10-09-2025 14:17
Hallo!
Ich verkaufe erst seit kurzer Zeit gewerblich. Ich habe die Kleinunternehmerregelung.
Ich sitze gerade hier und überlege, wie ich die Gebührenabrechnung korrekt in Lexware Office verbuche.
Ich habe mir schonmal ein Offline-Konto für Ebay Payments angelegt. Dort muss ich ja die monatliche CSV-Datei als 'Kontoauszug' hochladen.
In der CSV-Datei, die Ebay mir ausspuckt, sind aber sehr viele Spalten, mit welchen ich nichts anfangen kann.
Welche Spalten brauche ich überhaupt? Buchungsdatum, Zusatzinfo (Angebotsgebühr etc),...
Und was mache ich mit der monatlichen Abbuchung? Beispielweise habe ich 21 Angebote inseriert für insgesamt 8,82€ Angebotsgebühr. Aber in den anderen Zeilen sind diese 21x0,42€ ja schon einzeln ausgegeben worden. Das wäre ja dann doppelt?
Kennt jemand einen Converter, mit dem man das schnell in etwas Brauchbares umwandeln kann? Ich kenne mich mit Excel Tabellen echt nicht aus...
Mir wurde hier in letzter Zeit viel geholfen, daher frage ich einfach mal hier nach 🙂
Danke und liebe Grüße!
10-09-2025 14:22
Hmhm, wozu brauchst du die CSV Datei mit allen einzelnen Angaben? Man bekommt doch jeden Monatsanfang eine Gebühren-Rechung von ebay die man als PDF hochladen kann und dann ebenfalls im Lexoffice hochladen kann.
Einnahmen - Ausgaben, mehr braucht ein Kleinunternehmer nicht.
10-09-2025 14:29
Danke für deine Antwort!
Das ist meines Wissens nach nicht ausreichend. Jede einzelne Transaktion muss sichtbar und nachvollziehbar sein in der Buchhaltung. Inklusive Buchungsdatum, Betrag etc.
Das Problem ist ja, dass die Gebühren, Provisionen, Gewinne etc ja alle irgendwie verwurschtelt werden.
10-09-2025 14:33 - bearbeitet 10-09-2025 14:34
Mir wurde mehrfach bestätigt, dass Einnahmen-Ausgaben ausreichend ist. Ich habe ja schon alle Einzelbuchungen wenn die Kundenrechnungen hochgeladen werden - das sind die Einnahmen. Und alles andere sind Ausgaben oder bei der Gebührenrechnung auch die Einnahmenminderung.
Man braucht als Kleinunternehmer keine sogenannte doppelte Buchführung.
10-09-2025 14:40
Okay. Aber das, was auf meiner ausgestellten Rechnung an den Kunden steht, kriege ich unterm Strich ja nicht heraus. Dann kann ich die Rechnung eben nicht der Zahlung zuweisen.
11-09-2025 16:53
Natürlich nicht, deine Rechnung ist ja nur eine Aufstellung des zu zahlenden Gesamtbetrages und belegt deine Einnahme. Danach werden sämtliche Ausgaben abgezogen.
Du musst das keiner Zahlung zuweisen. Zahlungsdatum muss korrekt sein (Gutschrift auf eBay-Konto), dann ist der Beleg und die Zahlung dem richtigen Zeitpunkt zugewiesen.
Möchtest du sämtliche Bewegungen auf deinem eBay-Konto erfassen, müsstest du PayJoe (ggf. BillBee o.Ä.) + ein Buchhaltungsprogramm von Lexware haben. Dann kannst du das eBay-Konto hinzufügen und die Zahlungen den Belegen zuordnen. Die kostenlos selbst erstellte Tabelle macht da mehr Sinn.
Die bereits erwähnte Rechnung reicht aber vollkommen aus. Für alles andere wirst du ja auch Rechnungen haben (Versand, Verpackungslizenz, Betriebsausstattung etc.). Auch die Abrechnungsberichte von eBay können ggf. zur Hand genommen werden.
Mit einzelnen Beträgen spielen geht schnell nach hinten los, wie du bereits festgestellt hast (Beträge tauchen doppelt auf). Geh lieber strikt nach den eBay-Rechnungen. Bei mir kam es vor, dass Gebühren durch eBay erst Monate später in Rechnung gestellt wurden. Sowas führt schnell zu Differenzen/Unklarheiten.
11-09-2025 17:02
Bei Lexware muss man da aber vorsichtig sein, da Lexware den korrigierten Betrag (nach Einnahmenminderungen) in die EÜR setzt. Richtig ist aber, die tatsächlich erwirtschafteten Umsätze anzugeben (Summe aus Rechnungsbeträgen).
11-09-2025 17:36
Stimme dir voll und ganz zu. Ich habe die Einnahmenminderung nur erwähnt, weil das auch möglich wäre wenn man damit umgehen kann. Ich selbst nutze das auch nicht.
12-09-2025 09:34
Hallo,
bei meinem Einzelgewerbe nehme ich nur die Zahlen aus der monatlichen "Rechnugsübersicht".
Bei unserer GmbH wird mit einem genauen Geldeinngang und Ausgang gebucht, also jede einzelne Transaktion, da schaut dann auch immer eine ausgebildete Buchhaltungs-/Steuerfachfrau drüber, dass wir nichts übersehen.
Da ist es etwas komplexer bei der Bilanzierung und wird etwas anders "verbucht".
Aber bei Einzelgewerbe mit Anwendug der Kleinunternehmerregelung brauchst du nur eine einfache Einnahmen und Ausgaben Übersicht, würde sogar per Excel in 2 Spalten reichen. Da reicht es mit der zusammengefassten Rechnung von Ebay zu buchen. Alles Geld was reinkommt auf die linke Seite, alles was Geld vom Konto weggeht, auf die rechte Seite.
Miteinander verrechnen und schon hast du deinen Überschuss (oder auch nicht).
Liebe Grüße
12-09-2025 15:19 - bearbeitet 12-09-2025 15:23
Danke!
Ich arbeite als Hilfe mit Lexware Office L (Cloudprogramm), da ich dachte, dass es mir ein wenig Arbeit abnimmt und die Buchhaltung ja trotzdem GoBD-konform sein muss.
Ich kann es also folgendermaßen machen?
Ich binde mein Geschäftskonto an.
Ich lade die monatliche Gebührenabrechnung hoch. Dort kann ich die Auszahlungen ja vom Betrag her genau hinterlegen und das Datum stimmt dann auch. Die ebay-Rechnung, die zu ungenau ist, lasse ich außen vor. (Oder muss ich die nehmen, reicht eine Gesamtübersicht aus?)
Die ganzen anderen Berichte, die ebay mir ausspuckt, kann ich ja einfach auf dem PC abspeichern, falls da vom Finanzamt Rückfragen bestehen.
Die Kundenrechnungen weise ich gar keiner Zahlung zu. Ich habe irgendwie gedacht, dass diese Rechnung ein Beleg ist. Aber eigentlich ist es ja nur eine Zahlungsaufforderung?
12-09-2025 15:25
Das Problem ist eben auch, dass ebay mir eine Rechnung ausstellt und dann einen anderen Betrag vom Konto abbucht. Diesen Monat haben sie z.B. 10,08€ inkl. USt in Rechnung gestellt. Dann haben Sie aber 8,82€ vom Konto abgebucht. Netto waren auf der Rechnung aber nur 8,40€ berechnet, also haben sie einfach eine Angebotsgebühr noch mit abgezogen, die gar nicht auf der Rechnung stand.
12-09-2025 15:26
Eine Kundenrechnung ist auch ein Beleg. Wenn du aber die Auszahlungen im Lexware angibst kannst du nicht ein weiteres Mal die Ebayrechnung als Ausgabe abziehen weil die Gebühren bei den Auszahlungen bereits abgezogen sind.
Bei der ebay-Rechnung könntest du nur noch die Shopgebühren geltend machen wenn du ein Abo dafür hast.
Wie das mit den Versandkosten läuft falls du über ebay und vom Guthaben Etiketten kaufst kann ich nicht sagen, da ich keine Etiketten erstelle die wie z.B. Hermes nur mit Guthaben bezahlt werden können.
12-09-2025 15:29
Muss ich die Kundenrechnung dann überhaupt hochladen oder reicht es diese abzuspeichern? Kann ich theoretisch nur mit dem Abrechnungsbericht arbeiten?
12-09-2025 15:35
Kann passieren wenn sich was überschneidet und deshalb ist es für mich einfacher mit Shopabo. Da sind die Einstellgebühren abgedeckt und auf der Rechnung tauchen auf: Shopabo, Verkaufsprovision und Anzeigegebühren, eventuelle Gutschriften. Und das sind meine Ausgaben.
12-09-2025 15:36
Ich habe bisher noch kein Shop Abo. Lohnt sich gerade noch nicht für mich.
12-09-2025 15:37
Das oberste Motto lautet: Belege, Belege, Belege! Alles was an Einnahme und alles was Ausgabe ist hochladen und zuordnen.
Mit nur dem Abrechnungsbericht hast du ja keine Nachweise und ich denke wenn das FA mal nachfragen sollte wirds komisch.
12-09-2025 15:40
Aber wenn die Auszahlungen nicht mit den überwiesenen Beträgen übereinstimmen, kann ich die doch nicht zusammenführen? Ich kapier das einfach nicht...
12-09-2025 15:43
Und wenn ich die Ebay Gebühren verbuche, steht da 8,82€ inkl Steuern in Lexoffice. Die buchen es mir aber ohne Steuern ab. Ich kann den zu verbuchenden Steuersatz nicht abändern...ich verzweifle wirklich langsam
12-09-2025 15:46
Du machst das anders als ich. Ich lade keine Auszahlungen hoch, ich lade die Kundenrechnungen hoch wieviel der Kunde an ebay zahlt.
Wenn ich nur Auszahlungen angeben würde wäre hier Chaos wie bei dir und ich könnte keine Gebühren als Ausgabe angeben - nur das Shopabo. Man könnte theoretisch laut Lexware Kundenservice die realen Auszahlungen auch noch zuordnen, aber wozu. Als Kleinunternehmer nicht erforderlich.
12-09-2025 15:48
Bitte nicht vergessen. (Sorry, dass ich dem ein oder anderen das WE verhagel. 🙂 ))
Alle, die nicht „buchhaltungspflichtig“ sind, und Waren (und Verbrauchsmaterial, etc. pp) ankaufen und wieder verkaufen (verbrauchen), müssen auch ein "Wareneingangs- (§ 143 AO) und Ausgangsbuch (§ 144) " führen. Stichwort: "Aufzeichnungspflicht"
Grundsätzlich also die Unternehmer*innen, die Ihren Gewinn/Verlust nur nach Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Im Umkehrschluss bedeutet das auch, das jemand der zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist, davon ausgenommen ist.
Da stolpert man böse in die Falle, wenn man eine Betriebsprüfung hat. 😉