08-12-2025 14:29
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann, denn ich weiß nicht mehr, wie ich in meinem aktuellen Fall noch weiter vorgehen soll.
Zum Ablauf:
Ein Käufer hat am 28.10.2025 kurz nach Mitternacht einen Motor für einen Mercedes gekauft für eine vierstellige Summe. Der Versand per Spedition erfolgte noch am selben Tag, Zustellung am 31.10.2025 an die vom Käufer angegebene Werkstattadresse.
Am 16.11.2025 eröffnete der Käufer plötzlich eine Rückgabe mit dem Grund „versehentlich bestellt“. Danach passierte bis zum 01.12.2025 gar nichts. Am 01.12. schrieb der Käufer dann, dass der Motor angeblich geprüft worden sei und „defekt“ wäre. Auf Nachfrage, wie geprüft wurde, kamen nur sehr vage und schwer verständliche Anschuldigungen. Der Grund für die Retoure hat daher mit der ursprünglich angegebenen Begründung rein gar nichts zu tun.
Am 03.12.2025 traf die Retoure per Spedition bei uns ein. Sofortige Feststellung: Der zurückgesendete Motor war nicht der, den wir geliefert hatten. Der Käufer wurde direkt informiert – keine Reaktion, außer noch mehr Anschuldigungen. Zusätzlich schickte er ein Foto seines Motorraums, auf dem klar zu erkennen ist, dass unser Motor bei ihm eingebaut ist.
Wir haben daraufhin noch am selben Tag über eBay einen Fall eröffnet. Der Fall wurde für fünf Tage ausgesetzt und uns wurde eine Erklärung zugeschickt, die wir unterschreiben und zurücksenden sollten. Das haben wir am 03.12.2025 sofort erledigt – inklusive einer ausführlichen Schilderung und einer Fotodokumentation.
Am 05.12.2025 wurde der Fall zugunsten des Käufers entschieden mit der Begründung:
„Wir haben auf unsere Anfrage nach weiteren Informationen keine Antwort erhalten.“
Es gab aber keine weitere Anfrage außer dem Dokument, das wir am selben Tag vollständig eingereicht haben.
Telefonisch hieß es zunächst, unsere Erklärung sei nie angekommen. Nach Weiterleitung an eine Vorgesetzte kam dann eine völlig neue Begründung:
Die Erklärung sei zwar angekommen, könne aber nicht berücksichtigt werden, da wir „in diesem Jahr einen ähnlichen Fall“ (Warenwert hier niedrig zweistellig) hatten – und daher würde nun zugunsten des Käufers entschieden. Als ich darum bat, diese Aussage schriftlich zu erhalten, wurde das Telefonat wortlos beendet.
Am 05.12.2025 habe ich telefonisch Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt, ohne Reaktion. Am 08.12.2025 daher erneut versucht –dieser wurde abgelehnt mit dem Hinweis, die ursprüngliche Entscheidung sei „korrekt“ gewesen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den von uns eingereichten Beweisen fand erneut nicht statt.
Seitdem werden alle Nachrichten unsererseits nur noch mit inhaltsleeren Standardfloskeln beantwortet. Keine Reaktion auf den Inhalt, keine Lösung, keine Prüfung .
Meine Fragen an die Community:
Der Vorschlag des eBay-Mitarbeiters, ich solle den Käufer „bitten, den richtigen Motor zurückzusenden“, ist aus meiner Sicht eine bodenlose Frechheit – getan habe ich es trotzdem, rein der Form halber. Natürlich ohne Reaktion.
Bin für jeden Hinweis dankbar, denn aktuell ist es unmöglich, mit eBay überhaupt sachlich zu kommunizieren.
LG
Ben
08-12-2025 14:35 - bearbeitet 08-12-2025 14:35
Hallo @vfo-parts
aus Erfahrung sei Dir gesagt, das bei solch komplizierter Lage der Gang zum Rechtsanwalt wohl unumgänglich ist.
Ich gehe mal davon aus das Du alle Teile-Nummern gespeichert hast, so das Du keine Beweisnot hast.
Trotzdem kann sich ja miriam@ebay die Sache mal anschauen - Danke Miriam !
Nenn ihr doch dazu bitte schon mal die Transaktions-Nummer.
08-12-2025 14:43
08-12-2025 15:45 - bearbeitet 08-12-2025 15:45
Hallo @vfo-parts,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Die Kollegen haben richtig entschieden. Ich kann dir hier nur empfehlen, dich rechtlich beraten zu lassen, was du gegen den Käufer machen kannst.
Liebe Grüße
Selina
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08-12-2025 15:52
Hallo Selina,
danke für Deine Rückmeldung.
Nur damit ich das richtig verstehe! Käufer kauft ein Teil, verbaut es in seinem Fahrzeug und schickt sein altes Teil zurück. Dann ist die Entscheidung korrekt, dass der Käufer nicht nur unser Teil behält sondern zusätzlich noch das Geld erstattet bekommt?
Es scheint als hättest auch Du dich, wie Deine Kolleginnen und Kollegen nicht mit dem Fall beschäftigt.
Wenn Du also nichts wirklich beitragen kannst außer Floskeln ist Dein Beitrag hier nicht hilfreich und ich freue mich auf hilfreiche Kommentare von anderen Nutzern.
LG
Ben
08-12-2025 15:55
Ergänzung: rechtlich werde ich mich wohl beraten lassen aber nicht gegen den Käufer. Der hat lediglich einen Betrugsversuch begangen. Schlussentlich zum Erfolg hat der nur seitens eBay geführt. Demnach ist für mich eBay hier der Täter!
08-12-2025 16:16
Leider werden die Unerlichen Käufer mehr !
Bei mir war es genau wie du es Beschrieben hast der Fall wurde Abgelehnt auch mit der Begründung das ich nicht alle Unterlagen gesendet habe was nicht stimmt .
Einspruch wurde Abgelehnt . ( Trotz nicht Vollständiger Rücksendung )
Nur geht es bei mir um einen kleineren Betrag . Ich finde das der Verkäuferschutz nicht Bestehlt .
Eventuell kann man solche Sachen gar nicht mehr über Ebay Verkaufen zu Risikoreich für den Verkäufer.
08-12-2025 17:10
Soeben haben wir eine Rückmeldung seitens eBay erhalten. Diese beweist, dass eBay Entscheidungen nicht auf fakten basiert trifft sondern aus.... sagen wir mal einer Laune heraus.
"Die gesendete eidestatliche Erklärung von Ihnen wurde leider bei der Bearbeitung des Falls nicht berückgesichtigt, weil Sie schon im August eine falsche Rücksendung zum Fall ( XXXXXXX) auch gemeldet.
Diese Meldung haben wir ernst genommen und die gesendete eidestatliche Erklärung wurde damals beückgescihtigt, von daher haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine kulante Rückerstattung von eBay wegen einer falschen Rücksendung. " * (bei dem genannten Fall gibg es um eine Summe von knapp 75€)
Sollte sich hier keine Einigung herbeiführen lassen werden wir daher den Fall an einen Rechtsanwalt abgeben und zusätzlich den Fall an die Medien übergeben und in alle mir bekannten Foren posten.
Das Verhalten von eBay ist wirklich bodenlos frech.
08-12-2025 17:19
08-12-2025 17:28
Vielleicht kann mich mal jemand aufklären 🤔
Wenn damals aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung für dich entschieden wurde, was hat das denn mit Kulanz zu tun? Das sollte dann doch wohl selbstverständlich sein.
Da öffnet sich jetzt Tür und Tor, so nach dem Motto " Der VK bekommt nicht mehr recht, da kann ich jetzt kostenlos einkaufen".
08-12-2025 17:28
@kenn-i-di-1 danke für Deinen Beitrag.
Nach meiner Auffassung war es seitens des Käufers tatsächlich nur ein Versuch, der nur geglückt ist durch eBay. Hätte eBay in diesem Fall eine Fakten basierte Entscheidung getroffen, wäre es bei einem versuch geblieben und uns wäre kein finanzieller Schaden entstanden.
eBay muss hier eine korrekte Entscheidung treffen und sich das Geld dann vom Käufer wiederholen, der die Auszahlung unrechtmäßig erhalten hat. Schließlich tritt eBay hier als Richter und Hänker auf.
Oder sehe ich das Deiner Meinung nach falsch?
08-12-2025 17:30
Hi Ben
Leider sind den Ebay MA die Hände gebunden und können nur die Lösungen weitergeben die sie vorgeschrieben bekommen.
Ebay ist in solchen Fällen einfach raus , da Ebay in solchen Betrugsfällen nur als Seitenbetreiber fungiert und gar keine Rechtliche handhabe hat , also auch nicht eingreifen kann.
Kaufvertragspartner ist in diesem Fall Du und dein Käufer.
Es bleibt dir hier wirklich nur der Weg der Zivilklage wegen Betruges , was ich auch unbedingt empfehlen würde.
SoLong
08-12-2025 17:33
@miss-chili612 das würde ich sagen hast Du zu 100% richtig zusammengefasst.
Aus eBay sicht: Hoch mit den Käufern, Verkäufer sind ein notwendiges übel.... was sich ja in mehreren Bereichen zeigt!
08-12-2025 17:37
Du Schreibts"Ebay ist in solchen Fällen einfach raus , da Ebay in solchen Betrugsfällen nur als Seitenbetreiber fungiert und gar keine Rechtliche handhabe hat , also auch nicht eingreifen kann." Und aus diesem Grund auch nicht sollte, es aber tut! Ohne Fakten zu prüfen.
08-12-2025 18:15
richtig, das hat mit den Hausregeln und Käuferschutz von Ebay zu tun , diese Hausgemachten Regeln entsprechen leider nicht immer Deutschem Recht , sind aber Legitim weil Ebay einfach das Hausrecht anwendet und dadurch gesetzliche Regeln aushebeln kann.
Aus diesem Grund kommst du hier nur mit einer Zivilklage weiter.
08-12-2025 18:54
08-12-2025 18:57
"Die gesendete eidestatliche Erklärung von Ihnen wurde leider bei der Bearbeitung des Falls nicht berückgesichtigt, weil Sie schon im August eine falsche Rücksendung zum Fall ( XXXXXXX) auch gemeldet.
Diese Meldung haben wir ernst genommen und die gesendete eidestatliche Erklärung wurde damals beückgescihtigt, von daher haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine kulante Rückerstattung von eBay wegen einer falschen Rücksendung. " * (bei dem genannten Fall gibg es um eine Summe von k
napp 75€)
Erst einmal ist das gruselig falsches Deutsch !!!
Zweitens mal rechtlich unhaltbar !!!
Erst einmal den Käufer anzeigen und sich dann erst mit der Plattform hier befassen - der Käufer hat den Betrug begangen.
DER ist haftbar für den Schaden.
Die Plattform evtl. für "Schmerzensgeld" im übertragenen Sinne.
08-12-2025 19:48
Guten Abend @vfo-parts
Ich sehe es aus eBay Sicht so. Die Plattform ist der Zahlungsmittler. Bei einer Seite sollt immer Geld, bei der anderen Ware sein. Das hat soweit geklappt. Du hast einen, wenn auch nicht deinen Motor, der Käufer hat sein Geld.
Wie soll ebay entscheiden? Dann schlägt bald ein Käufer hier auf und sagt... wurde von ebay betuppt.
Wie gehst du sonst vor, wenn dich einer über den Tisch ziehen will?
Das Vorgehen von eBay selbst kennen wir jetzt nur aus deiner Schilderung.
Wir sind Laien. Also Anwalt nehmen und ermittel, gegen wen sich deine Ansprüche richten.
Nur der Anwalt kann dir rechtssicher sagen, ob und wie du nachweisen kannst, daß der Käufer jetzt mit deinem Motor fährt. Da ich wenig Vertrauen in das deutsche Rechtssystem habe, vermute ich fast wieder, es bleibt dein Schaden.
08-12-2025 19:56
Ein Satz fehlt mir bei der ganzen Schilderung.
"Am xx.xx.xxxx habe ich bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs erstattet"
Dann hätte man die Tagebuchnummer und die Dienststelle an ebay übermittelt.
Daraufhin wäre die Bearbeitung durch ebay pausiert worden, bis die Ermittlungen durch die Kripo bzw. Staatsanwaltschaft abgeschlossen worden sind.
Der Käufer hätte sich wahrscheinlich auch geärgert, dass sein Auto als Beweismittel sichergestellt worden wäre.
08-12-2025 20:12
Moin @vfo-parts
entschuldige bitte die blöde Frage eines Laien, aber ein Kfz-Motor hat doch auch eine Seriennummer, anhand derer man belegen könnte, welchen Motor Du verschickt hast und welchen Du zurück erhalten hast?
Diese Daten in Kombination mit einer Strafanzeige sollten doch ausreichen, um auf anderem Wege Recht zu bekommen.