kann ich notfalls bei eurer Maske für denHersteller ja auch auf meinen Angebotstext verweisen.
wie z.B. mit: Hersteller siehe Fußzeile Angebotstext o.ä
Nochmals ein schönes WE
Gruß
Luggi
Luggi
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30-08-2024 17:43
miriam@ebay schrieb:Alle weiteren Hersteller müssen in die Angebotsbeschreibung mitaufgenommen werden.
Liebe Grüße
Miriam
Hallo Miriam,
interessanter Tipp, denn ebay löscht automatisch in der Artikelbeschreibung hinterlegte Kontaktdaten - siehe Bild - also würde es nicht funktionieren. Sowas hatte ich schon mal beim rumprobieren getestet.
@dartshop_luggis_de : Würde dann nur bleiben, weitere Hersteller über "Rechtliche Hinweise" zu hinterlegen, so wie ich es sehe.
LG
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30-08-2024 18:14
Wenn ich die Daten nicht alle eingeben kann, wie ich muss, weil ebay löscht, dann ist das ja nicht mein Problem. Ich habe ja keine weiteren Möglichkeiten aufgrund einer mangelhaften Bearbeitungsmaske.
Ausserdem wenn da dann steht von ebay entfernt, hat nach meinem Rechtsempfinden eine evtl. Abmahnung wegen nicht vollständigen Daten zur Vo. Produktsicherheit an ebay zu erfolgen. Ebay blockiert bzw. löscht ja dann meine eingegeben Informationen.
AGB, Widerrufsbelehrung, Vo. Produktsicherheit u.a. alles unter rechtliche Hinweise ist eine gute Idee.
Dann haben es die Abmahner auch gleich leichter alles auf abmahnfähig zu durchwühlen und in eine Abmahnung zu schreiben. 😱
Boah, ich lebte gern in Europa und in diesem Land hier wenn es diese vielen nichtsnutzigen Bürokraten nicht gebe, denen so viel unsinniges Zeug einfällt was vermutlich die wenigsten Menschen lesen und noch viel weniger von Ihnen verstehen können.
Luggi
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03-11-2024 09:41
Hallo miriam@ebay,
ich habe dieser Tage wieder einmal meine Varianten Angebote als auch meine Angebote mit unterschiedlichen Hersteller Marken in einem Angebot zum Festpreis versucht nach GPSR zu bearbeiten.
Bei den Varianten Angeboten glückte das auch für kurze Zeit, irgendwann kam ebay und entfernte die Hersteller email Adressen.
Siehe 383210848098 am Ende der Artikelbeschreibung.
Das Gleiche versuchte ich bei unterschiedlichen Hersteller Marken in einem Angebot zum Festpreis. Hierbei versuchte ich einen Verweis auf den Angebotstext unter Angabe zum Hersteller zu setzen wie in Nachricht 3 beschrieben.
Fehlanzeige das ging so gar nicht.
Der 13.12. ist nicht mehr so weit weg und das Projekt-Team scheint hier noch gar nichts zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Personen nichts erbasteln können, dann sollte die so langsam die Angabe von email adressen im Angebotstext zulassen.
Ich bin ja schon froh das die internationalen Telefonnummern noch nicht gelöscht wurden.
Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung.
Luggi
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05-11-2024 23:08
Hallo miriam@ebay ,
kannst Du bitte einmal auf Nachricht 1 vom 03.11. schauen und eine kurze Antwort hinterlassen.
Dankeschön
Gruß
Luggi
Luggi
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06-11-2024 16:49 - bearbeitet 06-11-2024 16:49
Hallo @dartshop_luggis_de und Danke, dass du uns an deiner Beobachtung teilhaben lässt - ich hatte mit meiner Antwort etwas gewartet, weil ich gehofft hatte, Dir heute mehr dazu sagen zu können als Anfang der Woche.
Es ist so, dass unsere Systeme die Artikelbeschreibung nach unserem Grundsatz zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten durchsuchen und es daher nicht möglich ist, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Hersteller in die Artikelbeschreibung einzufügen - aufgrund der Community-Reaktionen, die wir in den letzten Monaten dazu erhalten haben, haben wir diese Beobachtung an die Verantwortlichen weitergeleitet.
Was wir bisher dazu sagen können ist, dass diese Regelung nicht für die vorgesehenen Herstellerfelder und den Bereich "Rechtlichen Informationen des Verkäufers" gilt. Eine Empfehlung, wie die Umsetzung eurerseits bei Angeboten mit Varianten aussehen sollte, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben und sehe deine Bedenken.
Liebe Grüße
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06-11-2024 18:05
Hallo miriam@ebay ,
kannst Du Dir bitte einmal zu dieser Thematik das folgende Angebot anschauen.
383569594121
Ich habe dort jetzt mal nur zum Thema Hersteller rumprobiert. Das kann so aber nicht im Sinne der GPSR als auch nicht im Sinne eines jeden Verkäufers sein, wenn zur gesetzlich vorgegebenen Datenhinterlegung eine solche Bastelstunde für jedes Angebot erfolgen muss.
Vielleicht läßt Du die Fachabteilung mal draufschauen damit diese überhaupt mal einen Blick dafür bekommt was gemeint ist wenn man von "Set´s unterschiedlicher Hersteller" spricht.
Ausserdem: eure Grundsätze sind wie Du dann auch ersehen kannst zum Teil zu umgehen.
Ich hoffe auf Antwort
Gruß
Micha alias Luggi
Luggi
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06-11-2024 18:07
Nachtrag miriam@ebay
Bitte die Angaben zu Hersteller / EU Verantwortlicher auch mal öffnen.
Luggi
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08-11-2024 16:14
Hallo @dartshop_luggis_de! Da bin ich wieder.
Die erste Empfehlung lautet, grundsätzlich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, mehrere Varianten für verschiedene Marken anzubieten. Dies verstößt zwar nicht gegen die eBay-Richtlinien, kann aber die Auffindbarkeit deiner Angebote erschweren und wird nicht als Best Practice angesehen.
Um mehrere Hersteller für ein Angebot mit Varianten zu hinterlegen, empfehlen wir, ein Hauptprodukt im Angebot auszuwählen und dann alle Angaben zu den Herstellern und den EU-Verantwortlichen in die dafür vorgesehenen Felder einzutragen. Anschließend sollte ein Dokument mit allen Kontaktdaten der Hersteller und der in der EU verantwortlichen Personen erstellt werden. Auch jene, die bereits in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen wurden. Auf diese Weise muss das Dokument nicht geändert werden, wenn du Varianten austauschen willst.
Du kannst das Dokument dann über "Dokument hinzufügen" hochladen, als Dokumenttyp kannst du "Sonstige Sicherheitsdokumente" verwenden.
Auch das Feld "Ergänzende Angaben" sollte nur dazu verwendet werden, auf das hochgeladene Sicherheitsdatenblatt oder die Betriebsanleitung zu verweisen. Falls über die angebotenen Piktogramme und Sicherheitshinweise hinaus weitere Informationen benötigt werden, sind diese wahrscheinlich in einem Sicherheitsdatenblatt oder einer Betriebsanleitung enthalten. Ladet diese Dokumente hoch und gebt im Feld "Ergänzende Angaben" an, dass die Informationen z. B. im Sicherheitsdatenblatt zu finden sind - dafür sind 120 Zeichen ausreichend.
Als bewährte Vorgehensweise für die Angebotsgestaltung empfehlen wir klare Bilder der Verpackung sowie des Artikels, die oft wichtige Produktinformationen zeigen, als Artikelbilder hochzuladen.
Meldet euch, falls es dazu noch Fragen gibt 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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08-11-2024 17:57
Hallo Miriam miriam@ebay ,
zunächst einmal ein freundliches Dankeschön an Dich für das Kümmern. 😀
Zitat:
Die erste Empfehlung lautet, grundsätzlich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, mehrere Varianten für verschiedene Marken anzubieten. Dies verstößt zwar nicht gegen die eBay-Richtlinien, kann aber die Auffindbarkeit deiner Angebote erschweren und wird nicht als Best Practice angesehen.
Ich erachte es als sehr sinnvoll Produkte unterschiedlicher Hersteller zu einem Setup zusammenzustellen wenn es dem Endverbraucher Nutzen bringt und diesem Kosten spart.
Was ebays Best Practice angeht, da möchte ich mich nicht wirklich drüber auslassen, denn sonst kommt wieder ein KH um die Ecke, korrigiert mein Posting und beschert mir erneut eine längere Auszeit.
Wer oder was will ebay eigentlich sein ?
Ein Marktplatz für Händler, oder ein Kontrollgremium was z.B. darüber entscheidet wie zum Beispiel ein Setup auszusehen hat ?
Dabei spielt es keine Rolle ob es wie bei mir ein Setup für Dartpfeile oder bei einem Schraubenhändler die Schraube von Hersteller A und die Mutter von Hersteller B, bei einem KFZ Teile Händler das Bremsen Setup bestehend aus drei unterschiedlichen Herstellern ist.
Das alles hat ebay nicht zu interessieren, denn es bekommt für jeden Verkauf fürstliche Gebühren.
Meines Wissens nach ist ebay ein online Marktplatz auf dem ich alles verkaufen kann was nicht von euch ebay verboten.
Also sollte ebay sich auch daran halten und mich nicht gängeln mit Best Practice oder anderem, sondern meine Verkäufe fördern.
Meine Angebote mit unterschiedlichen Herstellern werden von den Kundenn gefunden, erfreuen sich einer gewissen Beliebtheit und bescheren nicht nur mir sondern auch ebay Umsatz.
Ich zahle als ganz kleiner Händler an ebay im Jahr eine fünfstellige Summe Gebühren und dann kommt man mir mit Best Practice.
Entschuldigung, es geht ebay überhaupt nichts an was ich miteinander kombiniere um dem Kunden einen Mehrwert zu bieten.
Ebay hat dafür Sorge zu tragen das alle von der EU geforderten Angaben im Angebot eingepflegt werden können, selbst wenn es dazu seine Grundsätze zur Angabe von Kontaktinformationen ändern müsste.
Die EU schreibt nicht vor das Variantenangebote oder Angebote die als ein Artikel angeboten werden und aus mindestens zwei Herstellern bestehen nicht Best Practice sind, sondern die EU schreibt vor das die Angaben zur GPSR einfach formuliert und auffindbar in den Angaben zum Angebot hinterlegt sein müssen.
Das geht aber derzeit auf ebay nicht.
Ich glaube auch nicht dass das hochladen eines Dokuments mit den weiteren Angaben etwas daran ändert. Ebay würde es ansonsten nicht nur empfehlen sondern verpflichtend machen.
Randnotiz:
Die Mitarbeiter von Ebay werden durch Verkäufe der Händler bezahlt.
Die Aktionäre von Ebay möchten Dividenden erwirtschaften und dazu einen hohen Aktienkurs.
Beides geht nur wenn die Mitarbeiter dieses Unternehmens Lösungen pro ebay Umsatz und nicht dagegen entwickeln.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Luggi
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14-11-2024 12:43
Danke für die Rückmeldung, @dartshop_luggis_de - du kannst natürlich auch weiterhin gerne so einstellen, wie es sich für dich bewährt hat und wir schreiben dir da nichts vor, solange unsere Grundsätze eingehalten werden 🙂.
Wenn dir die beschriebene Vorgehensweise nicht gefällt, könntest du auch die "Rechtlichen Informationen des Verkäufers" für die Hinterlegung der zusätzlichen Hersteller*innen nutzen. In diesem Feld greift unser Grundsatz nicht. Eine Möglichkeit wäre es, hier mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu arbeiten und diese den jeweiligen Angeboten zuzuweisen.
Liebe Grüße
Miriam
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14-11-2024 13:10
Hallo miriam@ebay
und weiter geht das Ebay-Rumgekaspere ! 🙄
Ich denke Dir ist durchaus bewußt wie widersinnig das ist Hersteller in den "Rechtlichen Informationen des Verkäufers" zu hinterlegen - mal völlig davon abgesehen das für eine Menge Verkäufer (mit vielen verschiedenen Herstellern) an dieser Stelle gar nicht genug Platz vorhanden ist !
Tatsache ist und bleibt doch wohl das Ebay anscheinend nicht in der Lage, Fähig oder Willens ist uns Verkäufern eine rechtssichere Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen !
Aber Hauptsache an völlig unnötigen optischen Verschlimmbesserungen arbeiten - es gibt ja sonst nicht wichtigeres ! 🤔
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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15-11-2024 19:48
Ich habe diesen Thread bislang nur beobachtet und hoffte, dass endlich eine Lösung (von Ebay) kommt.
Nun tickt die Uhr und wir haben noch 4 Wochen Zeit.
Entweder Ebay schafft nun eine Lösung, oder 90% meiner Angebote in insgesamt 10 Ebay-Accounts müssen entfernt werden, da es NICHT möglich ist bei Ebay bei Varianten-Angeboten ODER Bundle-Angeboten alle Hersteller inkl. elektronischer Kontaktadresse anzugeben.
Weder im Artikeltext noch im Ebay-Formular "Hersteller" ist das möglich.
Alle oben angebotenen Krücken sind nach Rücksprache mit unseren Rechtsanwälten unzulässig.
Wie kann es bitte sein, dass Ebay uns ständig anschreibt, wir sollen die Hersteller-Adressen hiterlegen und selbst KEINERLEI MÖGLICHKEIT anbietet dies überhaupt zu tun?
Ich hoffe hier folgt nun sehr bald eine RECHTSKONFORME Lösung.
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15-11-2024 21:25
Ich hänge hier jetzt noch mal einen mit an den ich bereits als Kommentar unter euren wunderschön produzierten podcast 🤔 zu diesem Thema gestellt habe.
@miriam@ebay @steffi@ebay oder irgendjemand anderes.
Was passiert seitens ebay mit den von Händlern vor dem 13.12. eingestellten Angeboten wenn diese nur teilweise oder überhaupt nicht nach GPSR gekennzeichnet werden ?
Ich habe Angebote seit 2019 online und fülle nur die Bestände auf, somit wurden auch diese angebotenen Artikel weit vor dem 13.12. verkauft.
Viele von uns haben Lagerbestände für längere Zeiträume angelegt. Somit sind auch diese Waren lange vorab produziert.
Löscht ebay dann willkürlich all diese Angebote ?
Ich habe noch nirgendwo etwas gelesen was die Konsequenz seitens ebay ist, wenn man seine Angebote die ja nachweislich mit ebay Zeitstempel versehen sind und vor dem besagten Tag liegen gar nicht oder nur mit dem Wissen füllt welches man erfahren konnte.
Vielleicht rückt ebay ja mal mit der Sprache raus. 😡
Aber bitte nicht erst am 14.12. und dann nicht mit der Nachricht das Angebote von der Plattform genommen wurden weil diese nicht GPSR konform sind oder waren.
Gruß
Michael alias Luggi
PS
Hört endlich auf euch hinter irgendwelchem Grundsätzen oder dem Datenschutz zu verstecken.
Ihr habt S.c.h.i.s.s das einzelen kaufende Kunden eure teure Plattform nicht mehr brauchen wenn die Kontakt Adressen beispielsweise am Ende des Angebotstext hinterlegt wären.
Das mag ja für einzelne vielleicht zutreffen, doch ohne Händlerumsatz nur mit Privaten könnt Ihr das Licht auch auch schon jetzt ausschalten und nach Hause gehen.
Luggi
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15-11-2024 23:26
Moin Michael alias Luggi,
hierzu hat sich miriam@ebay bereits am 23.10. hier geäußert,
Die Angebote werden ausgeblendet, bis die notwendigen Daten hinterlegt sind.
Das rechtliche Risiko trägt laut Ebay selbstverständlich der Verkäufer und nicht diese tolle Verkaufsplattform, die ja alles Erdenkliche unternommen hat, um den gewerblichen Verkäufern zu ermöglichen, diese Anforderungen zu erfüllen. 🤣
Es ist zum K...zen. 4 Monate, in denen kaum einer der Vorschläge der zahlenden Kundschaft berücksichtigt wurde und diese Plattform meint "Friss oder stirb". Wahrscheinlich ist das laut Ebay.com genau der Weg, wie es laufen soll. Was interessieren uns die bekloppten Europäer, "America first".
Irgendwie kommt mir alles bekannt vor: "Ich bin der König der Welt", aber dann kam der Eisberg.
Hier hilft scheinbar nur eins: Abstimmung mit den Füßen oder auch "Wir sind das Volk"
In dem Sinne, schönes Wochenende und liebe Grüße von der Ostsee
Peter
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16-11-2024 10:22
@petersmodellbahnstuebchen
Moin Peter,
zunächst einmal herzlichen Dank für den Auszug aus den mittlerweile vielen unterschiedlichen und eigentlich nicht mehr verfolgbaren GPSR Themen.
Zitat:
Wenn ab dem 13. Dezember 2024 Aufsichtsbehörden oder andere Stellen vor Ort auftauchen und Nichtkonformitäten melden, müssen wir Maßnahmen ergreifen.
Wir informieren dich/euch bei inländischen oder CBT-Angeboten, falls die Sichtbarkeit eines Angebots eingeschränkt werden musste.
Das heißt im Umkehrschluß, mache ich gar nichts passiert auch nichts wenn keiner kommt. 😀
Es sei denn ebays super KI hat Freigang 😱 und darf über alle Angebote bügeln und sich austoben.
Wenn die KI so wie die ebay IT arbeitet, wenn diese denn überhaupt arbeitet und nicht nur meetings abhält ahne ich nichts Gutes.
Abhilfe könnte schaffen:
Therapeuthischen Selbsthilfe Gruppen verfahren manchmal nach dem Motto: (manch ein Teilnehmer benennt das jedenfalls so)
"Wenn ich nicht mehr weiter weiß bilde ich einen Arbeitskreis". (Stuhlkreis)
Dabei kommt häufig dann auch etwas Nützliches oder Gutes heraus.
Leider ist ebay eine geschlossene Selbsthilfegruppe zu der niemand Zugang erhält.
Dabei ist Selbsthilfe eigentlich eine schöne Sache, es werden viele Angebote gemacht und jeder zieht sich das heraus was er benötigt.
Ebay Deutschland liegt glaube ich gelesen zu haben auf Rang 4 bei den Umsätzen hinter den USA, China und England.
Der Absatzmarkt Deutschland scheint bei ebay also so langsam an Bedeutung zu verlieren, da stört es dann auch nicht wenn deutsche Händler reihenweise nach und nach abspringen, denn die Dollars kommen aus dem Reich der Mitte, die die Welt mit Billigware überziehen.
Vielleicht sollte jeder ebay Mitarbeiter aus der IT einmal selbst einen Shop auf dieser Plattform aufbauen und mal ein paar Monate Händler sein.
Evtl. kommt dann ein Verständnis dafür was sinnvoll und was völlig unsinnig ist an der abgelieferten Benutzeroberfläche und den geschaffenen Tools.
Die Abstimmung mit dem Fuß ist glaube ich nicht für jedermann machbar, da zuviel gebundenes Kapital daran hängt und die Konzentration auf diesen Marktplatz gebündelt ist.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende zu Dir an die Ostsee
Gruß
Micha
Luggi
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16-11-2024 11:00
Moin Micha,
"Es sei denn ebays super KI hat Freigang und darf über alle Angebote bügeln und sich austoben."
Davon gehe ich zunächst mal aus, da ja laut der Richtlinie vor allem der Plattformbetreiber in der Verantwortung steht, dafür zu sorgen, daß nicht konforme Artikel nicht mehr verkauft werden.
Ich denke, daß es ab dem Tag X so läuft:
- Kein Hersteller / EU-Verantwortlicher -> Angebot wird ausgeblendet
- Kein Sicherheithinweis / Piktogramm -> Angebot wird ausgeblendet
Und das wird die KI schnurstracks erledigen. Anschließend erhalten wir eine Nachricht:
"Folgende Angebote erfüllen nicht die Anforderungen der GPSR und werden derzeit nicht mehr angezeigt...."
Und dann können wir Händler darauf warten, daß Ebay 2025 endlich seine Hausaufgaben aus 2024 macht, deren Erledigung und ja schon im Juli 2024 zugesagt wurde.
Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende
Peter
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16-11-2024 11:21
Moin Peter,
bei den Piktogrammen bin ich mir gar nicht so sicher.
Ich persönlich habe nicht ein Produkt mit CE Kennung, mit dem nicht geeignet unter 3 Jahre oder sonst irgendwelchen Piktogrammen.
Alles was ich als schriftliche Hinweise hinterlege stammt vom OVP meiner Dartpfeile und gilt selbstverständlich auch fürs Zubehör bei einer sachgemässen Handhabung.
Der Rest ist dem Motto: "Vorsicht ist besser als Nachsicht" geschuldet und ist nicht wirklich hinterlegt sondern menschlicher Verstand der mich da anleitet.
🤔Man weiss ja nie.
Gruß
Micha
Luggi
