allgemeine Produktsicherheit
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am
18-07-2024
14:47
- zuletzt bearbeitet am
22-07-2024
11:11
von
patrick@ebay
Hallo und einen schönen Abend,
ich habe eben die von ebay zur Verfügung gestellten Informationen zur neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gelesen und bin mehr oder weniger fassungslos.
Als folgendem Grund: ich handele überwiegend mit Insolvenzware und Ware aus Geschäftsauflösungen. Wenn meine Bezugsquellen richtig gedeutet werden gibt es dort keine Verantwortlichen mehr, die mir zu den einzelnen Produkten die erforderlichen Auskünfte über Hersteller, Improteur, Ansprechpartner etc. geben können.
Bedeutet dies im Umkehrschluss dass ich meine Aktivitäten dann zum 13.12.24 einstellen kann?
Was macht denn die Mutter, die ihre zu klein gewordene Kinderkleidung heute über
ebay verkaut?
Alles nur noch als "gebraucht für Bastler" anbieten, da diese Produkte ja ausgenommen sind?
Viele, viele Fragen und keine Antwort. Oder können Sie da evtl. Antworten drauf geben?
Mit freundlichen Grüßen
Koenig.0
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22-07-2024 11:26
Hallo @koenig.0 ,
Vorbereitung auf die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit konntest du auf der Seite bereits bessere Infomartionen für dich finden? Es werden noch weitere Info's folgen, die vermutlich offene Fragen beantworten werden.
Eine Mutter, die ihre Kinderkleidung verkauft, ist davon nicht betroffen.
Es sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer / Importeur, Händler oder jede andere Person, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten, deren Bereitstellung auf dem Markt oder deren Inbetriebnahme gemäß den Rechtsvorschriften unterliegt.
Beste Grüße
Patrick
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22-07-2024 11:44
Ich vermute, wenn man keine Hersteller vorweisen kann,
muss man selbst die Verantwortung tragen.
Zumindest besagt das die Logik.
Für außerhalb der EU importierte Produkte muss
man ja letztlich ebenso Verantwortung übernehmen.
So in etwa zumindest.
Die Nachricht von eBay ist eh nicht detailliert genug.
Wo soll denn der Hersteller samt Adresse überhaupt eingetragen werden?
Das steht in der Nachricht nicht drin.
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22-07-2024 11:48
Bei verstorbenen Herstellern: Friedhofstraße 66 und die Grabnummer nicht vergessen.
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22-07-2024 11:57
Ich vermute, dass das ähnlich ist wie beim Verpackungsregister.
Nur mit dem Unterschied, dass die komplette Anschrift aufgezeigt werden muss.
So können dann irgendwelche Personen nachschauen ob die Produkte
denn auch alle im Verpackungsregister drinne stehen und umgekehrt.
Nur wo Name und Adresse des Herstellers oder des Verantwortlichen,
bei eBay u.a. Plattfprmen aufgeführt werden sollen, weiß niemand.
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22-07-2024 12:02
@vinland-discount schrieb:
Wo soll denn der Hersteller samt Adresse überhaupt eingetragen werden?
Das steht in der Nachricht nicht drin.
Ähm, steht doch eindeutig in der Nachricht beschrieben, wie und wo man hinterlegt.
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22-07-2024 12:09
Ich muss noch einmal versuchen.
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22-07-2024 12:29
Mag sein, dass das da drinne steht, aber es gibt ja keine Bausteine dazu.
Ich hab jetzt mit dem Kundendienst telefoniert.
eBay arbeitet noch daran, und eBay weiß wohl
selbst noch nich genau was überhaupt Sache ist.
Das ist jedoch nicht verwunderlich.
Wer weiß schon noch was in der EU Sache ist?
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22-07-2024 12:32
Laut Kundendienst kommen noch weitere Updates zu dem Thema.
Die Nachricht von eBay ist lediglich schon einmal eine Ankündigung.
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22-07-2024 12:34
Produkhinweise in den Angeboten aktivieren und Daten hinterlegen.
Bei mir ist alles vorhanden.
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22-07-2024 18:16
Als Faustformel lässt sich daraus ableiten: Betroffen sind gemäß dieser Übergangsbestimmung alle Produkte, die
- in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/95/EG fallen und
- deren produktsicherheitsrechtliche Vorgaben einhalten, in Deutschland also die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), und die
- vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sind, d.h. bis dahin erstmalig auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden.
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22-07-2024 23:25
Einen schönen guten Abend,
leider geht es uns genauso. Es sind bisher keine weiteren passenden Infos zu finden. Das es Privatpersonen natürlich nicht betrifft war ja zu erwarten. Keine richtigen Informationen machen uns Kleinunternehmer langsam kirre. Die brauchen sich nicht wundern wenn kleine gewerbliche Verkäufer die Online Portale verlassen und dann weiter als Private verkaufen. Das heist dann an der Steuer vorbei. Eigentlich geht man doch davon aus das die gebrauchten Artikel, da sie ja schon mal gekauft oder verkauft wurden, der Produktsicherheit entsprechen, wenn nicht hätten sie ja vorher schon nicht verkauft werden dürfen. Ausserdem stammen Ihre und unsere Produkte aus Firmen. Hallo? Brauch ich in Zukunft für jeden losen Nagel, jede lose Schraube ein CE Kennzeichen. Die sind ja auch gefährlich wenn ich nicht damit umgehen kann. Warum können die Chinesen Ihren Müll immer noch problemlos in der EU verkaufen wenn es das Gesetz ja schon länger gibt und es jetzt "nur" angepasst wurde? Habe die anderen Antworten gelesen. Die Antworten von patrick und vinland-discount sind momentan die besten. Warten wirs ab. Grüße von rika-konkurswaren
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24-07-2024 17:51
Hallo, ich verkaufe unter anderem Schallplatten aus den 70er 80er Jahren. Auf solchen Platten gibts keine Info auf das Presswerk. Viele gibts auch nicht mehr. Lediglich Adresse von den Labels. Also ich werde auch Shop schließen müssen. Wer ist der Hersteller von Bergkristallspitzen die ich verkaufe? Das sind Rohsteine aus Brasilien aus der Natur! Einfach lächerlich das ganze! Mittelstand und Kleinunternehmer werden kaputt gehen auf diese Art und Weise.
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24-07-2024 18:04
@dfshop24 schrieb:Hallo, ich verkaufe unter anderem Schallplatten aus den 70er 80er Jahren. Auf solchen Platten gibts keine Info auf das Presswerk. Viele gibts auch nicht mehr. Lediglich Adresse von den Labels. Also ich werde auch Shop schließen müssen. Wer ist der Hersteller von Bergkristallspitzen die ich verkaufe? Das sind Rohsteine aus Brasilien aus der Natur! Einfach lächerlich das ganze! Mittelstand und Kleinunternehmer werden kaputt gehen auf diese Art und Weise.
Also wenn ich richtig rechnen kann, dann müssten Artikel aus 70er und 80er Jahre vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein.
Bei deinen Steinchen bist du dann die verantwortliche Person und musst drauf achten, dass die Artikel die Bestimmungen einhalten.
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25-07-2024 08:56
Hallo, es geht um die Haftung wenn irgendwas mit der verkauften Ware passiert. Bei Schallplatten die vor dem 13.12.24 auf den Markt gekommen sind müssen auch die Herstellerangaben angegeben werden so wie ich das verstehe. Wenn ich mein Name als Hersteller angeben würde, Hafte ich für den Schallplatte bei dem wer Tod bleibt:-)?
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25-07-2024 10:28 - bearbeitet 25-07-2024 10:32
Lt. einem Beitrag, einer IT-Kanzlei zu dieser Thematik, ist dem nicht so:
"Online-Händler werden die GPSR-Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR nur für solche Produkte in ihren Online-Produktangeboten umsetzen müssen, die ab 13. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden, so dass etwa das aktuelle Produktsortiment von Online-Händlern überhaupt nicht hiervon betroffen ist. Online-Händler müssen sich in nächster Zeit daher bloß auf die GPSR vorbereiten, diese aber noch nicht in die Praxis umsetzen."
Wie ich es auch in einem anderen, eröffneten Thread bereits erwähnt habe, liegt der "Ball" aber bei Ebay.
Diese werden die Anforderungen an die Anbieter stellen, oder ggf. eine Lösung finden, sodass es weiterhin möglich sein wird (ohne Pflichtangaben) wie im oben genannten Auszug, erwähnt.
Was wohl im Interesse der meisten Verkäufer, sowie auch Ebay selbst wäre 🙂
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25-07-2024 10:37
Man stelle sich vor im Dezember schließen tausende Händler ihren Shop ab,Europaweit.Ich glaube für die Plattform wäre dies nicht gut.....
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25-07-2024 11:15
@dfshop24 schrieb:Hallo, es geht um die Haftung wenn irgendwas mit der verkauften Ware passiert. Bei Schallplatten die vor dem 13.12.24 auf den Markt gekommen sind müssen auch die Herstellerangaben angegeben werden so wie ich das verstehe. Wenn ich mein Name als Hersteller angeben würde, Hafte ich für den Schallplatte bei dem wer Tod bleibt:-)?
So wie das bisher kommuniziert und hier diskutiert wurde, musst du das eben nicht.
Und keinesfalls kann richtig sein, dass du dann als Hersteller für Schallplatten benannt werden müsstest. Das ist doch Nonsens.
Beim Salz? 🙄
Da kannst du die Natur angeben oder je nach Glaubensrichtung den jeweiligen Schöpfer.
Hier Angaben zu fordern, dürfte ebenfalls Nonsens sein.
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25-07-2024 19:19
Doch man muss es ab dem 13.12 tun. Alle Artikel auch Schallplatten die er vorher im Shop hat und gewerblich bereitgestellt hat sind davon nicht betroffen. Erst wenn er wieder nach dem 13.12 neue Artikel einstellt muss er die Angaben machen, auch bei gebrauchte Ware. Da spielt das Datum der Herstellung dann gar keine Rolle. Auf der IT Recht Seite worauf sich hier einige berufen, steht im Artikel vom 16.07. das es alle gebrauchten Artikel betrifft mit ein paar ausnahmen (defekte) .
Konkret in der Verodung heisst es in (16):
Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen sollten für gebrauchte Produkte oder Produkte, die repariert, wiederaufgearbeitet oder rezykliert wurden und im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit wieder in die Lieferkette gelangen, gelten, mit Ausnahme derjenigen Produkte, von denen Verbraucher vernünftigerweise nicht erwarten können, dass sie aktuelle Sicherheitsnormen erfüllen, beispielsweise Produkte, die ausdrücklich als Produkte mit Reparatur- oder Wiederaufarbeitungsbedarf dargestellt oder als Sammlerstücke von historischer Bedeutung auf dem Markt bereitgestellt werden.
Das heist, dass alle gebrauchten Produkte egal welches Herstellungsjahr die gewerblich nach dem 13.12 wieder in die Lieferkette gelangen (also wieder vom Händler zum verkauf am Endverbraucher angeboten werden) gelten. Somit kann er dann nur noch seine Ware abverkaufen aber er kann keine neuen Schallplatten ohne diesen Angaben neu einstellen. Was das für einen Händler bedeutet brauche ich hier wohl nicht zu erklären.
Darum glaube ich das diese ganze Verordnung gemacht wurde um den gebrauchtmarkt zu reduzieren und nicht um irgendwelche Verbraucher zu schützen. Das ist meine Meinung dazu. Aber wir werden es sehen.
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25-07-2024 20:39
Doch man muss es ab dem 13.12 tun. Alle Artikel auch Schallplatten die er vorher im Shop hat und gewerblich bereitgestellt hat sind davon nicht betroffen.
Und was habe ich jetzt anderes geschrieben?
Bei Schallplatten die vor dem 13.12.24 auf den Markt gekommen sind müssen auch die Herstellerangaben angegeben werden so wie ich das verstehe.
So die Aussage von @dfshop24 und darauf habe ich geantwortet, dass das so nicht stimmt.
Und ergänzend, dass es meiner Meinung nach nicht richtig sein kann, wenn der Händler als "Hersteller" genannt werden soll, weil es die Firma, die die Platte gepresst oder produziert oder lizensiert oder besungen oder was auch immer hat, nicht mehr gibt.
Finde gerade die Schallplatten ein krasses Beispiel, an dem die Absurdität dieser Vorschrift aufgezeigt werden kann.
