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Anforderungen für den Verkauf von Batterien in der EU

Guten Tag,

 

ich verkaufe ab und zu Markenuhren (Fossil. Lacoste), diese kaufe ich vom Lieferanten. und die beinhalten Batterien. Ich wollte mich dafür Registrieren um diese Baterrienummer zu bekommen.

 

Ich bin bei der ear Registriert und habe auch eine ID Nummer. Allerdings kann ich unter "Aufgaben" nichts auswählen.

 

Habt ihr eine Idee? Wie macht ihr das?

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Betreff: Anforderungen für den Verkauf von Batterien in der EU

@outletgalaxie 

 

Grundsätzlich stehen im Internet noch keine vollständigen Informationen bereit, wie "Vertreiber" sich registrieren müssen. Auch juristische Bewertungen sind noch nicht vollständig verfügbar.

Alle "Rot" markierten Textpassagen sind nur eigene Meinung.

 

Ich denke in Deinem Fall ist der Uhrenhersteller bzw. dessen Lieferant für die eigene Registrierung zuständig.

 

Auch ist die Registrierung nur als "Hersteller" möglich bzw. als "Bevollmächtigter", kein Wort von "Vertreiber".

 

https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/batterie-registrierung-beantragen/

 

Eventuell ist der Beitrag/FAQ auch tagesaktuell noch nicht erweitert worden.

 

 

Die Stiftung ear schreibt dazu auf der eigenen Homepage:

 

Link: https://www.stiftung-ear.de/themenwelten/pflichten-hersteller/

 

Zitat: "

Hersteller nach dem Batterierecht ist:

 

- Der Erzeuger/Produzent, der Batterien unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke herstellt oder herstellen lässt und in Deutschland erstmals abgibt. Das gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut sind.

 

Die wenigsten Widerverkäufer sind Erzeuger oder Produzenten von Batterien, besonders nicht unter eigener Marke und Namen.


- Jemand, der Batterien anderer Erzeuger/Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland weiterverkauft.

 

Das ist denke ich eindeutig. Z.B. Supermärkte die Batterien mit eigenem Markennamen zum Kauf anbieten.


- Ein Importeur, der Batterien aus dem Ausland erstmals auf dem deutschen Markt abgibt.


- Jemand, der Batterien direkt an Endnutzer in Deutschland verkauft und nicht in Deutschland ansässig ist.

Dieser Hersteller muss einen Bevollmächtigten beauftragen, welcher die gesetzlichen Pflichten übernimmt.

 

Das könnte etwas "hakelig" sein. Immerhin muss man das Ursprungsland der Produktion kennen.

Allerdings wird das mit dem Zusatz "nicht in Deutschland ansässig" wieder relativiert.

 

- Ein Händler, der Batterien von nicht oder nicht richtig registrierten Herstellern oder Bevollmächtigten in Deutschland bereitstellt.

 

Hier sollte man vorab prüfen, ob der Hersteller einer batteriebetrieben Ware, seiner Verpflichtung aus den ersten beiden Spiegelstrichen nachgekommen ist. Im besten Fall ist der Hersteller bei der Stiftung ear registriert.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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Betreff: Anforderungen für den Verkauf von Batterien in der EU

Weiterführende Informationen gibt es hier:

 

Link: https://www.it-recht-kanzlei.de/batterie-registrierung-informationspflicht.html

Author: RA Phil Salewski 

Datum: 06.05.2025 (Aktualisierung)

 

Ein Satz sticht dabei besonders heraus:

 

Zitat: "Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes ist also zusammengefasst, wer Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien produziert oder nach Deutschland importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt."

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